- 08.11.2002, 10:57:39
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ARBÖ: Österreich, Land der Autopickerl - Zukunftsreich!
Wien (OTS) - Mit dem neuen EU-Pickerl, das sich manche Autofahrer
zur Zierde auf das Autokennzeichen picken, wird die bunte Palette
"offizieller" österreichischer Autokleber um ein weiteres bereichert.
Neun verschiedene Pickerl sind unter Umständen auf einem Fahrzeug
anzubringen. Ein ARBÖ-Leitfaden, wo welcher Kleber platziert werden
darf, soll den Autolenkern helfen, dabei den Durchblick zu wahren.
ARBÖ-Verkehrsjuristin Mag. Renate Göppert: "Unter Umständen kann
es zu einem Gedränge an Pickerln kommen, vor allem am rechten
Windschutzscheibenrand. Problematisch wird es allerdings erst dann,
wenn Autolenker vergessen, alte Pickerl zu entfernen oder wenn zu
viele zusätzliche 'Privat'-Pickerl auf der Scheibe kleben." Speziell
bei der Mautvignette fällt es vielen Autolenkern schwer, sich von der
bunten Pracht der "Vorgänger-Pickerl" (rote Vignette aus dem Jahr
1997, gelbe aus 1998, blaue aus 1999, grüne aus 2000 und orange aus
2001) zu trennen.
Diese "offiziellen" Autopickerl gibt es:
Mautvignette:
Die Vignette ist innen, direkt auf der Windschutzscheibe gut sichtbar
und unbeschädigt aufzukleben. Der Sichtbereich darf nicht
beeinträchtigt werden. So wird bei Pkw die Mautvignette innen auf der
linken, oberen (unteren) Scheibenseite oder in der oberen
Scheibenmitte unter dem Rückspiegel angebracht. Einspurige
Kraftfahrzeuge haben das Pickerl an einem gut sichtbaren, nicht
leicht austauschbarem Teil aufzukleben. Der ARBÖ erinnert in diesem
Zusammenhang daran, dass auf der Windschutzscheibe gleichzeitig
maximal zwei österreichische Vignetten auf der Scheibe kleben dürfen.
Ausländische Vignetten dürfen aber dazukommen.
Begutachtungsplakette ("§ 57a Pickerl"):
Seit 1973 gibt es das "§ 57a Pickerl" bereits. Bei Pkw muss das
Pickerl im rechten Seitenbereich der Windschutzscheibe kleben, wobei
der unterste Punkt der Plakette nicht weniger als 40 cm und der
oberste Punkt nicht mehr als 190 cm über der Fahrbahn liegen darf.
Bei einspurigen Kraftfahrzeugen (Motorrädern) auf der rechten Seite
des Tanks oder Gabelholms oder rechts vom Scheinwerfer.
Unterscheidungskennzeichen "A":
Kraftfahrzeuge und Anhänger mit inländischen Kennzeichen müssen beim
Verlassen des österreichischen Bundesgebietes hinten das
Unterscheidungszeichen für Österreich aufgeklebt haben. Es muss am
Fahrzeug auf einer annähernd senkrechten Fläche vollständig sichtbar
angebracht werden. Wer allerdings ein EU-Kennzeichen hat, benötigt
bei Fahrten in EU-Staaten kein "A"-Pickerl.
EU-Kleber:
Das EU-Pickerl muss auf der linke Seite des Kennzeichens aufgeklebt
werden. Vorausgesetzt, dass zwischen dem ersten Buchstaben und dem
linken Außenrand genügend Platz vorhanden ist. Wichtig laut
Verkehrsministerium: weder die Schrift, noch die Ziffern dürfen
überklebt werden, auch nicht teilweise! Auch der rot-weiß-rote Rand
darf nicht überklebt werden. Achtung: Der EU-Kleber ersetzt nicht das
"A"-Pickerl!
"Parkpickerl":
Das Parkpickerl ist in der vom Fahrer aus rechten oberen Ecke
anzubringen. Benötigt wird dieses für die Wiener Gemeindebezirke 1
bis 9 und 20.
Spikes-Zeichen:
Fahrzeuge mit Spikesreifen müssen an der Heckseite des Fahrzeugs mit
dem Spikes-Zeichen gekennzeichnet sein. Werden diese Reifen nicht
mehr verwendet, so ist das Zeichen ganz oder teilweise abzudecken
bzw. zu entfernen.
Winterreifen:
Ist die Bauartgeschwindigkeit des Fahrzeuges höher, als die
zugelassene Reifengeschwindigkeit, so muss im Bereich des
Lenkerplatzes ein Geschwindigkeitskleber angebracht werden. Der
Kleber muss für den Lenker gut und vollständig sichtbar sein.
Ausländische Mautvignette:
Sowohl die tschechische, als auch die slowakische Vignette wird auf
der vom Fahrer aus gesehenen rechten oberen oder unteren Seite der
Windschutzscheibe angebracht. Das Schweizer Pickerl wiederum muss
entweder im Rückspiegelbereich oder vom Fahrer aus gesehen links
(egal ob oben oder unten) angebracht sein. In allen anderen
europäischen Ländern benötigt man keine Mautvignette.
Warnaufkleber bei Airbag:
Bei älteren Fahrzeugen gibt ein Warnkleber über Airbag oder SRS
(Sicherheits-Rückhaltesystem) Aufschluss. Bei neueren
Fahrzeugmodellen ist dieser Hinweis in das Lenkrad oder die
Armaturverkleidung bereits eingearbeitet.
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