• 24.10.2002, 11:58:14
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Kinder brauchen Sicherheit im Straßenverkehr!

Schon gewusst, dass sich vor jedem Kind am Straßenrand ein unsichtbarer Schutzweg entrollt?

Wien (OTS) - Jeder Fahrzeuglenker hat Kindern gegenüber besondere
Regeln zu beachten. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) fasst
die vom Gesetzgeber festgelegten Grundregeln zusammen:

Erschreckende Unfallbilanz
4000 Kinder sind pro Jahr an Straßenverkehrsunfällen beteiligt, sei
es auf dem Schulweg, als Fußgänger, mit dem Fahrrad oder im Auto. Die
Exekutive verzeichnete im vergangenen Jahr 26 getötete Kinder im
Alter bis zu 14 Jahren.

Unsichtbarer Schutzweg vor Kindern
Sobald ein Kind (oder mehrere) erkennbar die Straße überqueren will
(wollen) - auch wenn kein Schutzweg vorhanden ist - hat jeder Lenker
die Verpflichtung, das Überqueren an dieser Stelle zu ermöglichen.
Dies gilt selbst dann, wenn die Kinder von Erwachsenen begleitet
werden.

Verantwortung trägt immer der Fahrzeuglenker
Grundsätzlich wird von jedem Verkehrsteilnehmer ein
verkehrsangepasstes Verhalten erwartet, die Ausnahme bilden hier die
Kinder. Im Falle eines Unfalls trägt der KfZ-Lenker die volle
Verantwortung. Wer sich einem Kind am Straßenrand nähert, sollte
seine Fahrgeschwindigkeit verringern und bremsbereit an dem Kind
vorbeifahren. Vor allem spielende Kinder stellen eine große Gefahr
dar. Durch Anhalten und deutliche Handzeichen kann man sich in
missverständlichen Situationen mit den Kindern verständigen.

Verhaltensanpassung
Das Gefahrenzeichen "Achtung Kinder" zeigt jene Stellen, an denen
sich vermehrt Kinder aufhalten - wie zum Beispiel im Nahbereich einer
Schule, eines Kindergartens oder eines Spielplatzes. Jeder Autofahrer
trägt in solchen Bereichen besondere Sorgfaltspflichten. Die
Fahrgeschwindigkeit gehört daher auf ein Tempo gedrosselt, so dass
das Fahrzeug im gegebenen Fall rechtzeitig zum Stillstand kommen
kann.

Mag. Armin Kaltenegger, Leiter der Rechtsabteilung des Kuratorium für
Verkehrssicherheit (KfV) hält fest: "Schätzen Sie vor Ihrer nächsten
täglichen Fahrt in die Arbeit, Schule, usw., wie viele
Gefahrenzeichen "Achtung Kinder" Ihren Weg säumen, danach fahren Sie
die Strecke ab und zählen mit. Sie werden verblüfft sein, wie viele
Zeichen es tatsächlich sind."

Rücksicht auf Schülerlotsen
Wenn jemand Kindern beim Überqueren der Straße behilflich ist, darf
diese Person (Schülerlotsen, Lehrer, Eltern, etc.) auf der Fahrbahn
bleiben, solange sich Kinder darauf befinden. Jeder Fahrzeuglenker
sollte sich in dieser Situation rücksichtsvoll verhalten.

Vorsicht bei Bushaltestellen
Ein- und Ausstiegsstellen öffentlicher Verkehrsmittel erweisen sich
immer wieder als besondere Gefahrenquellen. Kinder tollen am
Straßenrand herum oder laufen nach dem Aussteigen vor dem Bus über
die Straße und sind daher für Autolenker unsichtbar. An Schulbussen
darf daher erst vorbeigefahren werden, wenn die Alarmblinkanlage und
die gelbrote Warnleuchte erloschen sind.

5 km/h in Wohnstraßen
Wohnstraßen dienen dem friedvollen Nebeneinander von Fußgängern und
Fahrzeuglenkern. Sowohl das Betreten der Fahrbahn, als auch das
Spielen und Rollschuhfahren ist gestattet. Für Fahrzeuglenker ist
daher nur eine Geschwindigkeit von 5 km/h zugelassen, allerdings nur
für das Zu- und Abfahren, die Durchfahrt ist untersagt.

Strenge Sanktionen
Wer ein Kind beim Queren der Fahrbahn in Gefahr bringt oder
behindert, dem droht eine Geldstrafe von bis zu 726 Euro. Will das
Kind dazu erkennbar einen Schutzweg benutzen, droht sogar ein
Strafbetrag zwischen 72 und 2180 (!) Euro. Durch ein derartiges
Herbeiführen einer Gefahrensituation kann einem Autofahrer sogar der
Entzug der Lenkberechtigung drohen.

Rückfragehinweis:
Kuratorium für Verkehrssicherheit
Pressestelle
Mag. Alexandra Ludvik
Tel.: (01) 717 70 - 225
mailto:[email protected]
http://www.kfv.at

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