Wien (OTS) - Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) nimmt Bezug auf
die aktuelle Diskussion um das Thema "Garantiezins bei
Lebensversicherungsverträgen" und bestätigt, dass auf Basis der
jüngsten Entwicklungen am Kapitalmarkt gegenwärtig eine Senkung des
Garantiezinssatzes geprüft wird.
Dazu wird von der FMA festgehalten, dass sich keine Schmälerung der
Erträge für die Versicherten ergeben muss, da die Gewinnbeteiligung
nicht vom Garantiezins, sondern von den tatsächlich erwirtschafteten
Erträgen der Lebensversicherungen abhängt. Das VAG sieht in § 18
Abs.4 ausdrücklich vor, dass den Versicherten bei Verträgen mit
Gewinnbeteiligung eine angemessene Beteiligung am Überschuss zukommen
muss. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird von der FMA genau
kontrolliert.
Der Garantiezinssatz - wie der Höchstzinssatz für die Berechnung
der Deckungsrückstellung zumeist genannt wird -, wird von der FMA im
Rahmen der Höchstzinssatzverordnung festgelegt. Derzeit gilt ein
Höchstzinssatz von 3,25%, ausgenommen für die fonds- und
indexgebundene Lebensversicherung sowie kurzfristige Verträge gegen
Einmalprämie.
Die österreichische Regelung beruht auf Art. 17 der Ersten
Lebensversicherungs-Richtlinie, nach der der Garantiezinssatz
"höchstens 60% des Zinssatzes der Anleihen des Staates betragen darf,
auf dessen Währung der Vertrag lautet". Um allzu häufige Änderungen
des Höchstzinssatzes zu vermeiden, wurde bisher als Referenzwert
stets die durchschnittliche Sekundärmarktrendite (SMR) der jeweils
letzten zehn Jahre herangezogen. Diese beträgt nach
Veröffentlichungen der OeNB aktuell 4,03%, aber auch die Rendite bei
österreichischen Staatsanleihen (10 Jahre) bewegt sich im Moment bei
4,5 Prozent.
Rückfragehinweis:
Ulrike Weiser
Finanzmarktaufsicht (FMA)
Austrian Financial Market Authority (FMA)
A-1020 Wien/Vienna, Praterstraße 23
Tel. +43 (0)1 249 59 - 5101, Fax. +43 (0)1 249 59 - 5199
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