- 17.09.2002, 15:57:11
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KRITIK VON GRÜNEN UND FPÖ AN ZIVILDIENSTREGELUNG - Hauptausschuss tritt zur ersten Sitzung nach Tagungsbeginn zusammen
Wien (PK) - Der Hauptausschusses des Nationalrats trat heute
erstmals nach dem Sommer unter Vorsitzführung des Dritten
Präsidenten des Nationalrates Werner Fasslabend zusammen. Auf der
Tagesordnung standen das Verzeichnis der Zivildienstträger für
das Jahr 2003, Entsendungen ins Ausland und die Ausfuhrförderung
im 2. Quartal 2002.
Die Debatte um die Zivildienstträger nahmen die Abgeordneten
Evelin Lichtenberger (G) und Helene Partik-Pablé (F) zum Anlass,
Kritik an der derzeitigen Zivildienstregelung zu üben.
Lichtenberger hielt der Regierung vor, der Zivildienst werde
derzeit "kalt eingeschränkt". Die Organisationen gerieten unter
Druck und könnten sich Zivildiener nicht mehr leisten. Die
Zivildiener selbst könnten sich ebenfalls den Zivildienst nicht
mehr leisten, so Lichtenberger.
Dieser negativen Beurteilung schloss sich die freiheitliche
Abgeordnete Partik-Pablé an und hob insbesondere das ihrer
Ansicht nach krasse Missverhältnis bei den Zuteilungen hervor.
Vor allem seien Private finanziell nicht mehr in der Lage,
Zivildiener anzustellen. Auch sehe sie nicht ein, dass
Organisationen, die nichts mit der Betreuung von Menschen zu tun
haben, eine Zuteilung erhalten. So würden beispielsweise im
Dokumentationsarchiv des Österreichischen Widerstands nur
Büroarbeiten geleistet. Sie trete daher für eine bessere
Kontrolle der tatsächlich geleisteten Tätigkeiten ein. Dem
widersprach Abgeordneter Caspar Einem (S) insofern, als er darauf
hinwies, dass Zivildienstleistungen auch im Bereich der zivilen
Landesverteidigung vorgesehen sind.
Der Vertreter des Innenministeriums entgegnete, dass jede
Einrichtung und jeder einzelne Dienstplatz anerkannt werden
müsse. Darüber hinaus sei genau festgelegt, welche
Dienstleistungen auf welchem Platz zu erbringen seien. Auch könne
seitens des Ressorts ein Nachlassen des Interesses am Zivildienst
nicht festgestellt werden. Im Jahr 2001 habe es über 8.000
Zuteilungen gegeben. Dem widersprach Lichtenberger und meinte,
sie habe andere Zahlen und es sei offensichtlich, dass die
Organisationen mit Schwierigkeiten zu kämpfen hätten. Eine
Neuregelung des Zivildienstes sei aus ihrer Sicht dringend
notwendig, weshalb sie dafür eintrat, sich im nächsten
Hauptausschuss damit eingehend auseinander zu setzen.
Das vom Bundesminister für Inneres herausgegebene Verzeichnis
jener Institutionen, die als Träger des Zivildienstes anerkannt
sind und die für das Jahr 2003 Aufnahmekapazität angemeldet
haben, wurde schließlich von den SP-FP-VP-Mitgliedern des
Hauptausschusses mehrheitlich zur Kenntnis genommen.
Das Verzeichnis der Zivildienstträger für das Jahr 2003 wurde im
August dieses Jahres veröffentlicht und dient den am Zivildienst
Interessierten dazu, eventuell Wünsche zu äußern, wo sie ihren
Dienst leisten wollen. Solche Wünsche können bereits mit Abgabe
der Zivildiensterklärung geäußert werden, ein Recht auf Zuweisung
an einen bestimmten Zivildienstplatz besteht jedoch nicht. Die
Liste der Zivildiensteinrichtungen ist nach Bundesländern und
innerhalb dieser nach den verschiednen Gebieten der
Dienstleistungen geordnet. Zivildienst kann auf dem Gebiet des
Rettungswesens, der Sozial- und Behindertenhilfe, der Betreuung
von AsylwerberInnen, Flüchtlingen und Vertriebenen sowie von
Menschen in Schubhaft, der Katastrophenhilfe und des
Zivilschutzes, der zivilen Landesverteidigung, der Vorsorge für
die öffentliche Sicherheit im Straßenverkehr, des Umweltschutzes,
der Jugendarbeit sowie in inländischen Gedenkstätten für die
Opfer des Nationalsozialismus geleistet werden.
Gemäß den Erläuterungen der Vorlage des Innenressorts werden 100
Exemplare des Verzeichnisses an das Bundesministerium für
Landesverteidigung zur Weiterleitung an die Militärkommanden und
Stellungskommissionen zur Information für die Wehrpflichtigen, an
die Ämter der Landesregierungen sowie an Beratungsstellen von
Jugendorganisationen versendet. Die restlichen 1.900 Exemplare
gehen an die Informationsstelle für den Zivildienst zur
Weitergabe an Interessenten.
ÜBUNGEN IM AUSLAND
In der Zeit vom 23. bis 27.September 2002 sollen bis zu 60
Personen, die den Grundwehrdienst leisten, zu einer Ausbildung
von ABC-Abwehr-Kräften nach Vyskov/ Dedice, Tschechische
Republik, entsendet werden. Die Mitglieder des Hauptausschusses
genehmigten den diesbezüglichen Antrag des Verteidigungsministers
einstimmig.
ENTSENDUNGEN INS AUSLAND
Ebenfalls einstimmig passierte der Antrag der Außenministerin den
Hauptausschuss, die Entsendung von bis zu zwei Angehörigen des
Bundesheeres als Militärbeobachter im Rahmen der UN-
Friedenssicherungs-Mission in Äthiopien und Eritrea (UNMEE) bis
vorerst längstens 30. September 2003 fortzusetzen.
Eine kurze Debatte entwickelte sich über die Zahl der
Einsatzkräfte, nachdem die Abgeordneten Evelin Lichtenberger (G)
und Peter Schieder (S) mit Bedauern festgestellt hatten, dass nur
mehr bis zu zwei statt bisher bis zu fünf Angehörige des
Bundesheeres entsendet werden. Lichtenberger wies in diesem
Zusammenhang darauf hin, dass dieses Einsatzgebiet zu den
Schwerpunkten der österreichischen Entwicklungshilfe zähle und
sich Österreich hier große Verdienste erworben habe.
Bundesminister Scheibner erläuterte dazu, dass lediglich in der
Anfangsphase mehr Österreicher zu dieser UN-Mission geschickt
worden seien und es sich nun um eine Angleichung an die Praxis
der letzten Zeit handle. Die Einsatzstärke sei auch mit der UNO
abgesprochen. Abgeordnetem Anton Gaal (S) gegenüber versicherte
der Minister, dass für alle, die an Auslandseinsätzen teilnehmen,
auch weiterhin eine Lebensversicherung abgeschlossen werde.
Auch die geplante Entsendung eines österreichischen Kontingents
in der Stärke von bis zu fünf ExekutivbeamtInnen im Rahmen der
Europäischen Polizeimission in Bosnien und Herzegowina (EUPM) von
Oktober 2002 bis 30.September 2003 fand die einhellige Zustimmung
der Mitglieder des Hauptausschusses. EUPM ist die Folgemission
der Internationalen Polizeieinsatztruppe (IPTF), die in
Entsprechung des Anhanges 11 zum Abkommen von Dayton eingerichtet
wurde und deren Einsatz am 31. Dezember dieses Jahres enden wird.
Gemäß den Zielen der EUPM sollen die Einsatzkräfte mithelfen, in
Bosnien und Herzegowina eigene tragfähige Regelungen für die
Polizeiarbeit im Einklang mit bewährten europäischen und
internationalen Praktiken aufzubauen. Dieses Ziel will man bis
Ende 2005 erreichen. EUPM soll insgesamt 466 PolizeibeamtInnen,
67 zivile ExpertInnen und 289 lokale Bedienstete umfassen.
AUSFUHRFÖRDERUNG 2. QUARTAL
Schließlich stand der Bericht des Finanzministers über die im
2.Quartal 2002 übernommenen Haftungen, Haftungsinanspruchnahmen
und Rückflüsse aus Haftungsinanspruchnahmen auf der Tagesordnung,
der mit SP-FP-VP-Mehrheit angenommen wurde.
Demnach wurden zwischen dem 1. April und 30. Juni 2002 dreizehn
Garantien übernommen, die im Einzelfall den Betrag von 7 Mill. €
überstiegen haben. Als Abnehmerländer werden im Bericht
angeführt: Brasilien (1), China (3), BR Jugoslawien (1), Kroatien
(1), Philippinen (2), Russland (1), Sri Lanka (1), Türkei (1) und
Venezuela (2).
Gegliedert nach Regionen beziffern sich die Haftungsstände über
36,4 Mill. € per 31. März 2002 wie folgt (Beträge auf Mio. €
gerundet): Afrika – 2.330; Asien – 5.347; Amerika-gesamt: 914 und
Europa – 9.407, davon ehemaliger Ostblock – 7.673.
Der Haftungsrahmen von 35.000 Mio. € wurde zum Quartalsultimo mit
30.359 Mio. € ausgenützt, davon entfielen 7.436 Mio. € auf
Umschuldungskredite. Neuzusagen gab es in der Höhe von 1.154 Mio.
€.
Die Abgeordneten Peter Pilz und Evelin Lichtenberger (beide G)
erkundigten sich nach konkreten Projekten, wobei Lichtenberger
sich besonders für das Staudammprojekt in der Türkei
interessierte, das sie als eines der umstrittensten
internationalen Projekte bezeichnete. Staatssekretär Alfred Finz
stellte dazu fest, dass dieses Projekt im Hinblick auf die
Umweltsituation international geprüft werde. Grundsätzlich stehe
das Finanzministerium bei all diesen Projekten auf sekundärem
Posten, federführend dabei sei die Kontrollbank.
WEITERE SITZUNGEN DES HAUPTAUSSCHUSSES
Eine weitere Sitzung des Hauptausschusses ist für den 23.
September 2002 geplant, um über den Antrag der Bundesregierung
auf Zustimmung zur Erlassung der Verordnung über die
Ausschreibung der Wahl zum Nationalrat, die Festsetzung des
Wahltages und des Stichtages zu beraten.
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