- 03.10.2002, 19:37:53
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Frei nach dem Motto: "Warum sachlich, wenn's auch persönlich geht?"
Einige persönliche Anmerkungen zu den Aussagen von Vorstandsdirektor Ing.Mag. Rudolf Fischer im Zuge der Pressekonferenz vom 3.10.2002
Wien (OTS) - Obwohl ich persönliche Angriffe seit dem ersten Tag
als Regulator gewohnt bin, sind die heutigen Äußerungen des
TA-Vorstandsdirektors Ing. Mag. Rudolf Fischer auf einem Niveau, das
sich selbst richtet. Da es für mich reizvoll ist, meine
volkswirtschaftlichen Kenntnisse und meine Kenntnisse über den
Telekomsektor mit jenen des Herrn Vorstandsdirektors zu messen, gilt
für mich genau das Gegenteil des obigen Mottos: "Warum persönlich,
wenn's auch sachlich geht?"
Daher gleich zum Kern der Sache: Fischer kritisiert "die zu niedrigen
Gebühren". Gemeint sind wohl die Zusammenschaltungsentgelte und das
Fehlen einer "Kompensation für Investitionen".
Die Zusammenschaltungsentgelte werden im Streitfall von der
Telekom-Control-Kommission unter Anwendung der forward-looking long
run average incremental cost (FL-LRAIC)-Methode berechnet. (Ein
grauenhafter Fachterminus, der einer geeigneten Übersetzung ins
Deutsche harrt) Die FL-LRAIC-Methode entspricht dem internationalen
Standard und ist vom europäischen Regulierungsrahmen, vom
Telekommunikationsgesetz 1997 und von der österreichischen
Zusammenschaltungs-Verordnung verpflichtend vorgeschrieben. Im
europäischen Vergleich liegen die österreichischen
Zusammenschaltungsentgelte im guten Durchschnitt (Freizeit) bzw. im
obersten Viertel (Geschäftszeit). Österreich gehört somit zu den
Ländern mit den höchsten Zusammenschaltungsentgelten in der
Geschäftszeit in Europa.
Auch wenn der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis vom 6.
September 2001 eine Entscheidung der TKK zur Nummernportierung
aufgehoben hat, so hat er zugleich bestätigt, dass die
FL-LRAIC-Methode der anzuwendende Kostenstandard ist. Daher
entspricht die von der TKK von Anbeginn gewählte Berechnungsmethode
den gesetzlichen Vorgaben und hält somit einer höchstrichterlichen
Überprüfung stand. Ich verstehe, dass ein Vorstandsdirektor der
Telekom Austria höhere Zusammenschaltungsentgelte für sein
Unternehmen reklamiert, würde es aber vorziehen, wenn er diesen
Wunsch nicht plakativ im Rahmen einer politischen Auseinandersetzung,
sondern sachlich begründet im Rahmen der einschlägigen Verfahren vor
der Telekom-Control-Kommission vorbringt.
Wenn Fischer unter dem Schlagwort "keine Kompensation von
Investitionen" meint, dass im regulierten Bereich die Margen so
gering wären, dass die Unternehmen keine Risikoabdeckung mehr hätten,
so übersieht er - wissentlich oder unwissentlich -, dass genau für
diesen Zweck ein Kapitalkostenzuschlag auf die entsprechend
berechneten Kosten (nach FL-LRAIC-Methode) aufgeschlagen wird.
Fischer verschweigt auch, dass die Telekom Austria die selbe Methode
zur Berechnung des Kapitalkostenzuschlags (WACC) wie die
Regulierungsbehörde verwendet hat und nahezu zum selben Resultat
gelangt ist. Diese Diskussion wird in Europa seit Anbeginn der
Telekom-Liberalisierung geführt und hat zu einer gleichartigen
Regulierungspraxis in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union
geführt.
Fischer verschweigt auch, dass von der Regulierungsbehörde keine
einzige Entscheidung über Breitband-Internetzugänge gefällt wurde,
obwohl der Regulierungsrahmen ein Eingreifen grundsätzlich zulässt.
Dies entspricht meiner Überzeugung, dass neue, innovative Dienste -
außer bei grobem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung -
nicht reguliert werden sollen, um einen Investitionsschutz für das
innovierende Unternehmen zu gewähren.
Zählt man nun eins und eins zusammen, so bleibt lediglich über, dass
Telekom Austria gerne höhere Zusammenschaltungsentgelte haben würde.
Das ist jedoch nichts Neues und rechtfertigt aus meiner Sicht
keinesfalls die gewählte Vorgangsweise.
Daher stelle ich ganz offen allen beteiligten Akteuren folgende
Fragen:
Wie steht dieser emotionale Ausbruch von Vorstandsdirektor Fischer
mit den bevorstehenden Entscheidungen der Bundesregierung über die
Besetzung der Telekom-Control-Kommission und von
Infrastrukturminister Reichhold über die Bestellung des
Geschäftsführers der RTR-GmbH (Fachbereich Telekom) in Zusammenhang?
Handelt es sich um die offene Absicht der Telekom Austria, auf die
anstehenden Personalentscheidungen Einfluss zu nehmen? Wenn dem so
wäre, käme dies einem gefährlichen Versuch eines regulierten
Unternehmens nahe, die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden -
entgegen den eindeutigen europarechtlichen Bestimmungen -
einzuschränken oder gar abzuschaffen. Ich kann und will mir
allerdings nicht vorstellen, dass sich irgendein politischer
Entscheidungsträger von solchen Versuchen beeinflussen lässt.
Abschließend möchte ich auf den grundsätzlichen Zusammenhang zwischen
Wettbewerb und Innovation hinweisen: Der alte Grundsatz "Konkurrenz
belebt das Geschäft" beinhaltet eine wesentliche Kernaussage, die
auch schon der große österreichische Ökonom Joseph Schumpeter in den
Mittelpunkt seiner Überlegungen gestellt hat: Wettbewerb begünstigt
Innovationen und damit Investitionen in neue Produkte, neue
Produktionstechniken, etc., weil nur auf diese Art und Weise -
zumindest temporär - den im Wettbewerbsprozess sinkenden Gewinnmargen
entkommen werden kann. Was allgemein für eine Volkswirtschaft gilt,
wird wohl auch für den Telekommunikationssektor gelten.
Wettbewerbsdruck führt langfristig zu Innovationen, Investitionen und
damit zu Wohlfahrtsgewinnen.
H. Otruba
PS: Die Beschäftigungszahl bei den österreichischen
Telekommunikationsbetreibern ist zwischen 1998 und 2001 um ca. 15%
(von
20.200 auf ca. 23.200) gestiegen.
Rückfragehinweis:
Heinrich Otruba
Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
Mariahilferstraße 77-79
A-1060 Wien; Austria
Tel.: +43-1-58058-100
Fax: +43-1-58058-9100
email: [email protected]
Website: http://www.rtr.at
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