- 11.11.2002, 10:48:14
- /
- OTS0075 OTW0075
11 Todesopfer im Straßenverkehr während der vergangenen Woche, davon 8 am Wochenende
Wien (OTS) - Das Bundesministerium für Inneres gibt für die 45.
Woche d. J., vom 4. November 2002 bis 10. November 2002 auf Grund
der Berichte der Bundesgendarmerie und Bundespolizei über das
vorläufige Unfallgeschehen mit tödlichem Ausgang auf dem
österreichischen Bundesgebiet - im Vergleich zu den endgültigen
Ergebnissen des Vorjahres - folgendes bekannt:
45. Woche 4.11. - 10.11.2002 Zahl der tödlichen Unfälle Zahl der
Verkehrstoten Anmerkung
2002 11 11
Im Vergleich 2001 20 21
Wochenende 8.11. - 10.11.2002 Zahl der tödlichen Unfälle Zahl der
Verkehrstoten Anmerkung
2002 8 8
im Vergleich 2001 9 10
Bei den tödlichen Verkehrsunfällen in der vergangenen Woche
verloren 9 Pkw-Insassen (davon 5 Lenker), 1 Lkw-Lenker und 1
Radfahrer ihr Leben. Als vermutliche Hauptunfallsursachen dieser
tödlichen Verkehrsunfälle mussten nichtangepasste Fahrgeschwindigkeit
(3), Unachtsamkeit (1), Übermüdung (1) und Sonstige (1) festgestellt
werden. Bei 5 Verkehrsunfällen konnte die Ursache bisher nicht
ermittelt werden.
Alkoholisierung war bei drei Unfällen Mitursache.
7 der 11 Verkehrsunfälle waren sogenannte Alleinunfälle.
1 tödlich verletzter Fahrzeuginsasse war nicht angegurtet.
1 Fahrzeuglenker beging Fahrerflucht.
Verkehrstote nach Bundesländern
Woche Davon am Wochenende
Burgenland - -
Kärnten - -
Niederösterreich 6 3
Oberösterreich 1 1
Salzburg - -
Steiermark 2 2
Tirol 1 1
Vorarlberg 1 1
Wien - -
Österreich 11 8
Vom 1. Jänner bis zum 10. November dieses Jahres gab es damit auf
dem österreichischen Straßennetz vorläufig 804 Verkehrstote
(30-Tages-Fristabgrenzung berücksichtigt bis Ende September), im
Vergleichszeitraum des Vorjahres verunglückten nach endgültigen
Zahlen 843 Menschen tödlich.
Rückfragehinweis:
Bundesministerium für Inneres, Abteilung IV/19,
1010 Wien, Am Hof 4
(Postanschrift: Postfach 100, A-1014 Wien)
Telefon: (+43/1) 53126/4749 - Telefax: 4713
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NIN






