- 26.09.2002, 15:42:47
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Stellungnahme des Justizministeriums zum Fall der Kärntner Juristin
Wien (OTS) - Im Fall der Kärntner Juristin, die im Auswahlverfahren
für die Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst nicht
berücksichtigt werden konnte, wird seitens des Justizministeriums
Folgendes festgehalten: Die vorliegenden Beurteilungen der
Ausbildungsrichter sowie des OLG Graz sagen aus, dass Mag. Zweibrot
auf Grund ihrer Sehbehinderung für den Richterberuf nicht geeignet
ist. Diese Beurteilung wurde noch einmal von der Präsidialsektion des
Bundesministeriums für Justiz geprüft, so die Sprecherin des
Bundesministeriums für Justiz Mag. Fried.****
Grundsätzlich werden im Interesse der rechtsuchenden Bevölkerung jene
Kandidaten für das Auswahlverfahren zur Aufnahme in den richterlichen
Vorbereitungsdienst ausgewählt, die sowohl fachlich als auch
körperlich am Besten für diesen Beruf geeignet sind.
Justizminister Dr. Böhmdorfer folge im Regelfall dem richterlichen
Vorschlag, welche Personen in den richterlichen Vorbereitungsdienst
aufgenommen werden. Sollte sich die Einschätzung der Richter des OLG
Graz ändern, sei er selbstverständlich bereit, seine Entscheidung zu
revidieren, so Fried.
Gerade der Beweiswürdigung komme in Gerichtsverfahren eine wichtige
Rolle zu. Dabei sei es für einen Richter unerlässlich, sich ein
gesamtheitliches Bild der Zeugen und der Beschuldigten zu
verschaffen. Dazu gehört auch das Erfassen und Beurteilen der
Körpersprache und der Mimik. Des Weiteren sei es in vielen Verfahren
notwendig sich vor Ort über Gegebenheiten mittels eines
Lokalaugenscheins zu informieren. Es gehe in diesem Fall nicht darum
eine Karriere zu versagen, sondern vielmehr darum, im Interesse der
Justiz die bestmöglichen Bedingungen für Gerichtsverfahren zur
Verfügung zu stellen.
Entgegen der Aussage der Diskriminierung von Sehbehinderten durch die
Justiz sei festzuhalten, dass bei den Gerichten und
Staatsanwaltschaften im Kanzlei- und Telefondienst insgesamt 13
blinde Personen beschäftigt. (Schluss)
Rückfragehinweis: Bundesministerium für Justiz
Mag. Agnes Fried
Pressesprecherin BMJ
Tel.: (++43-1) 52152-2173
mailto:[email protected]
http://www.bmj.gv.at
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