- 26.09.2002, 08:59:35
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- OTS0018 OTW0018
Landesgesetze in der Begutachtung
Änderungen im Jagdabgabegesetz und im Land- und Forstarbeitsgesetz
Bregenz (VLK) – Kürzlich wurden die Entwürfe eines
geänderten Jagdabgabegesetzes sowie des Land- und
Forstarbeitsgesetzes zur Begutachtung versandt. Die
Gesetzestexte liegen bei Gemeindeämtern,
Bezirkshauptmannschaften und im Amt der Landesregierung auf
und kann auch im Internet unter www.vorarlberg.at (unter
"Land & Politik", dann "Gesetzgebung") nachgelesen werden.
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Die Begutachtungsfrist für das Jagdabgabegesetz dauert
bis Freitag, 25. Oktober, jene für das Land- und
Forstarbeitsgesetz bis Donnerstag, 31. Oktober. Bis dahin
hat jeder Landesbürger die Möglichkeit, Änderungsvorschläge
zu erstatten.
Zum Jagdabgabegesetz: Nach der geltenden Rechtslage ist
die Höhe der Jagdabgabe davon abhängig, ob der
Abgabenpflichtige seinen Hauptwohnsitz im Inland hat oder
nicht. Der vorliegende Gesetzesentwurf dient primär der
Anpassung der Bestimmungen des Jagdabgabegesetzes an die
gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben und sieht einen
einheitlichen Steuersatz vor für Personen mit Hauptwohnsitz
im Inland sowie Unionsbürger und Personen, die diesen nach
dem Recht der Europäischen Union gleichgestellt sind.
Mit der Änderung des Land- und Forstarbeitsgesetzes wird
insbesondere die Möglichkeit geschaffen, während der Karenz
einer Beschäftigung über der Geringfügigkeitsgrenze
nachgehen zu können. Weiters wird die sogenannte
"Abfertigung Neu" für den Bereich der Land- und Forstarbeit
eingeführt.
(so/gw,nvl)
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