• 03.09.2002, 09:22:28
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ÖAMTC: Unfallopfer eines Geisterfahrers bekommt bisher höchste Schmerzengeld-Zahlung in Österreich

Mindestdeckung der Kfz-Versicherungen ist nach wie vor unzureichend

Wien (ÖAMTC-Presse) - Ein betrunkener Geisterfahrer verursachte
auf der Mühlkreis Autobahn im Stadtgebiet von Linz einen Unfall und
zerstörte von einem Moment auf den anderen das Leben eines
21-Jährigen. Der Unfall liegt nun fünf Jahre zurück. Seither ist der
Mann querschnittgelähmt und muss bis zu seinem Lebensende künstlich
beatmet werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) sprach dem Unfallopfer
jetzt in einer aktuellen Entscheidung (2Ob237/01v) mit 218.018,50
Euro (drei Millionen Schilling) das höchste Schmerzengeld, das je in
Österreich bezahlt wurde, zu. "Der bisherige Höchstbetrag von
151.579,40 Euro (2,085.778 Schilling) Schmerzengeld wurde damit
wesentlich überschritten", berichtet ÖAMTC-Jurist Fritz Tippel.

Der Mann ist 24 Stunden am Tag auf Fremdhilfe angewiesen. Hinzu
kommt der psychische Druck: Er lebt mit dem Bewusstsein, bei einem
Ausfall der Beatmungsgeräte qualvoll ersticken zu müssen. Angesichts
der Schwere der körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen hält
der OGH ein Schmerzengeld von 218.018,50 Euro (drei Millionen
Schilling) für angemessen. Die vom Erstgericht zugesprochenen
290.691,34 Euro (vier Millionen Schilling) lehnte er als zu hoch, die
von der Gegenseite angebotenen 145.345,67 Euro (zwei Millionen
Schilling) als zu niedrig ab. Der OGH verweist in seiner Begründung
darauf, dass der Rahmen der Rechtsprechung zwar nicht gesprengt
werden darf, tendenziell es aber geboten erscheint, das Schmerzengeld
nicht zu knapp zu bemessen. Tippel: "Alles Geld der Welt kann ein
derartiges Unglück nicht mehr gutmachen. Die besonderen Härten des
Einzelfalles sind für die Bemessung des Schmerzengeldes aber sehr
wohl zu berücksichtigen."

Nun sind aber noch weitere Forderungen offen. Schließlich hat der
Geisterfahrer zu verantworten, dass sein Opfer kein normales Leben
mehr führen kann. Darunter fallen etwa die behindertengerechte
Unterbringung, medizinisch erforderliche Geräte, Betreuungsaufwand
rund um die Uhr, Verunstaltungsentschädigung, Verdienstentgang usw.
Die Haftpflichtversicherung des Geisterfahrers kommt bis zur Höhe von
rund 1,1 Millionen Euro - das ist die gesetzlich vorgeschriebene
Mindestdeckungssumme - auf. Und das, obwohl er über eine höhere
Deckungssumme versichert gewesen wäre. Tippel: "Das nützt aber
nichts. Wenn eine Obliegenheitsverletzung vorliegt, wie z.B. 'Fahren
unter Alkoholeinfluss', haftet die Versicherung von Gesetzes wegen
nur in der Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssumme." Im
vorliegenden Fall werden die 1,1 Millionen Euro nicht reichen. Der
Betroffene müsste sich also mit seinen restlichen Forderungen auch
noch direkt an den Geisterfahrer wenden.

1,1 Millionen sind zu wenig - ÖAMTC fordert höhere
Mindestdeckung

"Die in Österreich derzeit geltende Mindestdeckungssumme von 1,1
Millionen Euro ist untragbar", nimmt Fritz Tippel den Fall jenes
jungen Unfallopfers zum Anlass, um einer langjährigen ÖAMTC-Forderung
neuerlich Nachdruck zu verleihen: Die Erhöhung der österreichischen
Mindestdeckungssummen in erster Stufe auf drei Millionen Euro, in
zweiter Stufe auf sieben Millionen Euro.

"Der Gesetzesentwurf mit den fixierten Summen liegt bereits vor.
Obwohl man ihn allgemein positiv beurteilte, wurde er bis heute nicht
zum Gesetz. Hier gibt es dringenden Handlungsbedarf", appelliert der
ÖAMTC an Justizminister Böhmdorfer. Ein ohnedies furchtbares
Schicksal eines Unfallopfers auch noch durch gesetzliche
Unzulänglichkeiten zu vergrößern, sei unmenschlich. Für den Schuld
tragenden Unfallverursacher, kann eine unzureichende
Versicherungssumme außerdem zur Existenzvernichtung führen.

Zudem stellt ÖAMTC-Jurist Tippel auch die gesetzliche Bestimmung
in Frage, dass bei einer Obliegenheitsverletzung die Versicherung nur
in Höhe der Mindestdeckungssumme haftet, auch wenn der
Versicherungsvertrag z.B. auf 100 Millionen Euro abgeschlossen ist.
"Diese Haftungseinschränkung ist nicht akzeptabel", so Tippel
abschließend.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Elvira Oberweger

Rückfragehinweis: ÖAMTC Pressestelle
Tel.: (01) 711 99-1218

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