• 26.09.2002, 15:31:07
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AKNÖ-Konsumentenschützer schockiert über Freisprüche im Beldomo- Prozess!

Über 8,7 Millionen Euro der Anleger sind verloren.

Wien (AKNÖ) – Nach zweieinhalbjähriger Verfahrensdauer ist heute der
Beldomo-Prozesse mit einem Knalleffekt zu Ende gegangen. Freisprüche
für die Angeklagten. Eine Schädigungs- oder Bereicherungsabsicht
durch Peter Wachsenegger sei nicht nachweisbar. Und Graf Rommée
d’Harambure hätte selbst Geld in die Firma investiert, was er – so
die Begründung – nicht getan hätte, wenn er Betrugsabsichten
gewittert oder gehabt hätte. Auch Wirtschaftsprüfer Dkfm. Walter
Türke wurde freigesprochen. Gegen ihn wurde Anklage als
Beitragstäter erhoben. Aber ohne Schuldsprüche gibt es auch keinen
Beitragstäter. Die Konsumentenschutzexperten der
Niederösterreichischen Arbeiterkammer (AKNÖ) und die Vertreter der
Privatbeteiligten sind entsetzt. Günther La Garde, AKNÖ-
Konsumentenschützer: "Ich bin zutiefst betroffen. Besonders
enttäuscht hat mich das Agieren der Staatsanwaltschaft. In seiner
Urteilsverkündung hat der Richter Anton Baumgartner deutlich zu
verstehen gegeben, dass wäre die Anklage zeitlich bis ins Jahr 2000
ausgedehnt worden, durchaus ein anderer Ausgang des Verfahrens
wahrscheinlich gewesen wäre. Aus unerklärlichen Gründen hat es die
Staatsanwaltschaft verabsäumt, die Anklage auf diesen Zeitraum
auszudehnen, obwohl ein vom Gericht beauftragtes Ergänzungsgutachten
für diesen Zeitraum vorlag." La Garde sieht in diesem Urteil einen
Skandal, denn auf Grund der unentschuldbarer Versäumnisse der
zuständigen Staatsanwältin wurden unnötig Steuergelder vergeudet.
Und dass er mit dieser Ansicht nicht alleine dasteht, beweisen die
Aussagen sowohl von Rechtsvertretern als auch von Vertretern der
Staatsanwaltschaft, die mit einem derartigen Ausgang dieses
Verfahrens nie und nimmer gerechnet hätten. Auf der Strecke bleiben
wieder einmal die Kleinanleger, die die wahren Verlierer in dieser
Causa sind.

Die AKNÖ hat über 500 Privatbeteiligte in diesem Prozess vertreten.
Diesen wurde die Möglichkeit eingeräumt, ihre Ansprüche
zivilrechtlich einzuklagen. Doch das hat, so die einhellige Meinung
der Konsumentenschützer, wenig Aussichten auf Erfolg.

Ein kurzer Rückblick:

1991 wurde die Beldomo AG gegründet. Über Strukturvertriebe werden
ihre Aktien am grauen Kapitalmarkt vertrieben.

1993 wurden die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer
Niederösterreich (AKNÖ) auf Grund zahlreicher Konsumentenanfragen
auf die Methoden der Beldomo AG aufmerksam.

1995 wird der Beldomo-Skandal durch die Anzeige eines verärgerten
Anlegers bei der Kriminalaußenstelle St. Pölten ins Rollen gebracht.

1996 werden die Vorstände der Immobilien Firma verhaftet. Der
Verdacht lautet auf schweren gewerbsmäßigen Betrug. Es wurde
vermutet, dass die Gelder der Anleger nicht zweckentsprechend
verwendet wurden.

1999 Fast 3 Jahre dauerte es, bis die Geldflüsse in einem Gutachten
nachgewiesen werden konnten. Für die Aktionäre haben sich damit die
schlimmsten Befürchtungen bestätigt: lediglich ein Drittel der
Anlegergelder wurden dem eigentlichen Verwendungszweck – dem Ankauf
und der Revitalisierung von Immobilienobjekten – zugeführt. Auf
Grund dieses Gutachtens hat die Staatsanwaltschaft Wien nicht nur
gegen die ehemaligen Beldomo-Vorstände (Romée d’Harambure, Dr.
Alfred Hintermüller und Peter Wachsenegger), sondern auch gegen den
Wirtschaftsprüfer Dkfm. Walter Türke Anklage erhoben. Sie lautet auf
"gewerbsmäßigen Betrug".

2000 –2002 Seit April 2002 wird mit Unterbrechungen verhandelt

26.09.2002 Freisprüche für die Angeklagten, diese sind aber noch
nicht rechtskräftig.

Rückfragehinweis: AKNÖ Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (01) 58883-1248
mailto:presse@aknoe.at
http://www.aknoe.at

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