• 17.09.2002, 14:26:58
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  • OTS0161 OTW0161

Patienten-Entschädigungskommission bekommt erweiterte Rechte

Onodi: Erfahrungen zeigen, dass eine Erweiterung sinnvoll ist

St.Pölten (NLK) - Als das Patienten-Entschädigungsmodell 2001
beschlossen wurde, lagen noch keine Erfahrungswerte wegen der zu
entschädigenden Fälle vor. Nun zeigt sich aber, dass eine Erweiterung
des Modells sinnvoll und notwendig wurde. "Die Bestimmungen wurden
grundlegend eher eng festgesetzt. Nun zeigt aber die praktische
Umsetzung, dass eine Ergänzung des Modells der Aufgabenstellung
besser gerecht wird", sagte heute Landeshauptmannstellvertreterin
Heidemaria Onodi zum vorliegenden Be-schluss der NÖ Landesregierung.
Das neue Modell ist kein Ersatz des bestehenden, sondern eine
Ergänzung. So wird die Patientenanwaltschaft wie bisher prüfen, ob
nach den bestehenden Regeln eine Lösung zu Gunsten des Patienten
möglich ist. Nur, wenn dies ausgeschlossen ist, dann kann in einer
zweiten Stufe eine Entschädigung über den Fonds erfolgen. Im Jahr
2002 gab es bisher 18 Betroffene, denen eine Gesamtsumme von rund

67.000 Euro an Entschädigungen zugesprochen wurde.
"Das Ziel der Entschädigung ist es, eine Abgeltung eines Schadens zu
erreichen, wenn die Haftung des Rechtsträgers einer Krankenanstalt
zwar nicht eindeutig gege-ben ist, aber eine Abgeltung des Schadens
als notwendig erscheint", meinte Onodi weiter. "Die Kommission muss
den Fall prüfen und danach eine Empfehlung geben. Mit dieser nun
erweiterten Regelung möchten wir gerade Härtefällen helfen",
argu-mentierte Onodi. Die Höhe der Entschädigung ist mit 21.801,85
Euro begrenzt. Beim Vorliegen von besonderen sozialen Härten können
der Verdienstentgang und auch andere kausale Aufwendungen über diesen
Betrag hinausgehend mit bis zu 36.336,417 Euro gefördert werden.

Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung
Pressestelle
Tel.: 02742/9005-12312

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