- 08.11.2002, 09:51:31
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Gemeinsame Erklärung für eine Europäische Union der Solidarität. Utl: Europaweite Unterschriftenaktion an den EU-Konvent gestartet
Wien/Brüssel (ÖGB/EGB). GewerkschafterInnen und EU-Parlamentarier
haben eine europaweite Unterschriftenaktion für mehr Soziales in die
EU-Verfassung gestartet. Die Erklärung an den EU-Konvent im
Wortlaut.++++
Gemeinsame Erklärung für eine Europäische Union der Solidarität.
Acht Monate nach der Einsetzung des Konvents sind wir beunruhigt
über die Richtung, die die Diskussionen nehmen. Die Frage, auf welche
Weise die neue Verfassung der Europäischen Union die Solidarität
fördert, Grundrechte wie den Zugang zu Universaldiensten von
allgemeinem Interesse, Bildung und Gesundheitsfürsorge gewährleisten
und die ökologische wie auch die soziale Dimension mit der
Wirtschaftspolitik gleichgestellt werden, wird sträflich
vernachlässigt.
Wir fordern den Konvent - und jedes einzelne Mitglied des Konvents
- auf, die Diskussionen erneut auf die Frage auszurichten, wie die
Rechtsgrundlage für Zusammenarbeit und gemeinsame politische
Strategien im Bereich der Sozial- und der Umweltpolitik auf
europäischer Ebene gestärkt werden kann. Wir sind fest davon
überzeugt, dass die Stärkung dieser Dimensionen so kurz vor der
Erweiterung eine Vorbedingung für die Erhaltung dessen ist, was zu
Recht als europäisches Gesellschaftsmodell bezeichnet wird.
1. Ausbau und Stärkung des europäischen Gesellschaftsmodells
Das europäische soziale Modell ist ein Eckpfeiler des europäischen
Gesellschaftsmodells. Es beruht auf Vollbeschäftigung mit qualitativ
hochwertigen Arbeitsplätzen in einem gesunden und sicheren
Arbeitsumfeld und Zugang zu Dienstleistungen von allgemeinem
Interesse. Ziel dieses Modells ist es, ein Gleichgewicht zwischen
einer dynamischen, ökologisch nachhaltigen Wirtschaftsentwicklung,
Vollbeschäftigung, sozialem Schutz und sozialer Gerechtigkeit im
weiteren Sinne zu schaffen. Im Rahmen einer neuen sozialen
Marktwirtschaft soll die Flexibilität des Marktes mit öffentlichen
und politischen Interventionen in Bereichen kombiniert werden, in
denen der Markt nicht die gewünschten Ergebnisse erbringt. Aus diesem
Grund sollte der Konvent im Text der Verfassung eine Stärkung der
sozialen und ökologischen "Finalität" der europäischen Integration
vorschlagen. Effiziente Dienstleistungen von allgemeinem Interesse,
ein starker Sozialwirtschaftssektor sowie die Einbeziehung von Gender
Mainstreaming sind Schlüsselelemente des europäischen
Gesellschaftsmodells, und die Union sollte Sicherheitsmechanismen für
diese Elemente in der Verfassung festschreiben. Ungeachtet
gemeinsamer Normen auf europäischer Ebene sollte es den
Mitgliedstaaten freistehen, zu entscheiden, welche Dienstleistungen
sie als Dienstleistungen von allgemeinem Interesse erachten - wobei
diese Dienstleistungen vom Geltungsbereich der europäischen
Wettbewerbsvorschriften ausgenommen sind.
2. Aufnahme der Charta der Grundrechte in die Europäische Verfassung
Die Aufnahme der Charta der Grundrechte in die Europäische
Verfassung ist der Schlüssel zur Stärkung des europäischen
Gesellschaftsmodells. Durch eine eigene Bestimmung sollte ein
Verfahren zur weiteren Verbesserung dieser Charta vorgesehen werden.
Außerdem benötigt die EU Rechtspersönlichkeit, damit sie die
Europäische Menschenrechtskonvention und andere internationale
Verträge wie etwa die vom Europarat verabschiedete Sozialcharta von
Turin unterzeichnen kann.
3. Schaffung integrierter wirtschaftlicher und sozialer
Entscheidungsstrukturen auf europäischer Ebene
In einem Binnenmarkt mit gemeinsamer Währung sind integrierte
wirtschaftliche und soziale Entscheidungsstrukturen zwingend
erforderlich. Um die gesetzten Ziele zu erreichen, benötigen wir
entsprechende Instrumente. Ein demokratisches, transparentes und
effizientes Verfahren zur Entscheidungsfindung ist notwendig, um die
soziale - jedoch auch die ökologische - Dimension in die neue
Struktur, die die wirtschaftliche Entwicklung der Union leitet,
einzubeziehen. Die entsprechenden Bestimmungen des Vertrags müssen
ebenso wie die entsprechenden Räte - Rat Beschäftigung und
Sozialfragen, Rat Umwelt und Rat Wirtschafts- und Finanzfragen
(ECOFIN) - bei der Vorbereitung der Frühjahrsgipfel gleichwertig
behandelt werden. Auf diesen Gipfeln sollte jedes Jahr -
vorbehaltlich der Zustimmung des Parlaments - festgelegt werden, wie
die "allgemeinen Richtlinien für eine nachhaltige Entwicklung"
aussehen sollen. Da die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit im Rat
und die Mitentscheidung für das EP die Regel sind, sollten die
Wirtschafts- und Sozialpolitik sowie die Umweltpolitik eng
aufeinander abgestimmt werden, damit die Gesamtziele der Union
erreicht werden können.
Durch den gesamtwirtschaftlichen Dialog könnte die Umsetzung der
Richtlinien verbessert werden, indem die Währungspolitik, die
Lohnpolitik (bei uneingeschränkter Wahrung der Tarifautonomie) und
die anderen Elemente der Politik für eine nachhaltige wirtschaftliche
und soziale Entwicklung miteinander koordiniert werden. Dies umfasst
auch eine enge Abstimmung der Besteuerung - einschließlich der
Festsetzung von Mindestsätzen für die Besteuerung von Unternehmen -
und die Unterbindung des Wettbewerbs der Mitgliedstaaten
untereinander auf Kosten der sozialen Sicherheit ihrer Bürger oder
auf Kosten von Umweltbelangen. Der Wachstums- und Stabilitätspakt
sollte neu ausgerichtet werden, indem eine Unterscheidung zwischen
strukturellen und zyklischen Haushaltsdefiziten eingeführt wird.
Ferner sollte eine Staatsverschuldung, die auf zukunftsorientierte
öffentliche Investitionen (Bildung, Infrastruktur gemäß
internationalen Umweltabkommen, neue Technologien) zurückgeht, im
Rahmen des Verfahrens bei übermäßigem Defizit anders behandelt
werden, wobei das Europäische Parlament bei der Beurteilung
übermäßiger Defizite mehr Rechte erhalten sollte.
Da die horizontalen Ziele der Union von allen mit der Union
verknüpften Einrichtungen zu verfolgen sind, sollte das Ziel der
nachhaltigen Entwicklung und die Vollbeschäftigung Teil der Ziele der
Europäischen Zentralbank sein. Die Währungspolitik ist ein wichtiges
Instrument der Wirtschaftspolitik, so dass die EZB gegenüber dem
Parlament und der Öffentlichkeit verstärkt rechenschaftspflichtig
sein sollte, was beispielsweise die Veröffentlichung der Protokolle
der Sitzungen ihres Direktoriums beinhalten würde.
4. Appell an den Konvent
Die UnterzeichnerInnen dieses Appells sind davon überzeugt, dass
die aktuelle Haltung der Mitglieder des Konvents und vor allem seines
Präsidiums nur durch gesellschaftlichen und politischen Druck von
außerhalb des Konvents verändert werden kann. Ob die Bevölkerung
Europas den Entwurf einer Verfassung für eine Union, der mehr als 25
Länder angehören werden, unterstützt, hängt nicht nur von der
demokratischen Gestaltung ihrer Institutionen, sondern auch von den
Zielen ab, die der Union gesetzt werden, sowie von ihrem Vermögen,
sie umzusetzen.
Für uns gehen Demokratie, nachhaltige Entwicklung und Solidarität
Hand in Hand.
Wir fordern hiermit jede Gruppierung, jeden gewählten
Funktionär/jede gewählte Funktionärin und besorgte Privatpersonen
auf, den Appell durch ihre Unterschrift zu unterstützen.
Unterschriftenlisten erhalten Sie auf der Homepage des ÖGB unter
www.oegb.at (ff)
ÖGB, 8. November 2002
Nr. 863
Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Franz Fischill
Tel. (++43-1) 534 44/510 DW
Fax.: (++43-1) 533 52 93
http://www.oegb.or.at
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