- 03.10.2002, 10:38:51
- /
- OTS0062 OTW0062
ARBÖ: Spartipp für alle, die jetzt noch ein Mautpickerl 2002 benötigen - BILD

Wien (OTS) - Wer jetzt ein neues Auto oder Motorrad anmeldet und
eine Autobahn oder eine Schnellstraße benützen möchte, braucht noch
das lila Mautpickerl. Der ARBÖ informiert, wie man dabei Geld sparen
kann.
Für alle, die noch heuer eine Mautvignette 2002 benötigen, ist der
Erwerb einer Zwei-Monats-Vignette zu EUR 21,80 viel günstigster, als
eine Jahresvignette zu EUR 72,67 zu kaufen. Ab 1. Dezember 2002 ist
dann bereits die neue, safrangelbe Jahresvignette für das Jahr 2003
gültig. Die Preise für die safrangelbe Vignette 2003 sind übrigens
gegenüber dem Vorjahr unverändert, ebenso die Gültigkeitsdauer von
insgesamt vierzehn Monaten - vom 1. Dezember 2002 bis 31. Jänner
2004.
Lila kann noch bis Ende Jänner kleben bleiben
Wer eine lila Jahresvignette aufgeklebt hat, der kann sich mit der
neuen Vignette für das Jahr 2003 noch Zeit lassen, denn bis Ende
Jänner 2003 gilt noch die lila Vignette. Dies ist vor allem aus dem
Grund zu empfehlen, sollte die Scheibe zu Bruch gehen, muss kein
Ersatz angefordert werden, sondern man kann dann gleich die neue
Vignette aufgekleben.
Vignettenersatz bei Scheibenbruch
Sollte die Windschutzscheibe durch Steinschlag, Wildschäden oder
sonstige Unfallereignisse - sofern diese nicht zu Totalschaden führen
- zu Bruch gehen, und sollten die Ersatzkosten der Vignette nicht
durch eine Versicherung (Kaskoversicherung oder gegnerische
Haftpflichtversicherung) oder sonstige Ansprüche gegenüber Dritten
abgedeckt sein, so kann eine Ersatzvignette angefordert werden, so
der ARBÖ.
Der ARBÖ ist bei der Abwicklung des Vignettenersatzes behilflich.
Dazu benötigt wird die Scheibenrechnung, auf welcher der Vignettentyp
sowie die Seriennummer der Erstscheibe vermerkt sein muss, daher
unbedingt den Vignettenabschnitt aufheben.
Es ist in jedem Fall besser, so der ARBÖ, es nicht auf eine Strafe
ankommen zu lassen, denn wer ohne gültige, geklebte Vignette das
österreichische Autobahnen- und Schnellstraßennetz benützt, muss als
Pkw-Fahrer mit einer Ersatzmaut von EUR 220,- oder mit einer Anzeige
rechnen, deren Strafrahmen von mindestens EUR 218,02 bis maximal EUR
2.180,19 reicht. Für Motorradfahrer beträgt die Ersatzmaut EUR 65,41.
Übrigens: Der Beleg über die gezahlte Ersatzmaut berechtigt zur
weiteren Benützung der Autobahnen und Schnellstraßen, aber nur für
die Dauer von 24 Stunden.
Rückfragehinweis:
ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: ++43-1-891 21 / 244
mailto:[email protected]
Internet: http://www.arboe.at
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAR






