• 11.11.2002, 09:22:15
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  • OTS0025 OTW0025

Effizienzverluste bei der Daseinsvorsorge vermeiden

Besonderer Stellenwert der Grundversorgung mit Infrastrukturleistungen

Wien (OTS) - Die laufenden Verhandlungen beim GATS (General
Agreement on Trade in Services) - einerseits präsentieren
Mitgliedsstaaten der WTO (World Trade Organization) ihre
Liberalisierungsforderungen an andere Staaten, die wiederum haben die
Möglichkeit, jene Bereiche namhaft zu machen, die zu liberalisieren
sie bereit wären - lenken die Aufmerksamkeit verstärkt auf Fragen
einer leistbaren Grundversorgung. In eine "heiße Phase" werden die
Verhandlungen anlässlich einer WTO-Ministerkonferenz im September
2003 treten, der weitere Fahrplan sieht den Abschluss der
Verhandlungen bis 1. Jänner 2005 vor. Damit steigt einmal mehr der
Stellenwert der (unverzichtbaren) Leistungen der Daseinsvorsorge für
die Menschen.

Dem Aufrechterhalten der Grundversorgung mit
Infrastruktur(dienst)leistungen kommt im Rahmen von
Regulierungsreformen höchste Priorität zu - vordergründig klingt es
wie ein Widerspruch, dass die von Brüssel angestrebte Deregulierung
sehr wohl der Regulierung bedarf: Um nicht zu einem für die Bürger
undurchschaubaren Dickicht zu werden, und das ohne geordnete
Möglichkeiten, das Preis/Leistungs-Verhältnis zu beurteilen und zu
überprüfen. Vor allem aus regionalpolitischen und sozioökonomischen
Überlegungen soll, ja muss, mit der Einführung von Wettbewerbsregeln
die "Leistbarkeit" und Verfügbarkeit eines Mindestangebots an
Universaldienstleistungen gewährleistet sein. Deren inhaltliche
Bestimmung wäre durch einen politischen Prozess zu lösen. Wobei nicht
übersehen werden sollte, dass sich aus dieser inhaltlichen Bestimmung
(sehr wohl) eine Diskrepanz zwischen gesellschaftlich erwünschten und
kostendeckenden - oder sogar gewinnbringend zu erstellenden -
Leistungen ergeben kann, und auch wird.

Von der Europäischen Kommission sind zwar seit dem Beginn der
90er-Jahre zahlreiche Impulse für Regulierungsreformen ausgegangen,
aber Wettbewerb und Marktöffnung für private Anbieter haben auch
Grenzen aufgezeigt, auch über Europa hinaus. Aus früher kritisierten
natürlichen Monopolen waren Oligopole geworden, die in so manchem
Fall die Versorgungssicherheit nicht immer gewährleisten konnten -
und wenn, dann oft zu deutlichen höheren Preisen. Denn immer wieder
sind tendenziell kurzfristig ausgerichtete Profitinteressen privater
Anteilseigner zutage getreten und lassen sich auch empirisch belegen;
man denke etwa an den Schienenverkehr und die Wasserversorgung in
Großbritannien oder an den kalifornischen Strommarkt.

Die Bereitstellung einer flächendeckenden Infrastruktur und die
"Erbringung von Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen
Interesse" (eine Formulierung, die auch in Brüssel Eingang gefunden
hat) waren und sind in Österreich überwiegend eine Aufgabe
öffentlicher Unternehmen, die sich freilich bedingt durch die
EG-Wirtschaftsordnung und die Liberalisierungsschritte der
Europäischen Union (EU) einem neuen Wettbewerbsgefüge zu stellen
haben. Die Umstrukturierung etwa der Wiener Stadtwerke zu einem, noch
mehr als bisher, zukunftorientierten Dienstleistungskonzern, der den
Kunden (= Bürgern) eine noch breitere Leistungspalette anbietet und
für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so auch sichere
Arbeitsplätze aufrechterhalten kann, stellt ein herausragendes
Beispiel dar.

Wenn an die Stelle von öffentlichen bzw. öffentlich
kontrollierten Unternehmen, oftmals vielfach verzweigte und
verschachtelte Konzerne träten, die sich in der Regel dem Shareholder
value deutlich mehr als den Zielsetzungen des Gemeinwohls
verpflichtet sähen, wären auch die Regulatoren vor die Aufgabe
gestellt, einer geballten Marktmacht ein entsprechendes
wettbewerbspolitisches Instrumentarium entgegenzusetzen. Seitens der
Österreichischen Sektion des Europäischen Zentralverbandes der
Öffentlichen Wirtschaft (CEEP, Brüssel), der auch ständig am Sozialen
Dialog der EU in Brüssel teilnimmt, des Verbandes der Öffentlichen
Wirtschaft und Gemeinwirtschaft (VÖWG) sagt dazu Präsident
Bundesminister a.D. Dkfm. Ferdinand Lacina: "Deshalb sollten auch
jene Stimmen ernst genommen werden, die nicht nur vor einem Versagen
des Marktes sondern auch vor einem Versagen des Regulators warnen.
Lernen aus den Erfahrungen anderer ist gerade für jene verpflichtend,
die .... aber mit großer Machtfülle für weit in die Zukunft reichende
Entscheidungen ausgestattet sind".

Überhaupt kann nach Meinung anerkannter Fachleute (z.B. GD Dr.
Karl Skyba von der Wiener Stadtwerke Holding AG) eine Regulierung nur
sinnvoll sein, wenn der wirtschaftliche Nutzen die Kosten der
Liberalisierung entsprechend überwiegt. Beispielsweise zeigt eine
Studie über die Öffnung des Strommarktes in Großbritannien, dass
(Zahlen gerundet) einem Nutzen von 199 Millionen Euro Kosten von 196
Millionen Euro gegenüberstehen; dabei sind die Kosten für die
Regulierungsbehörde und die Kosten der Verbraucher beim Wechsel noch
nicht berücksichtigt. Ist also die Regulierung der Deregulierung
immer zielführend? So mancher Hinweis dazu findet sich im
wissenschaftlichen Werk "Regulierung der Deregulierung",
herausgegeben 2002 von Honorarprofessor Mag. Dr. Walter Fremuth und
Mag. Christoph Parak (VÖWG) bei Manz. Nicht zuletzt haben die
Anforderungen des Gemeinschaftsrechts (EU) den Strukturwandel der
öffentlichen und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen deutlich
beschleunigt. (Schluss) pz

Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Peter Ziwny
Tel.: 4000/81 859
mailto:[email protected]

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