Keine Verpflichtung zum Austausch der Kennzeichen
Wien (ÖAMTC-Presse) - Ab November wird die EU-Mitgliedschaft
Österreichs nun auch durch die entsprechenden Autokennzeichen
verdeutlicht werden, berichtet der ÖAMTC. Dann wird der blaue Balken
mit den 12 Sternen oben und dem Länderkürzel unten offiziell die
Kennzeichentafeln zieren, so wie bereits in vielen anderen
Mitgliedsstaaten. Österreich-spezifische Eigenheiten, wie die
rot-weiß-roten Streifen oben und unten, sowie die Wappen der
Bundesländer bleiben erhalten.
Von Rechts wegen treten die gesetzlichen Bestimmungen am 1.
November in Kraft. Doch weil Montag, der 4. November, der erste
Werktag nach dem Inkrafttreten ist, gilt dieser Termin als
Erstausgabe-Tag der heimischen EU-Kennzeichen. Von der Umstellung
sind alle derzeitigen weißen Kennzeichentafeln betroffen. Die blauen
Probefahrt-, grünen Überstellungs-, die blau-roten Zoll- sowie die
roten Tafeln für ausländische Anhänger, die von einheimischen
Fahrzeugen gezogen werden und Moped-Kennzeichen bleiben davon
unberührt. Für Motorräder wird eine neue, etwas kleinere Tafel
eingeführt. Alle, die ab diesem Zeitpunkt ein Kraftfahrzeug neu
anmelden, ummelden oder einfach eine neue Tafel brauchen, weil die
alte kaputt, verloren oder entwendet ist, bekommen automatisch die
EU-konforme Ausführung.
Eine Verpflichtung zum Austausch der Kennzeichentafeln gibt es
nicht. "Selbst die alten schwarzen Tafeln behalten ihre Gültigkeit",
beruhigt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. Aber auch behördlich hinterlegte
Kennzeichentafeln (etwa nur für jeweils sechs Monate pro Jahr auf
öffentlichen Straßen verwendete Oldtimer, Cabrios oder Motorräder)
können ab 4. November unverändert ausgefolgt werden, weil die
Zulassung ja weiter besteht.
Bestellungen der EU-Kennzeichen ab 1. Oktober möglich
Die Vorgangsweise bei einem Wechsel des Fahrzeugs ab 4. November
ist recht einfach: Die alten Kennzeichentafeln werden in der
Zulassungsstelle abgegeben. Für das neu angemeldete Fahrzeug gibt es
grundsätzlich eine neue Buchstaben-Nummern-Kombination. "Wer seine
alte liebgewonnen hat, sollte die neue 'alte' Tafel rechtzeitig
bestellen", rät ÖAMTC-Jurist Hoffer. Dies ist per 1. Oktober möglich.
Die Versicherer raten, in diesem Fall die neuen Tafeln bis
längstens 10. Oktober zu bestellen. Nur das garantiert, dass sie auch
wirklich ab 4. November zur Verfügung stehen. Auch bei den
Wunschkennzeichen ist es eine Terminfrage und es ist mit starkem
Andrang zu rechnen. Soll beim Fahrzeugwechsel ein bestehendes
Wunschkennzeichen in ein EU-konformes "verwandelt" werden, das zum
Anmeldezeitpunkt ab 4. November noch nicht fertig ist, so wird bis
zum Einlangen der Tafeln vorübergehend ein Standard-Kennzeichen
zugewiesen.
Wer eine oder beide Kennzeichen-Tafeln verliert und dann den
gleichen Kennzeichen-Wortlaut mit EU-Emblem anfertigen lassen möchte,
hat doppelt Pech: Zum Verlust der Tafeln kommt dann noch der seiner
ganz persönlichen Kombination. Denn, das alte Kennzeichen ist auf ein
Jahr gesperrt, sogar ein Wunschkennzeichen.
Der Umstieg ohne Wechsel des Fahrzeugs kostet lediglich den Preis
für die neuen Tafeln, für Pkw 18,- Euro, für Motorräder 9,80 Euro.
Auch hier kann die alte Kombination - Wunschkennzeichen oder
liebgewonnener Zufallstreffer - bei der Bestellung in Auftrag gegeben
werden.
Wird ab 4. November zu einem Fahrzeug ein zweites neu hinzu
gemeldet, zu einem bestehenden Wechselkennzeichen ein Fahrzeugwechsel
durchgeführt oder ein zusätzliches Fahrzeug angemeldet, erhält man
klarerweise ein EU-Kennzeichen.
"Einen praktischen Sinn und Zweck haben die neuen Schilder auf
alle Fälle: Man erspart sich, ein A-Pickerl auf den Lack oder die
Scheibe zu kleben", so ÖAMTC-Jurist Hoffer abschließend und ergänzt:
"Wer bisher ein EU-Kennzeichen durch Anbringen eines blauen
Aufklebers 'selbst gebastelt' hat, darf dies aber weiter verwenden.
Bei Fahrten ins Ausland muss aber in diesem Fall weiterhin zusätzlich
ein 'A' als vorschriftsmäßiges internationales
Unterscheidungskennzeichen angebracht sein."
(Schluss)
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