- 25.10.2002, 08:19:09
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AK: Mehr Rechte für KonsumentInnen beim Telefonieren (2)
Bessere Informationen für die KonsumentInnen - Telekom soll Einzelgesprächsnachweise endlich kostenlos anbieten
Wien (AK) - Die AK fordert bessere Informationen für die
KonsumentInnen bei Telefon-Abrechnungen. KonsumentInnen müssen
endlich EU konforme Einzelgesprächsnachweise erhalten. Der
Universaldienstanbieter Telekom Austria muss Einzelgesprächsnachweise
endlich unentgeltlich anbieten. Auch Name und Anschrift von
Infodienstanbietern, die genutzt wurden, sollten aus der
Telefonrechnung hervorgehen.
Für die Konsumenten hat sich am Telekommarkt viel geändert:
Anbietervielfalt, aber auch Unternehmenskonkurse,
Diensteinstellungen, nachteilige Vertragsänderungen und
Marktkonzentrationen. Auf Grund der Marktentwicklung brauchen die
Konsumenten mehr Schutz als je zuvor, bekräftigt AK
Konsumentenschützer Harald Glatz.
Daher darf das Infrastrukturministerium nicht länger zuwarten,
sondern muss endlich sicherstellen, dass Konsumenten vom
Universaldienstanbieter unentgeltliche Einzelgesprächsnachweise
erhalten, sagt Glatz. Schon 1998 enthielt eine EU Telekomrichtlinie
den Grundsatz, dass eine Grundform der Einzelgebührenerfassung ohne
zusätzliche Kosten angeboten werden soll, und die Regulierungsbehörde
den Detaillierungsgrad der Abrechnungen festlegen kann. Auch die
aktuelle Universaldienstrichtlinie, die bis spätestens Juli 2003 in
Österreich umgesetzt werden muss, verpflichtet den
Universaldienstanbieter zu einer kostenlosen Detailabrechnung.
KonsumentInnen brauchen eine Übersicht über ihre Einzelgespräche, um
ihre geführten Telefonate kontrollieren zu können.
Telefonrechnungen auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren, ist nach
wie vor kostenaufwändig und mühsam. Es verwundert daher auch nicht,
dass viele KonsumentInnen ungehalten sind, über den Druck per
Einzugsermächtigung zu zahlen und die Einführung eine
Zahlscheinentgeltes von 2,17 Euro ab Jänner 2003. Einer
Einzugsermächtigung zuzustimmen, setzt bei vielen ein besonderes
Vertrauen in die Zuverlässigkeit und Abrechnungsgenauigkeit des
Vertragspartners voraus. Daher sind gerade übersichtliche,
detaillierte und unentgeltliche Abrechnungen nötig. Auch die Namen
und Anschriften von Infodienstanbietern, die genutzt wurden, sollten
aus der Abrechnung hervorgehen. Das erleichtert im Streitfall die
Kontaktaufnahme und zwingt unseriöse Anbieter, ihre Anonymität
aufzugeben.
Tipps der AK
Die deutlichsten Kostenersparnisse gibt es bei sekundengenauer
Verrechnung ab der ersten Sekunde. Wenn Sie sich für einen
alternativen Call-by-Call-Anbieter entscheiden, wählen Sie die
günstigste Grundgebühr - derzeit der Minimumtarif der Telekom
Austria. Die detaillierten Ergebnisse der Erhebung finden Sie auf der
AK Homepage unter www.konsumentenschutz.at.
Rückfragehinweis: Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
Tel.: ( ++43-1) 501 65 2677
mailto:[email protected]
http://www.akwien.at
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