- 06.11.2002, 09:48:52
- /
- OTS0045 OTW0045
Tagung der österreichischen Umweltanwältinnen und Umweltanwälte
Erfahrungsaustausch vom 4. bis 5. November 2002 in Oberösterreich
Wien (OTS) - Die Umweltanwältinnen und Umweltanwälte aus Wien,
Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Steiermark und
Vorarlberg erarbeiteten bei ihrem Treffen in
Kefermarkt/Oberösterreich nachstehendes Schlusspapier und folgende
Forderungen.
Komplizierte und unverständliche Umweltgesetze
Durchgehende Erfahrung aller Umweltanwaltschaften ist, dass
immer mehr Betroffene Beratung brauchen und suchen, weil sie die
immer komplizierteren Umweltgesetze nicht mehr verstehen. Heute ist
es selbst für einen erfahrenen Juristen kaum mehr möglich, einen
Überblick über das gesamte Umweltrecht zu behalten.
Beispiel: unterschiedliche Parteistellungsregelungen in den
Bauordnungen, im Gewerberecht, Wasserrecht, Mineralrohstoffgesetz,
Abfallwirtschaftsgesetz, ...
Die Umweltanwaltschaften unterstützen alle Bemühungen um eine
Verwaltungsvereinfachung. Bisher wurde die Beschleunigung der
Behördenverfahren aber vor allem durch Qualitätsabstriche und
Einschränkung bzw. Eliminierung der Parteistellung der Betroffenen
bewirkt.
Beispiel: Geruchsprobleme bei einer kommunalen Kläranlage: keine
Immissionsschutzvorschriften, keine Nachbarrechte;
Geruchsprobleme bei einer betrieblichen Kläranlage: "volle"
Parteistellung, Belästigungsschutz im Gesetz garantiert
Forderung: Die Gesetze müssen klarer, ausgewogener und
verständlich werden. Die Parteistellung muss sich nach dem Ausmaß der
zu erwartenden Beeinträchtigung richten - gleiche Probleme müssen
gleich behandelt werden.
Hochgestochene Zielsetzungen, fehlender Umsetzungswille
Österreich hat - liest man nur die Zielparagraphen in den
Gesetzen - ein beinahe "perfektes" Umweltrecht. Die
Folgebestimmungen, Ausnahmeregelungen, Einschränkungen und
Sonderfälle (und die "Verwaltungspraxis") verdrehen aber so manches
hehre Ziel ins Gegenteil.
Beispiel: Ambitionierte Reduktionsziele für
Ozonvorläufersubstanzen im Ozongesetz 1994 - Stickoxide: keine
Abnahme der Emissionen in der Realität. Aber: Zusätzliche Gesetze
(in Folge Umsetzung EU- Recht) in Vorbereitung (parallel zum
Ozongesetz).
Forderung: Weniger "Glaubensbekenntnisse" des Gesetzgebers,
realistische Zielsetzungen, Kontrolle und Maßnahmen statt
augenzwinkerndem Tolerieren. Wenn die Verwaltungsverfahren kürzer und
einfacher werden, muss die Kontrolle und Missstandsbeseitigung
effizienter werden.
Ungeliebtes EU-Recht
Im ehemaligen Vorreiter-Land des Umweltschutzes kommen heute die
wesentlichen Impulse des Natur- und Umweltschutzes von der
Gemeinschaft (IPPC, Seveso II, FFH, Vogelschutz,
Wasserrahmenrichtlinie, Luftqualitätsrichtlinie, Umweltinformation,
Bürgerrechte, ....). Die Umsetzung der EU-Regelungen erfolgt
durchwegs verspätet und unvollständig. Ein und die selbe Richtlinie
führt in der Umsetzung in den einzelnen Bundesländern zu ganz
unterschiedlichen Ergebnissen.
Beispiel: Eine IPPC-Richtlinie - mindestens 20 bis 30
Umsetzungsgesetze erforderlich; eine Vogelschutzrichtlinie -
unterschiedlicher Vogelschutz in jedem Bundesland; mehr
Bürgerbeteiligung und Einbindung der Betroffenen nach EU-Recht -
entgegengesetzter Weg der innerstaatlichen Gesetzgebung .
Keine Lösung der großen Umweltprobleme in Sicht
Die Umweltanwältinnen und Umweltanwälte wollen keine negative
Umweltbilanz für Österreich ziehen. Vieles wurde in Detailbereichen
geschafft, vielfach profitieren wir noch heute von den großen
Kampagnen zur Luft- und Gewässersanierung in den Achtziger- und
frühen Neunziger Jahren.
Die großen Umweltprobleme heute (Klimawandel, Verlust der
Biodiversität, Mobilität, Bodenverbrauch, ....) sind zwar erkannt,
Lösungen existieren aber nur auf dem Papier. Ohne große, konzertierte
Aktionsprogramme und ohne spürbare Einschnitte sind die "neuen"
Umweltprobleme nicht lösbar. Die Vermeidung von politischen
"Schmerzen" heute wird den zukünftigen Leidensdruck nur noch
verstärken.
Beispiel: CO2 - Debatte. Oberösterreich - Klimabündnis - minus
50%; Österreich ehemals Toronto-Ziel - minus 20%; heute forciertes
Kyoto-Ziel - 13%;
Realität: + x Prozent. Grundannahmen der Verkehrsplanung heute:
Steigerung des Individualverkehrs bis 2030: + 200%.
Umweltanwaltschaften ausgelastet - Nachfrage steigt -
Unzureichende Ausstattung
Die Umweltanwaltschaften versuchen, wo sie nur können, Defizite
aufzufangen. Dazu kommen neue Aufgaben (Vermittlung in
Umweltkonflikten, strategische Umweltplanung, Umwelt- und
Missstandskontrolle, ....).
Die personelle, materielle und rechtliche Ausstattung in den
einzelnen Bundesländern weist aber nach wie vor große Unterschiede
auf. Burgenland steht jetzt kurz vor der Bestellung eines
Umweltanwaltes bzw. einer Umweltanwältin. Kärnten hat keine
Umweltanwaltschaft.
Wir wollen auch in schwierigen Zeiten konstruktiv arbeiten und
verlässliche Partner sein
Die Zeiten für den Umwelt- und Naturschutz sind in den letzten
Jahren zunehmend härter geworden. Die Umweltanwaltschaften haben den
Gegenwind schon frühzeitig zu spüren bekommen. Wir versuchen diesen
Entwicklungen mit innovativen und kreativen Strategien
entgegenzuwirken. Mit unserem Know-how und unserem integrativem
Ansatz sind wir heute ein gefragter Vermittler zwischen Bürger,
Verwaltung und Politik und ein Motor für zukunftsweisende Lösungen.
(Schluss) ua
Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
Mag. Dr. Andrea Schnattinger
Wiener Umweltanwältin
Tel.: 379 79-88981
mailto:post@wua.magwien.gv.at
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NRK