• 03.09.2002, 11:51:05
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  • OTS0077 OTW0077

Adoption eines bulgarischen Buben annulliert: Stadt Wien hilft

Wien (OTS) - Der Oberste Gerichtshof hat entschieden: Die von
einem bulgarischen Gericht durchgeführte Annullierung der Adoption
des 11jährigen D. wurde akzeptiert, nachdem das Bezirksgericht
Hernals und das Wiener Landesgericht es abgelehnt hatten, die
bulgarische Entscheidung anzuerkennen, weil sie gegen Grundwerte der
österreichischen Rechtsordnung verstoße. Der Bub lebt seit 2 Jahren
in einer Wohngemeinschaft der MAG ELF, die er praktisch als sein
Zuhause ansieht. Die oberstgerichtliche Entscheidung ändert daran
nichts. Der Bub wird weiter von den Sozialpädagogen der
Wohngemeinschaft betreut werden. Die ehemaligen Adoptiveltern sind
nicht mehr unterhaltspflichtig; die Kosten trägt die Stadt Wien.

Das gut situierte österreichische Ehepaar hatte den Buben über
eine Agentur aus einem bulgarischen Waisenhaus geholt und ihn an Ort
und Stelle adoptiert. In Wien zeigte sich das Paar mit dem Kind total
überfordert und brachte es nach drei Monaten in ein Krisenzentrum der
MAG ELF. Die Adoptiveltern strebten schließlich die Aufhebung der
Adoption an. Begründung: Sie seien von der bulgarischen
Vermittlungsagentur über die Verhaltensschwierigkeiten des Buben
getäuscht worden.

Bis vor einem Jahr gab es noch Besuchskontakte mit den
Kurzzeit-Wahleltern, die dem Buben auch ATS 500.000,- für die
Ausbildung schenkten. Seit einem Jahr haben die Besuche aufgehört,
was den Buben trotz allem weh tat, da er seine Wiener Eltern doch als
Eltern ansah.

Das Verhalten des Buben hat sich in der Wohngemeinschaft
stabilisiert. Er ist sehr bemüht, bekommt auch eine Therapie. Die
Wohngemeinschaft ist sein neues Zuhause.

Die MAG ELF, der vom Gericht auch die vorläufige Obsorge für das
Kind übertragen wurde, wird - wenn es auf Grund der neuen Rechtslage
erforderlich ist - um eine neue Aufenthaltsbewilligung und um die
österreichische Staatsbürgerschaft für das Kind bemühen. Es wäre eine
unvertretbare Belastung für das Kind, würde es aus seinem derzeitigen
Umfeld wieder herausgerissen werden.

Aus diesem Anlass weist die MAG ELF darauf hin, wie wichtig es
gerade bei Auslandsadoptionen ist, fachliche Beratung in Anspruch zu
nehmen und alle Möglichkeiten und Umstände einer solchen Adoption
eingehend abzuwägen.

Allgemeine Informationen:

o MAG ELF - Das Amt für Jugend und Familie:
http://www.wien.at/ma11/

(Schluss) eg

Rückfragehinweis:
PID-Rathauskorrespondenz:
http://www.wien.at/vtx/vtx-rk-xlink/
MAG ELF - Amt für Jugend und Familie
Hr. Werner Neubauer
Tel.: 4000 / 90728
E-Mail: [email protected]

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NRK

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