• 16.09.2002, 11:52:52
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Konsumentenschutz für alle NiederösterreicherInnen

Land NÖ und AKNÖ kooperieren

St. Pölten (NLK) - "Wir wollen Dinge aus dem Dornröschenschlaf
wecken, und dazu gehört der Konsumentenschutz", sage heute, Montag,
Landesrätin Christa Kranzl in einer Pressekonferenz im NÖ Landhaus in
St.Pölten, zu der sie gemeinsam mit dem Präsidenten der AKNÖ, Josef
Staudinger, und dem AKNÖ-Direktor, Mag. Helmut Guth, eingeladen
hatte. "Das Land Niederösterreich hat mit der Arbeiterkammer
Niederösterreich einen kompetenten Partner gefunden." Das Land habe
quasi eine Arbeitsvereinbarung mit der AKNÖ abgeschlossen: Ab sofort
steht die AKNÖ allen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern,
also nicht nur ihren Mitgliedern, über den Verein "pro.konsu-ment" in
strittigen Konsumentenschutzangelegenheiten zur Verfügung.

Die Konsumentenschutzabteilung der NÖ Arbeiterkammer hat sich in
den letzten 35 Jahren als wertvolle und schlagkräftige Einrichtung
für ihre Mitglieder bewährt. Viele Menschen haben sich seither an die
AKNÖ gewandt, wenn sie Probleme mit Unternehmen hatten. Darunter
waren aber auch immer wieder Nicht-Mitglieder der AKNÖ. Darum hat
sich die AKNÖ nach langen Überlegungen und in ständigem Kontakt mit
Landesrätin Kranzl entschlossen, so Niederösterreichs AK-Präsident
Josef Staudinger, über den Verein "pro.konsument" Konsumentenschutz
auch für Nicht-AK-Mitglie-der anzubieten. Diese erhalten über den
Verein "pro.konsument" unentgeltlich Leistungen wie eine telefonische
Beratung, die persönliche Beratung nach telefonischer Vereinbarung,
eine außergerichtliche, schriftliche Intervention gegenüber dem
betroffenen Verhandlungsgegner sowie Broschüren und anderes
Informationsmaterial. Spezielle Leistungen wie etwa der kostenlose
Rechtsschutz in Konsumentenangelegenheiten stehen aber weiterhin nur
den Mitgliedern der AKNÖ zur Verfügung.

Zusätzlich haben alle NiederösterreicherInnen gegen einen
Pauschalbetrag von 100 Euro exklusive Mehrwertsteuer die Möglichkeit,
ihre Kreditverträge durch Experten überprüfen zu lassen. In diesem
Betrag ist auch eine Erstintervention gegenüber dem betroffenen
Kreditinstitut miteingeschlossen, sofern ein
Zinsen-Rückforderungs-anspruch ermittelt werden konnte.
Alle angeführten Leistungen beziehen sich ausschließlich auf
Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmern und Verbrauchern.

Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung
Pressestelle
Tel.: 02742/9005-12312

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NLK

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