• 30.10.2002, 11:59:06
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Rauch-Kallat: Unglaubliche Entgleisung von Peter Pilz

Van der Bellen müsste sofort handeln - Verfassungsschutzbericht im Internet nachlesbar - zuständig: Staatspolizei, nicht Grüne

Wien, 30. Oktober 2002 (ÖVP-PK) Als "unglaubliche Entgleisung und
Unterstellung" bewertete heute, Mittwoch, ÖVP-Generalsekretärin
Abg.z.NR Maria Rauch-Kallat die Aussage des "Sicherheitssprechers"
der Günen, Peter Pilz, die Bundesregierung finanziere den
Rechtsextremismus. "Wenn es Alexander Van der Bellen mit seiner
Distanzierung von den Rechtsextremismus-Aussagen grüner
Spitzenpolitiker nur ein bisschen ernst meint, dann müsste er nun
Peter Pilz sofort zum Rücktritt auffordern", so Rauch-Kallat, für die
klar ist: "Ein links-linker Innenminister Peter Pilz, der im
marxistischen Stil agiert, muss Österreich erspart bleiben." ****

Der Vorwurf von Peter Pilz, die Regierung unterdrücke Berichte
zum Extremismus in Österreich, sei ungeheuerlich. "Der
Verfassungsschutz-Bericht, der alle Aspekte des Extremismus abdeckt,
ist bereits seit Wochen auf der Homepage des Innenministeriums
nachlesbar." Das Pamphlet, das Peter Pilz heute präsentiert habe,
"muss dagegen in einer links-grünen Schmutzküche entstanden sein", so
Rauch-Kallat, für die klar ist: "Für den Verfassungsschutz ist die
Staatspolizei zuständig und nicht die grüne Parteizentrale."

Die Staatspolizei habe in den letzten Wochen und Monaten unter
Beweis gestellt, "dass sie ein äußerst wirksames und erfolgreiches
Instrument im Kampf gegen den Extremismus ist", erinnerte Rauch-
Kallat an die Aushebung von Waffenlagern aus dem rechtsextremen
Bereich. "Wenn sich die Grünen genauso eindeutig gegen den
Linksextremismus wenden würden, wie das das Innenministerium und die
Bundesregierung gegen den Rechtsextremismus und gegen jeden anderen
Extremismus tun, wäre unserer Republik wirklich ein Dienst erwiesen."

Zu den Vorwürfen zur Presseförderung verwies die ÖVP-
Generalsekretärin auf die zuständige Presseförderungskommission
"unter dem Vorsitz von Dr. Otto Oberhammer, der auch Vertreter des
Gewerkschaftsbundes angehören". Gemäß dem Presseförderungsgesetz 1985
sei als Förderungsvoraussetzung festgelegt, "dass Wochenzeitungen
nachprüfbar eine verkaufte Auflage von mindestens 5.000 Stück pro
Nummer aufweisen müssen". Eine Bewertung des Inhaltes werde dabei
nicht vorgenommen, "weil uns die Pressefreiheit ein hohes Gut ist".
Klar sei aber, "dass natürlich auch in diesem Fall die Grenze des
Verbotsgesetzes gilt", so Rauch-Kallat.

Rückfragehinweis: ÖVP-Kommunikationsabteilung, Tel.:(01) 401 26-420
Internet: http://www.oevp.at

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