- 28.10.2002, 09:59:25
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BÖHMDORFER: Telefonauskunft: Kunden müssen vorher über Kosten informiert werden
OTS (Wien) - Telefon-Auskunftsdienste müssen Konsumenten, die eine
Telefonnummer eines anderen Teilnehmers erfragen wollen, vor
Mitteilung dieser Telefonnummer über die Kosten dieser Auskunft
aufklären. Diese Preisinformation muss am Telefon vor
Auskunftserteilung gegeben werden. Nicht ausreichend sind hingegen
Informationen im Internet oder anläßlich sonstiger Werbemaßnahmen.
Das entschied das Handelsgericht Wien in drei Verfahren, die der
Verein für Konsumenteninformation im Auftrag von BM Böhmdorfer gegen
die Unternehmen Telekom Austria AG (11 88 77), die CLC AG
(Telefonauskunft über 11 88 99) und die Conduit Enterprises GmbH (11
88 11) führt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
Vom Standpunkt des Konsumentenschutzes sind die Urteile sehr
erfreulich. "Nur durch die Preisauskunft unmittelbar vor Erteilung
der Telefonauskunft, kann der Konsument Preisvergleiche anstellen und
entscheiden, ob er das Telefonat weiterführen will oder nicht", meint
Konsumentenschutzminister Dr. Dieter Böhmdorfer. Die Telekom Austria
AG hat zwar gegen das Urteil Berufung erhoben, leistet ihm aber
praktisch seit Oktober 2002 Folge und informiert Anrufer mit einem
vorgeschalteten Ansagetext über die Kosten des Gespräches. Die
Berufungsfrist hinsichtlich der beiden anderen Unternehmen ist noch
offen.
"Einmal mehr sorge ich dafür, dass Konsumentenschutzbestimmungen in
der Praxis zum Durchbruch verholfen wird und Konsumenten zu ihrem
Recht kommen", so Böhmdorfer. (Schluss)
Rückfragehinweis: Bundesministerium für Justiz
Mag. Ina Sabitzer
Referentin Konsumentenschutz
Tel.: (++43-1) 713 17 30 - 4736
http://www.bmj.gv.at
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