- 06.11.2002, 13:56:00
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Mitterlehner begrüßt Lockerung der EU-Beihilfenregeln für Lohnsubventionen
"Jede Senkung der Lohnnebenkosten ist der Wirtschaft willkommen"
Wien (PWK794) - "Die Entscheidung der EU-Kommission,
Lohnsubventionen unter bestimmten Bedingungen von den
EU-Beihilfenregeln auszunehmen, ist aus Sicht der österreichischen
Unternehmen sehr zu begrüßen", sagt Reinhold Mitterlehner,
Generalsekretär-Stellvertreter der Wirtschaftskammer Österreich.
Gemäß der heute von der Kommission beschlossenen
"Gruppenfreistellungsverordnung" darf der Staat bis zu 50 Prozent der
Lohn- und Sozialversicherungskosten übernehmen, die ein Mitarbeiter
in einem Jahr verursacht, ohne in Konflikt mit dem Brüsseler
Beihilfenrecht zu kommen. Bei der Beschäftigung von Behinderten
beträgt das Beihilfenlimit 60 Prozent.
"Jede Senkung der Lohnnebenkosten ist uns willkommen, da damit der
Wirtschaftsstandort gesichert wird", stellte Mitterlehner fest. Die
Maßnahme sei wichtig, weil sie unter anderem dazu beitrage, das
Potenzial älterer Arbeitsuchender zu erschließen. Deren Integration
in den Arbeitsmarkt sei aufgrund der demografischen Entwicklung
dringend notwendig. "Die derzeitige Situation steigender
Arbeitslosenraten darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Anteil
des Erwerbspotenzials an der Gesamtbevölkerung von heute 62 Prozent
auf 54 Prozent im Jahr 2030 fallen wird. Jeder dritte Einwohner wird
dann über 60 Jahre alt sein", so Mitterlehner. Es sei bereits heute
absehbar, dass den österreichischen Unternehmen im Jahr 2008 rund
165.000 Mitarbeiter fehlen werden.
Der Wegfall der Genehmigungspflicht für Beschäftigungsbeihilfen
erleichtere den Unternehmen nicht nur die Beschäftigung von
Langzeitarbeitslosen, jungen Arbeitsuchenden und Behinderten, er
erspare ihnen darüber hinaus Bürokratie und damit abermals Kosten.
Zur Förderung von älteren Arbeitnehmer seien zudem
innerösterreichisch zusätzliche Maßnahmen notwendig. In diesem
Zusammenhang spricht sich Mitterlehner beispielsweise dafür aus, den
Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung von drei Prozent
nicht nur für neu eingestellte Personen über 50, sondern für alle
älteren Arbeitnehmer entfallen zu lassen. Ein Vorschlag, der auch der
seitens Bundeskanzler Wolfgang Schüssel geplanten Senkung der
Lohnnebenkosten für ältere Arbeitnehmer entspricht. Zudem würde ein
flexiblerer Kündigungsschutz die Einstellung älterer Arbeitnehmer
begünstigen. (sr)
Rückfragehinweis: Wirtschaftskammer Österreich
EU_Büro der WKÖ
Sabine Radl
Tel.: 0032474472594
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