- 22.11.2002, 12:15:43
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- OTS0143 OTW0143
Oberlandesgericht Linz teilt Rechtsauffassung der AK (1)
AK gewinnt Rechtsstreit gegen die bundeseigene Wohnbaugesellschaft "Wohnungsanlagen GesmbH" (WAG)
Wien (AK) - Die im Juni 2001 an ihre Mieter gelegten
Verkaufsangebote der WAG enthielten rechtswidrige Bedingungen. Die
Arbeiterkammer hat nach dem Landesgericht Linz jetzt auch vom
Oberlandesgericht Linz Recht bekommen. Mietern der WAG, die bereits
im Vorjahr (bis zum 31.12.2001) Kaufinteresse an ihren Wohnungen
angemeldet hatten, muss die Wohnung verkauft werden, und zwar zu den
alten gesetzlich günstigen Bedingungen und niedrigen Preisen. Die
Klauseln, die sich zum Nachtteil der Mieter ausgewirkt hätten, sind
gesetzwidrig und dürfen von der WAG nicht mehr verwendet werden.****
Finanzministerium muss für Gerechtigkeit sorgen
Das Finanzministerium - als Eigentümervertreter - hätte nach der
schon im Sommer in einer gleichartigen Rechtssache ergangenen
OGH-Entscheidung gegen die BUWOG schon längst aktiv werden sollen, um
die gesetzwidrigen Vorgangsweisen rückgängig zu machen. Entsprechend
der Gerichtsentscheidungen müssen die WAG und die anderen ehemals
gemeinnützigen Bauvereinigungen des Bundes die Wohnungen nach dem
günstigen gerichtlichen Preisfestsetzungsverfahren an interessierte
Mieter verkaufen. Verantwortlich dafür, dass diese Entscheidungen
umgesetzt werden, ist das Finanzministerium. "Aber dort stellt man
sich taub", sagt AK Experte Walter Rosifka und fordert die rascheste
Umsetzung der gerichtlichen Entscheidungen.
Zur Erinnerung:
Im Dezember 2000 hat Finanzminister Grasser versprochen, dass alle
Mieter der ehemals gemeinnützigen Bauvereinigungen des Bundes ihre
Wohnungen zu deutlich unter dem Verkehrswert liegenden Preisen
erwerben können. Anfang 2001 wurde im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
auch festgelegt, dass diese Wohnungen vorrangig an die jeweiligen
Mieter zu verkaufen sind.
Im Juni 2001 haben die ehemals gemeinnützigen
Wohnbaugesellschaften des Bundes ihren Mietern gesetzwidrige Angebote
zum Kauf ihrer Wohnungen geschickt. In den Verkaufsbedingungen wurden
Formulierungen aufgenommen, die den Mietern den Erwerb der Wohnungen
erheblich erschwerten und teilweise sogar unmöglich machten. Außerdem
wurde den Kaufinteressierten ein höherer als den im Gesetz
vorgesehenen Preis vorgeschrieben.
Wegen dieser rechtswidrigen Verkaufsbedingungen hat die
Bundesarbeitskammer Verbandsklagen sowie Anträge auf einstweilige
Verfügungen gegen die WAG, BUWOG und die WBG eingebracht. Die
Rechtsansicht der Bundesarbeitskammer wurde bereits im Rechtsstreit
mit der BUWOG durch drei Instanzen bestätigt. Wegen ähnlicher
Klauseln, welche die Wohnungsanlagen GesmbH in ihren Angeboten an die
Mieter zum Wohnungskauf verwendet hat, wurde nun vom
Oberlandesgericht Linz ebenfalls die Rechtsmeinung der Arbeiterkammer
bestätigt (3 R 103/02s). Die Klauseln, die sich zum Nachtteil der
Mieter ausgewirkt hätten, sind gesetzwidrig und dürfen von der WAG
nicht mehr verwendet werden.
Erster günstiger Kaufpreis gilt
Allen Mietern, die bis zum 31.Dezember 2001 das Angebot der WAG
angenommen haben, muss die Wohnung nun zu dem Preis verkauft werden,
der bei einem gerichtlichen Preisfestsetzungsverfahren herauskommt.
Und zwar zum günstigen Kaufpreis, unter Berücksichtigung des
sogenannten Vermietungsabschlages.
"Viele Mieter - möglicherweise tausende - haben sich von den
gesetzwidrigen Klauseln im Kaufangebot der WAG abschrecken lassen und
sich gegen einen Kauf entschieden", sagt Rosifka. Ihnen muss nochmals
Gelegenheit gegeben werden, ihre Wohnungen zu den im Juni 2001
geltenden Bedingungen zu erwerben.
Forts.
Rückfragehinweis: Thomas Angerer
AK Wien Presse
Tel.: (++43-1) 501 65-2578
mailto:[email protected]
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