• 30.08.2002, 10:43:29
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GESCHÄFTSFELD "SCHUTZ VOR NATURGEFAHREN" NEUE ARBEITSPLATTFORM Analyse der Hochwasser-Ereignisse fließen in Arbeitsschwerpunkte der Zukunft ein

Wien (OTS) Das Hochwasser im Sommer 2002 führte zu
einer nationalen Katastrophe mit verheerendem Ausmaß. 200.000
Menschen sind betroffen. Unser Mitgefühl gilt den Opfern, unser Dank
den vielen freiwilligen Helferinnen und Helfern. Im
Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft geht es darum, aus der
Katastrophe im Bereich der Bundeswasserbauverwaltung und der
Wildbach- und Lawinenverbauung die richtigen Schlüsse zu ziehen.
Schutzwasserbauliche Anlagen haben den Beanspruchungen gut
standgehalten, soweit nicht bei extremen Abflüssen die
Bemessungswerte überschritten wurden. Eine Schwerpunktsetzung liegt
in Zukunft im Bereich der Gefahrenzonenplanung. Nicht jede Region ist
besiedelbar, Flüsse brauchen Raum, letztlich gibt es aber keinen
100%igen Hochwasserschutz. Als neue Arbeitsplattform steht das mit 1.
Jänner 2002 eingerichtete Geschäftsfeld "Schutz vor Naturgefahren"
zur Verfügung, das nach den Prinzipien der Nachhaltigkeit sozial
verträgliche, ökologisch vertretbare und wirtschaftlich sinnvolle
integrierte Lösungen erarbeiten soll. Dies teilt das
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft mit.****

Schutzwasserbauten haben erwartungsgemäß funktioniert
Schutzwasserbauliche Anlagen haben den Beanspruchungen gut
standgehalten, soweit nicht bei extremen Abflüssen die
Bemessungswerte überschritten wurden. Lokal aufgetretene Dammbrüche
sind durchwegs auf das Überströmen der Dammkronen zu Folge
Überschreiten der Bemessungswassermenge zurückzuführen.

Sofortmaßnahmen in den Katastrophengebieten
Durch den vorbildlichen Einsatz der Mitarbeiter der
Wasserbauverwaltungen der Länder und der Bediensteten der WLV konnte
den von der Katastrophe Betroffenen eine rasche und unbürokratische
Hilfe zu Teil werden. Im Rahmen der regulären Sofortmaßnahmen werden
die Räumung zahlreicher Bäche und Geschieberückhaltebecken, die
Beseitigung von Verklausungen und die Instandsetzung von beschädigten
Verbauungsanlagen durchgeführt. Darüber hinaus werden im
Assistenzeinsatz Geräte der WLV, beispielsweise leistungsstarke
Pumpen, bei der Schadensbehebung zum Einsatz gebracht.

Fortführung und Intensivierung der Gefahrenzonenplanung
Eine Schwerpunktsetzung liegt im Bereich der Gefahrenzonenplanung. Es
wurde eine Intensivierung bei der Erstellung neuer Gefahrenzonenpläne
angeordnet, mit dem Ziel, eine flächendeckende Bereitstellung dieser
Gutachten für die Raumplanung zu erreichen. Gleichzeitig soll jedoch
auch die laufende Anpassung bereits bestehender Zonenpläne an die
geänderten Bedingungen in den Einzugsgebieten im Rahmen der Revision
und die digitale Erfassung der Gefahrenzonen forciert werden.
Angesichts der Häufung katastrophaler Niederschlagsereignisse wird
auch die Frage des Bemessungsereignisses einer Prüfung unterzogen.

Kompetenzübergreifende Koordination des Schutzes vor Naturgefahren
Im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und
Wasserwirtschaft wurde das Geschäftsfeld "Schutz vor Naturgefahren"
eingerichtet, welches vor allem die sektionsübergreifende
Zusammenarbeit in diesem Bereich koordiniert. In Zukunft soll die
Zusammenarbeit mit anderen Akteuren im Katastrophenschutz forciert
werden: Durch eine engere Zusammenarbeit der WLV und der BWV, durch
eine Koordination der Ziele mit der Raumplanung, durch eine reguläre
Einbindung von Experten in Krisenstäbe und in die Koordination von
Katastropheneinsätzen sowie durch den Austausch von relevanten Daten
soll die bundesweite Zusammenarbeit aller befassten Dienststellen
verbessert werden.

Erfahrungen aus dem Hochwasser bei künftigen Planungen umsetzen
Hochwasserschutzbauten in Siedlungsgebieten werden in der Regel auf
ein 100-jährliches Ereignis bemessen. Dieser Abflusswert wurde
während des abgelaufenen Ereignisses an einigen Flüssen
überschritten. Es wird zu prüfen sein, ob dadurch eine Neubewertung
der Bemessungskriterien erforderlich ist. Nach Durchführung der
Sofortmaßnahmen und dringendsten Sanierungen an den
Hochwasser-Schutzbauten sind verstärkt integrale Planungsinstrumente
(Gewässerbetreuungskonzepte, Regionalstudien etc.) in Kooperation mit
anderen Fachverwaltungen (Raumordnung, Straßenbau, Agrarbehörden u.
a.) weiterzuentwickeln.

Restrisiko bei Hochwasserschutz bleibt bestehen
Die Ereignisse der letzten Tage haben gezeigt: auch bei
funktionierenden Hochwasser-Schutzanlagen kann es bei extremen
Abflüssen zur Überschreitung der Abflusskapazitäten und dadurch zu
Katastrophen kommen. Dieses Restrisiko sollte stärker in das
Bewusstsein der potentiell Betroffenen gerückt werden. HW-Warn- und
Alarmpläne sollten verstärkt eingesetzt und die privaten
Liegenschaftsbesitzer über die Möglichkeiten der Eigenvorsorge
informiert werden.

Anstieg des Schadenspotentiales
Der steigende Lebensstandard führt zu einer laufenden Erhöhung der
investierten Werte im Siedlungsbereich. Vor allem in auf ein
bestimmtes Bemessungsereignis geschützten Siedlungsbereichen steigt
damit zwangsläufig das Schadenspotential im Falle einer
Überschreitung der gewählten Bemessungsvorgaben.

Keine Bauten auf hochwassergefährdeten Flächen
Gewässernahe Flächen sind durch entsprechende Maßnahmen der
Raumordnung und Flächenwidmung möglichst von Bebauung frei zu halten.
Noch immer werden Jahr für Jahr hochwassergefährdete Flächen an den
Gewässern in Bauland umgewidmet und bebaut. Auch auf diese Weise wird
das Schadenspotential bei Hochwasserereignissen enorm gesteigert.
Durch die Ausweisung von Gefahrenzonen und Hochwasserabflussgebieten
stellt die Schutzwasserwirtschaft (BWV und WLV) geeignete
Planungsgrundlagen für die Raumordnung zur Verfügung. Derartige
Ausweisungen sind bereits für viele Gemeinden und Flussgebiete
verfügbar und werden auch weiterhin von den Dienststellen des
Wasserbaues und der Wildbach- und Lawinenverbauung erstellt werden.

Maßnahmen in der Raumplanung
Angesichts der Erfahrung der jüngsten Hochwasserkatastrophe ist in
Zusammenarbeit mit der Raumordnung der Länder eine restriktive
Vorgangsweise im Bereich der Gefahrenzonen ins Auge zu fassen.
Angestrebt wird eine verstärkte Freihaltung von Gebieten in der Roten
und Gelben Zone von weiterer Besiedlung, die Rückwidmung von Bauland
in Gefährdungsgebieten und ein Abgehen von der automatische Rücknahme
der Gefahrenzonen nach Durchführung von Schutzmaßnahmen. Die
Ausweisung von Vorbehaltsflächen für die Fließretention und
natürliche Ausschotterung (flächige Schutzwirkung) in den
Flächenwidmungsplänen wird angestrebt.

Forschung und technologische Entwicklung
Neben der unmittelbaren Analyse der Ursachen der verheerenden
Hochwasserereignisse hat sich der große Bedarf an einer
Intensivierung der technologischen Entwicklung im Bereich des
Schutzes vor Naturgefahren gezeigt. Schwerpunkte der Forschung und
Entwicklung unter Berücksichtigung der möglichen Auswirkungen einer
Klimaänderung sollen in den Bereichen der Weiterentwicklung von
Frühwarnsystemen, von Simulationsmodellen für den Abfluss, den
Geschiebetransport, die Dynamik von Steinschlägen, Fließ- und
Staublawinen, der Hochwasserprognose (Wetterradar), der digitale
Unterstützung der Planung, der Entwicklung von Warn- und Alarmplänen
sowie der Bemessung und Sicherheit von Schutzbauten liegen.

Ökologischer Hochwasserschutz weiterhin aktuell
Die katastrophalen Hochwasser-Ereignisse dürfen nicht dazu führen,
dass die ökologischen Ziele im Rahmen des Schutzwasserbaues
vernachlässigt werden. Insbesondere der naturnahe Wasserbau mit der
Vernetzung des Gewässers mit dem Umland führt zu einer verbesserten
Retention und damit einer Dämpfung der HW-Welle bei kleineren und
mittleren Ereignissen. Flussrevitalisierungen haben in keinem Fall zu
einer Verschärfung der Hochwasserschäden geführt.

Zusätzlicher mittelfristiger Finanzbedarf
Durch die Reduzierung des Katastrophenfonds mussten viele notwendige
und bereits ausgearbeitete Projekte in den letzten Jahren aus
finanziellen Gründen zurückgestellt werden. Ab 2003 und in den
Folgejahren ist in Folge der Hochwasserkatastrophen 2002 zusätzlich
mit einer Reihe von Projektsanträgen insbesondere im Bereich der
Bundeswasserbauverwaltung zu rechnen. Eine Aufstockung der
Katastrophenfondsmittel für den vorbeugenden Hochwasserschutz ist
daher über die für die Schadensbehebung hinaus für die Folgejahre
dringend erforderlich. Auf Grund des von den Dienststellen erhobenen
Schutzbedarfes ergibt sich ein zusätzlicher mittelfristiger
jährlicher Finanzbedarf an Bundesmitteln im Bereich der
Bundeswasserbauverwaltung von 15 Mio. ? (6 Mio. ? an Bundesflüssen, 9
Mio. ? an Interessentengewässern) und der Wildbach- und
Lawinenverbauung von 10 Mio. ?.

Öffentlichkeitsarbeit, Beratung, Bewusstseinsbildung
Wie schon in der Vergangenheit wird ein wesentlicher Schwerpunkt in
der Öffentlichkeitsarbeit liegen, mit dem Ziel, der Bevölkerung die
große Bedeutung des Schutzes vor Naturgefahren für die öffentliche
Sicherheit ins Bewusstsein zu bringen. Ein besonderer Schwerpunkt
soll unter anderem im Bereich der Beratung hinsichtlich der
Eigenvorsorge (Informationsbroschüre) gesetzt werden. Generell ist
eine Kernaufgabe in Zeiten ständig steigenden Sicherheitsbedürfnisses
in der Schärfung des Bewusstseins der Bevölkerung für das Restrisiko
durch Naturgefahren zu sehen. Die unbürokratische Beratung und
Sachverständigentätigkeit der WLV soll in gleicher Intensität
fortgeführt werden.
(Schluss)

Rückfragehinweis: BM für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt u. Wasserwirtschaft
Pressestelle
Tel.: (++43-1) 71100 DW 6703

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