• 04.09.2002, 11:24:45
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  • OTS0086 OTW0086

Zuschüsse gestrichen - Hauptverband verweigert Zahlung von 5,4 Millionen Euro

Wien (OTS) - Der Hauptverband hat sogenannte Zweckzuschüsse für
zwei wichtige Bauvorhaben der OÖ Gebietskrankenkasse aus formalen
Gründen gestrichen - nach Ansicht der OÖGKK zu Unrecht. Damit gehen
der OÖGKK mehr als 5,4 Millionen Euro, also fast 75 Millionen
Schilling, verloren. Dieses Geld steht nun nicht mehr für den Neubau
des Fachambulatoriums Linz und einen Therapiezubau am Haus Tisserand
in Bad Ischl zur Verfügung, sondern wird nach den offensichtlichen
Intentionen des Hauptverbandes zusätzlich zur Finanzierung anderer
defizitärer Krankenversicherungsträger eingesetzt. Die OÖGKK kann die
Entscheidung des Hauptverbandes nicht hinnehmen und appelliert an die
oberösterreichische Landesregierung, sie durch die Initiierung einer
Gesetzesänderung zu unterstützen. Die OÖGKK prüft auch selbst alle
rechtlichen Möglichkeiten, bis hin zur Klage gegen den
Hauptverbandsbeschluss.

Mit Zweckzuschüssen aus dem Ausgleichsfonds der Krankenkassen
waren seit dem Jahr 1973 Neu- und Erweiterungsbauten von
medizinischen Einrichtungen der Krankenkassen gestützt worden. Die
Zuschüsse betrugen 25 Prozent der Errichtungskosten. Mit einem
Federstrich waren diese Zweckzuschüsse in der 60. ASVG-Novelle
abgeschafft worden - nach heftigen Protesten allerdings mit einer
Übergangsfrist.

Die OÖ Gebietskrankenkasse hat die Projekte für den Neubau eines
Fachambulatoriums in Linz und den Therapiezubau bei ihrem Haus
Tisserand in Bad Ischl eingereicht und um Zweckzuschüsse in Höhe von
insgesamt mehr als 5,4 Millionen Euro angesucht. Dieses Ansuchen
wurde vom Hauptverband abgelehnt. Begründung: Die übergebenen
Unterlagen seien unvollständig. Ein weiterer Antrag, die Unterlagen
nachreichen zu können, wurde ebenfalls abgelehnt.

Die OÖ Gebietskrankenkasse nimmt die Entscheidung des
Hauptverbandes gegen die Interessen der oberösterreichischen
Patienten und der beitragszahlenden Arbeitnehmer, Arbeitgeber und
Pensionisten nicht unwidersprochen hin. In einem ersten Schritt wird
an die oberösterreichische Landesregierung appelliert, bei der
Bundesregierung zu intervenieren. In einer sofortigen Novelle des
ASVG soll eine klare Formulierung verhindern, dass bei bereits
projektierten und von der OÖGKK beschlossenen Bauvorhaben die fix
eingeplanten Investitionszuschüsse verweigert werden können. Die OÖ
Gebietskrankenkasse wird alle möglichen Schritte im Rahmen des Zivil-
und des Verfassungsrechts prüfen, um den finanziellen Schaden
abzuwenden. Nötigenfalls soll auch gegen den Beschluss des
Hauptverbandes geklagt werden. Nach Rechtsmeinung der OÖGKK
widerspricht die Entscheidung des Hauptverbandes in eklatanter Weise
dem Willen des Gesetzgebers, der mit der Übergangsbestimmung
sicherstellen wollte, dass bereits projektierte und von den
Krankenversicherungsträgern beschlossene Bauvorhaben noch unter die
alte Regelung der Zweckzuschüsse fallen. Schließlich waren ja diese
Gelder bei der Finanzplanung einbezogen worden. Aus diesem
Blickwinkel kann man in der Entscheidung des Hauptverbandes einen
Anschlag auf die Rechtssicherheit und den Vertrauensschutz sehen.

Unverständlich ist vor allem auch die Art und Weise, wie der
Hauptverband zu dieser Ablehnung gekommen ist. Obwohl zwischen dem
Inkrafttreten der Übergangsbestimmung durch Veröffentlichung im
Bundesgesetzblatt am 20. August und dem Ablauf der
Übergangsbestimmung nur ganze acht Arbeitstage lagen, wurde seitens
des Hauptverbandes auf einer umfassenden Unterlagenbereitstellung
bestanden. Innerhalb von acht Arbeitstagen zwischen Gesetzeskraft und
Ablauf ist es niemandem möglich, ein solch umfassendes Paket
auszuarbeiten. Die OÖGKK hat daher noch am Dienstag Morgen dem
Hauptverband vorgeschlagen, die Investitionszuschüsse grundsätzlich
zu genehmigen - aber mit dem Vorbehalt, dass vor Auszahlung alle
notwendigen Unterlagen vorgelegt werden. Eine solche Vorgangsweise
würde einerseits den Intentionen des Bundesgesetzgebers und
andererseits den Kriterien der Fairness entsprechen. Die knappe Frist
hat übrigens auch beim Hauptverband zu unüblichem Vorgehen geführt.
Die Ablehnung erfolgte nicht im Rahmen von üblichen
Gremienentscheidungen, sondern durch die Anwendung von
Notstandsinstrumenten.

Die Ablehnung durch den Hauptverband ist um so unverständlicher
als die OÖ Gebietskrankenkasse zu den großen Nettozahlern an den
Ausgleichsfonds zählt. In den vergangenen zehn Jahren hat die OÖGKK
in den Topf eine Nettozahlung von mehr als 1,5 Milliarden Schilling
geleistet. Die Vorgangsweise des Hauptverbandes zeigt deutlich,
welche Auswirkungen es haben kann, wenn finanzielle Entscheidungen
von einer zentralen Bürokratie gefällt werden. In diesem Zusammenhang
fordert die OÖ Gebietskrankenkasse den Hauptverband neuerlich auf,
seine Hamsterstrategie zu überdenken und die Rücklagen auf Null zu
stellen.

Rückfragehinweis:
OÖ Gebietskrankenkasse
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (0732) 7807 - 2610

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