Der Österreichische Verband für Flüssiggas (ÖVFG) fordert steuerliche Gleichbehandlung bei Flüssiggas und Erdgas.

Wien (OTS) - Die grundlegend identischen Produkte Flüssiggas und
Erdgas werden in Österreich mit unterschiedlichen Steuersätzen
belastet.
Flüssiggas wird abhängig vom Einsatz gleich mit zwei verschiedenen
Mineralölsteuersätzen belegt. 43,-- Euro/to beträgt die
Steuerbelastung, wenn mit Flüssiggas geheizt wird. Exorbitant höher
ist die steuerliche Belastung, wenn Kraftfahrzeuge umweltfreundlich
mit Flüssiggas betrieben werden. 261,-- Euro/to Mineralölsteuer
beträgt dann die Belastung für Flüssiggas als Motorgas.
Für Erdgas als Heizgas wird als Äquivalent eine Erdgasabgabe, die
etwa gleich hoch ist, wie die Steuer für Flüssiggas als Heizgas,
eingehoben. Dies unabhängig davon ob Erdgas für Heizzwecke oder für
den Betrieb von Kraftfahrzeugen als Motorgas verwendet wird.
Erdgas wird beim Einsatz als Motorgas für Kraftfahrzeuge, im
Gegensatz zu Flüssiggas, mit KEINER Mineralölsteuer belastet.
Gleiche Förderung und Verwendung von Flüssiggas und Erdgas
War Flüssiggas bis vor wenigen Jahren ausschließlich ein Produkt der
Erdölraffinerie, wird heute bereits mehr als 60% der in Europa
verbrauchten Energie aus den Erdgasfeldern direkt gewonnen. Und in
der Verwendung für Heizen oder als Motorgas gibt es auch keinen
Unterschied.
Friedrich Ofner, Geschäftsführer des ÖVFG: "Neben Flüssiggas wird
auch Erdgas für den Motorbetrieb verwendet. Doch der Einsatz von
Flüssiggas als Motorgas wird im Vergleich zum Einsatz von Erdgas
eklatant benachteiligt. Erdgas als Motorgas ist zur Zeit von der
Mineralölsteuer von 218,-- Euro/to befreit. Eine durch nichts
gerechtfertigte Ungleichbehandlung."
Für die zwei nahezu identischen und umweltverträglichen Produkte,
Flüssiggas und Erdgas, ist der Sinn der Ungleichbehandlung nicht
erkennbar, zumal die Reduzierung der Umweltbelastung in der EU -
Richtlinie für alternative Kraftstoffe und im Kyoto-Abkommen
festgeschrieben sind.
EU-Richtlinie:
Flüssiggas ist eine von der EU anerkannte umweltfreundliche
Energieform, die leicht verfügbar ist und sofort als Alternative
eingesetzt werden kann.
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass 20% der konventionellen
Kraftstoffe durch alternative Kraftstoffe bis zum Jahr 2020 ersetzt
werden. Erdgas und Flüssiggas zählen zu diesen alternativen
Kraftstoffen. Sie stellen im Mix der Energieformen mit 10% den
größten Anteil an alternativer Substitutionsenergie für die
konventionellen Kraftstoffe.
Ein Beispiel ist die Bundesrepublik Deutschland. Hier wird
Flüssiggas und Erdgas mit dem gleichen Steuersatz belegt. Dieser
Steuersatz für Erdgas und Flüssiggas für Kraftfahrzeuge ist niedriger
als für die restlichen Vergasertreibstoffe, mit dem Ziel die
Forderungen des Kyoto-Abkommens zu erreichen.
Flüssiggas unterstützt die Erreichung des Kyoto-Abkommens
Österreich hat im April 1998 das Kyoto-Abkommen unterzeichnet und vor
kurzem eine nationale Klimastrategie beschlossen.
Friedrich Ofner, ÖVFG: "Flüssiggas und Erdgas sind zwei Produkte,
die mithelfen das Ziel von Kyoto zu erreichen. Die steuerliche
Ungleichbehandlung ist eine Ungerechtigkeit, die dazu beiträgt, dass
die Zahl der mit Flüssiggas betriebenen Fahrzeuge NICHT im
notwendigen Ausmaß steigen kann."
Für Österreich sollten bis ins Jahr 2020 ca. 450.000 Fahrzeuge mit
dem umweltfreundlichen Motorgas betrieben werden. Dann sind die
erwarteten Effekte beachtlich: die Kraftstoffumstellung auf Motorgas
bringt 10% der erforderlichen Einsparung bei Stickoxiden (NOx) und
1-2% bei Kohlendioxid (CO2) von der erforderlichen Emissionsminderung
für die Erreichung des Kyoto-Zieles.
ÖVFG fordert:
Die Mineralölsteuer für Erdgas und Flüssiggas als Motorgas muss
unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes, und dem von der
Bundesregierung anerkannten Kyoto-Ziel für den Konsumenten gleich
günstig sein.
Der umweltfreundliche Einsatz von nahezu identischen Produkten
kann nicht mit unterschiedlichen Steuersätzen belastet sein.
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Rückfragehinweis:
Friedrich Ofner, Geschäftsführer
Österreichischer Verband für Flüssiggas - ÖVFG
Tel.: +43(0) 664 / 422 83 83
Fax.: +43(0) 662/ 64 80 81
mailto:office@fluessiggas.net
http://www.fluessiggas.net
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