• 07.11.2002, 13:07:27
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Unternehmensgründer bereits jetzt von Gebühren befreit

Klarstellung der Jungen Wirtschaft zu SPÖ-Forderung

Wien (PWK800) - Die kürzlich erhobene Forderung nach Wegfall der
Gebühren bei Unternehmensgründung ist bereits umgesetzt, stellt die
Junge Wirtschaft (JW) klar. Wie JW-Chef Rainer Ribing festhält, wurde
das im Jahr 2000 probeweise in Kraft getretene
Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG) auf massives Betreiben der JW
in der letzten Legislaturperiode verlängert und auf
Betriebsnachfolger ausgeweitet. Darüber hinaus wurde von der
Wirtschaftskammer-Organisation zur Erleichterung von
Unternehmensneugründungen die Eintragungsgebühr abgeschafft.

Durch das NEUFÖG sind Unternehmensgründer und Betriebsnachfolger
bereits heute von den staatlichen Gründungsgebühren und Abgaben
(Stempelgebühren, Bundesverwaltungsabgaben, Grunderwerbsteuer,
Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Firmenbuch, Gerichtsgebühren
für Eintragungen in das Grundbuch, Gesellschaftssteuer,
Börsenumsatzsteuer) befreit. Dadurch ersparen sich Österreichs
Jungunternehmer jährlich fast 10 Mio. Euro.

Die SPÖ-Forderung nach weiteren Einsparungen in der Höhe von 5.000
Euro trifft Gründer einer GmbH. "Sollte Gründern einer GmbH nach der
Wahl ermöglicht werden, die Vertragserrichtungsgebühren für
Rechtsanwälte und Notare, die in Summe durchschnittlich 5.000 Euro
betragen, durch eine staatliche Förderung ersetzt zu bekommen, dann
können wir diese Initiative nur vollinhaltlich unterstützen," so
Ribing.

Im Jahr 2001 waren 77,6% der Unternehmensgründungen
Einzelunternehmen, 12,7% der Unternehmen wurden als GmbH gegründet.
(hp)

Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
Junge Wirtschaft Österreich
Mag. Rainer Ribing
Tel.: (++43-1) 50105-3042

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