• 22.11.2002, 12:42:40
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GRAF: Schüssel soll sich überlegen, Karlspreis zurückzugeben

ÖVP-Obmann hat Versprechen, das er Sudetendeutschen gegeben hat, eindeutig gebrochen

Wien, 2002-11-22 (fpd) - "ÖVP-Obmann Schüssel soll sich überlegen,
den Europäischen Karlspreis der Sudetendeutschen Landsmannschaft, der
ihm am 2. Juni 2001 verliehen worden ist, zurückzugeben", forderte
heute der freiheitliche Vertriebenensprecher Abg. Dr. Martin Graf.
Durch sein Verhalten hinsichtlich der Benes-Dekrete sei Schüssel
alles andere als ein würdiger Preisträger. ****

Wie Graf ausführte, sei es nicht tragbar, Ehrungen und Preise
entgegenzunehmen und dann nichts dafür zu tun bzw. die gegebenen
Versprechen zu brechen: Graf erinnerte an die Ausführungen Schüssels
in seiner damaligen Dankesrede: "Zweck der Verleihung ist ja laut
Statut der Mahnruf nach einer gerechten Völker- und Staatenordnung in
Mitteleuropa. Wir sind dabei, diese gerechte Staatenordnung in
Mitteleuropa, ja in ganz Europa zu errichten. " Und weiter habe
Schüssel gesagt: "Auf der Grundlage der Feststellung der Europäischen
Kommission, daß die erforderlichen politischen Kriterien für
Beitrittsverhandlungen erfüllt sind, haben die 15 EU-Mitgliedsstaaten
einstimmig die Aufnahme solcher Verhandlungen mit der Tschechischen
Republik beschlossen. Spätestens, das sage ich hier sehr deutlich,
mit dem EU-Beitritt Tschechiens, werden jene Benes-Dekrete, die den
europäischen Grundwerten widersprechen, der Vergangenheit angehören
müssen (langer Applaus). Und daher bemühen wir uns um dieses Ziel."

Diese Versprechen habe Schüssel eindeutig gebrochen. Er solle sich
daher überlegen, ob er der ihm verliehenen Ehre noch würdig sei und
diese vielleicht besser zurückgeben solle. Wie Graf weiter meinte,
sei es allerdings noch nicht zu spät für Schüssel, das Versprechen,
das er öffentlich an 3,5 Millionen europäischen Sudetendeutschen und
deren Nachkommen gegeben habe, einzulösen. Mit der Einforderung einer
getrennten Abstimmung über den Beitritt der einzelnen
Kandidatenländer, wie die Freiheitlichen es fordern, könnte sich der
ÖVP-Obmann vielleicht wieder in den Spiegel schauen.

Abschaffung der Benes-Dekrete ohne Wenn und Aber =

Graf bekräftigte in diesem Zusammenhang auch die Forderung der FPÖ
nach einer Abschaffung der Benes-Dekrete vor einem EU-Beitritt
Tschechiens und der Slowakei. Die Vertriebenenpolitik und die
Bekämpfung der menschenverachtenden Benes-Dekrete habe in der FPÖ
eine lange Tradition. Man habe stets die Aufhebung der Dekrete in
Tschechien und der Slowakei "ohne Wenn und Aber" gefordert. "Wir
stehen in dieser Frage auch nicht alleine. Auch in Ungarn haben sich
maßgebliche Politiker klar deklariert", so Graf. In der Vergangenheit
sei oftmals in Vergessenheit geraten, daß nicht nur die
Volksdeutschen vertrieben worden seien, sondern u.a. auch die
ungarische Minderheit.

Bei den Enteignungsdekreten handle es sich nicht um eine klassische
Enteignung, wie es sie in nahezu allen Rechtsordnungen der westlich
orientierten demokratischen Welt gebe, sondern es handle sich dabei
um den klassischen Tatbestand des Raubes. "Wenn 3,5 Millionen
Menschen von Haus, Hof, Grund und Vermögen gewaltsam vertrieben
werden und das Eigentum konfisziert wird, kann man nicht von
Enteignung sprechen. Eine Enteignung ist auch in der österreichischen
Rechtsordnung möglich", erläuterte Graf, "allerdings nur gegen
angemessene Entschädigung und nur dann, wenn es ein öffentliches
Interesse gibt." Eine Vertreibung, die einen Genozid dargestellt habe
bzw. eine "ethnische Säuberung", könne aber niemals "im öffentlichen
Interesse" stehen. Daher seien die Benes-Dekrete nicht nur
menschenverachtend und im Gegensatz zu den Kopenhagener Kriterien
stehend, sondern auch rassistisch. Die Benes-Dekrete hätten die
"Sowjetisierung", also die Konfiszierung von Privateigentum
eingeleitet und seien letztendlich Wegbereiter der kommunistischen
Machtübernahme in der Tschechoslowakei gewesen.

In der Geschichte Europas sei dieser Vorgang einzigartig: "Eine
Genozidhandlung, durchgeführt in Friedenszeiten unter Billigung bzw.
Wegschauen der Alliierten", so Graf. 1948, lange nach dem Ende des
Zweiten Weltkriegs war die Vertreibung der Volksdeutschen
abgeschlossen. Programmatisch vorbereitet wurde die Vertreibung
bereits 1918. Benes habe 1945 davon gesprochen, daß man nunmehr
hinsichtlich der deutschen Minderheit gewaltsam das vollenden werde,
was ohne Gewalt 1918/19 nicht gelungen sei. Wie Graf klarstellte, sei
Benes mit dem Diktator Milosevic gleichzusetzen: "Die beiden
unterscheiden sich durch gar nichts."

Für ihn, Graf, sei bedenklich, "daß im 21. Jahrhundert nach wie vor
Amnestiegesetze existieren und in Rechtskraft sind, die letztendlich
einen Völkermord straffrei stellten." Diese in Tschechien und der
Slowakei nach wie vor in Verfassungsrang stehende Rechtsordnung sei
nicht kompatibel mit den Kopenhagener Menschenrechtsvoraussetzungen
für einen Beitritt in die Europäische Union. "Diese Unrechtsdekrete
gehören ohne Wenn und Aber abgeschafft". (Schluß)

Rückfragehinweis: FPD
Tel.: 0664-8257619

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