- 24.10.2002, 13:27:10
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Zu krank zum Arbeiten, zu gesund für die Pension
Linz (AKO) Zu gesund für die Pension, aber zu krank zum Arbeiten:
Tausende Anträge oberösterreichischer Arbeitnehmer auf Invaliditäts-
bzw. Berufsunfähigkeitspension werden jährlich abgelehnt, obwohl das
Arbeitsmarktservice die Betroffenen wegen ihrer schweren
gesundheitlichen Probleme als unvermittelbar einstuft.
In einer Pressekonferenz informierte heute AK-Präsident Hubert
Wipplinger über die Situation betroffener Personen und schlug
Möglichkeiten vor, das menschenverachtende System zu verbessern.
Mit dem Argument, dass man wohl die Pension bekommen müsse, wenn
man aus gesundheitlichen Gründen keine Arbeit mehr erhält, werden
zahlreicher Arbeitslose vom AMS zu den Pensionsversicherungsträgern
geschickt, um einen Pensionsantrag zu stellen. In den meisten Fällen
wird aufgrund der strengen Zugangsvoraussetzungen zu einer
Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspension der Pensionsantrag
jedoch abgelehnt.
Tatsache ist leider, dass weit mehr als 50 Prozent aller
Pensionswerber nicht als Berufstätige, sondern als Bezieher des
Arbeitslosen- oder Krankengeldes ihren Pensionsantrag stellen, weil
Beschäftigte bei der geringsten gesundheitlichen Problematik
vorschnell gekündigt werden. Dieser Trend hat sich seit der
Abschaffung des Entgeltfortzahlungsfonds dramatisch beschleunigt und
steigt noch immer an. Allein in Oberösterreich sind heuer pro Quartal
rund 1500 Menschen betroffen, während es im Vorjahr "nur" etwa 600
waren.
Das AMS kann mit Arbeitslosen, die chronisch krank sind, "nichts
anfangen". So gab es heuer zum Beispiel bei der
Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter bereits an die 5000 Anträge
auf Invaliditätspension. Davon wurden rund zwei Drittel abgelehnt! Um
aus diesem Teufelskreis einen Ausweg zu finden, haben die Experten
der oberösterreichischen Arbeiterkammer eine Reihe von Vorschlägen
erarbeitet. Dazu gehört unter anderem
die Wiedereinführung des Entgeltfortzahlungsfonds, die Verbesserung
der betrieblichen Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/-innen,
verstärkter Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer, das Recht auf
Rehabilitation und Qualifikation, ein arbeitsmarktbezogener
Invaliditätsbegriff (wer nach einem Jahr aus gesundheitlichen Gründen
nicht vermittelt werden kann, soll zunächst die Pension erhalten,
aber weiterhin zu vermitteln sein) sowie die Einführung von
Teilpensionen und Teilarbeitslosengeld.
Das Problem der von den meisten als ungerecht empfundenen
Ablehnungen durch die Pensionsversicherungsanstalt könnte mit einer
stärkeren Einbeziehung der Pensionswerber in die Pensionsverfahren
und die Einbeziehung der behandelnden Ärzte gemindert werden. Auf
jeden Fall würden die Entscheidungen so transparenter gemacht.
Die oft überlang dauernden Verfahren könnten durch eine
verbesserte Organisation und besser qualifizierte Gutachter
beschleunigt werden.
Rückfragehinweis: Arbeiterkammer Oberösterreich
Kommunikation
Tel.: (0732) 6906-2191
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com
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