• 22.10.2002, 10:46:54
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Lehrlingsförderungsprogramm: Keine Beitragsumstellung vor 2003 nötig!

Gleitsmann: Die Koordination des Hauptverbandes vermeidet größere Umstellung der Lohnverrechnungsprogramme für Dienstgeber

Wien (OTS) - Das von der Regierung zuletzt beschlossene Paket zur
Lehrlingsförderung führt neben der Einführung eines Lehrlingsschecks
zu verschiedenen Änderungen im Beitragsbereich für Lehrlinge:
Gänzlicher Entfall des Unfallversicherungsbeitrages ab 1.Oktober,
Krankenversicherungs-Beitrag nur für das dritte und vierte Lehrjahr,
Entfall des Insolvenzentgeltsicherungsbeitrages ab 1. Jänner
kommenden Jahres. "Diese Änderungen sollen aber nicht zu aufwendigen
unterjährigen Umstellungen der Lohnverrechnungsprogramme führen",
betont Martin Gleitsmann, Präsident des Hauptverbandes der
Sozialversicherungsträger. Um die im Verhältnis zu den geringfügigen
Änderungen mit hohen Kosten verbundenen Umstellungen so gering als
möglich zu halten, hat der Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger mit den Gebietskrankenkassen folgende
Vorgangsweise vereinbart:
- Von den Dienstgebern sind bis Jahresende überhaupt keine
Meldungen mit Beitragsgruppen für Lehrlinge vorzunehmen. Auch können
Einzahlungen für Lehrlinge im vierten Quartal 2002 überhaupt
entfallen und sollen im Jänner 2003 nachverrechnet werden.
- Da die Gebietskrankenkassen ihre EDV-Programme bereits umgestellt
haben, werden diese fehlenden Meldungen und Einzahlungen zwar
technisch automatisch beanstandet, bleiben aber für die betroffenen
Unternehmen für heuer ohne Sanktionen.
- Die Endabrechnung erfolgt dann zur Gänze im Jänner 2003.
Martin Gleitsmann: "Damit wird den Unternehmen die Möglichkeit
gegeben, die Umstellung der Lohnverrechnungsprogramme zu einem
gemeinsamen Zeitpunkt mit allen weiteren erforderlichen Umstellungen
(z.B. Abfertigung Neu, Kollektivvertragsanpassungen,
Steueranpassungen) kostengünstig vorzunehmen". Sollten aus dieser
festegelegten Vorgangsweise Probleme resultieren, wird allen
Dienstgebern empfohlen, sich mit ihrer zuständigen
Gebietskrankenkasse in Verbindung zu setzen.

Rückfragehinweis:
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Pressestelle
Tel.: (++43-1) 71132-1120
mailto:dieter.holzweber@hvb.sozvers.at
http://www.sozialversicherung.at

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