• 06.11.2002, 14:32:56
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  • OTS0235 OTW0235

BMWA ermöglicht der Tourismuswirtschaft die Beschäftigung von 6.990 Saisonarbeitskräften

Bartenstein: Der Tourismuswirtschaft werden dringend benötigte Arbeitskräfte, bei vorrangiger Ausschöpfung des in Österreich vorhandenen Arbeitskräftepotenzials, zur Verfügung gestellt

Wien (BMWA/OTS) - Die Sozialpartner auf Länderebene haben sich auf
ein Gesamtkontingent von 7.810 Saisoniers geeinigt, dennoch bewilligt
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein im
Verordnungsentwurf die Kontingente für die Beschäftigung
ausländischer Saisonarbeitskräfte rund zehn Prozent weniger.
Angesichts der gegenwärtigen Arbeitsmarktentwicklung und des großen
Potenzials an arbeitssuchend vorgemerkten inländischen und
integrierten ausländischen Arbeitskräften sind Kontingente in der
vollständigen Höhe des gemeldeten und sozialpartnerschaftlich
akkordierten Bedarfs bis auf weiteres nicht vertretbar. Die
Verordnung wurde zur Begutachtung ausgesendet. Stellungnahmen sind
bis zum 12. November 2002 abzugeben. ****

Nach dem Fremdengesetz kann der Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit zur Abdeckung eines kurzfristig auftretenden und
vorübergehenden zusätzlichen Arbeitskräftebedarfes eine
Saisonarbeitskräfteverordnung erlassen, in der zahlenmäßige
Kontingente für die Beschäftigung ausländischer Arbeitskräfte in
festgelegten Wirtschaftszweigen, Berufsgruppen oder Regionen
festgelegt werden. Grundlage dafür ist der von den
Arbeitsmarkt-Servicestellen in den Bundesländern erhobene und mit den
Sozialpartnern auf Landesebene akkordierte Bedarf.

Aus den Bundesländern (ausgenommen Wien und Burgenland, wo keine
Einigungen erzielt worden sind) wurde ein Bedarf von 7810
Arbeitskräften für die Wintersaison angemeldet. Teilweise wurde den
Einigungen der Landessozialpartner ein "Ehrenkodex" im Hinblick auf
Chancen und Entwicklungsmöglichkeiten der Tourismusbranche zugrunde
gelegt. Im Verordnungsentwurf werden nun auf Grund des vorhandenen
Arbeitskräftepotenzials 6.990 Plätze bewilligt. Das AMS wird
vorrangig alle Möglichkeiten ausschöpfen, um arbeitssuchende Personen
auf die gemeldete Saisonstellen zu vermitteln.

Übersicht über die einzelnen Bundesländer:
Kärnten: 180 beantragt, 165 bewilligt
Niederösterreich: 170 beantragt, 155 bewilligt
(davon 18 für Schaustellerbetriebe)
Oberösterreich: 270 beantragt, 245 bewilligt
Salzburg:2.750 beantragt, 2.490 bewilligt
Steiermark: 560 beantragt, 505 bewilligt
(davon 20 für Schaustellerbetriebe)
Tirol: 3.180 beantragt, 2.880 bewilligt
Vorarlberg: 700 beantragt, 550 bewilligt.

Rückfragehinweis: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Ministerbüro: Dr. Ingrid Nemec, Tel: (++43-1)
71100-5108
Referat Presse: Dr. Harald Hoyer, Tel: (++43-1)
71100-2058
mailto:[email protected]

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