• 22.08.2002, 11:28:34
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  • OTS0073 OTW0073

Verschmelzende Umwandlung der IFE Industrie-Einrichtungen Fertigungs-Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Waidhofen an der Ybbs

Mödling (OTS) - Bekanntmachung der Knorr-Bremse Gesellschaft mit
beschränkter Haftung mit dem Sitz in Mödling als
Gesamtrechtsnachfolger der IFE Industrie-Einrichtungen
Fertigungs-Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Waidhofen an der Ybbs

In der am 6.6.2002 stattgefundenen 16. ordentlichen
Hauptversammlung der im Firmenbuch des Landesgerichtes St. Pölten zu
FN 88656 b protokollierten IFE Industrie-Einrichtungen
Fertigungs-Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Waidhofen an der Ybbs
wurde unter anderem beschlossen, die IFE Industrie-Einrichtungen
Fertigungs-Aktiengesellschaft als übertragende Gesellschaft mit der
im Firmenbuch des Landesgerichtes Wr. Neustadt zu FN 38565 p
protokollierten Knorr-Bremse Gesellschaft mit beschränkter Haftung
mit dem Sitz in Mödling als übernehmende Gesellschaft auf Grundlage
der Schlußbilanz der übertragenden Gesellschaft zum 31.12.2001 gegen
Gewährung einer Barabfindung von Euro 16,-- je Aktie an die
ausscheidenden Aktionäre gemäß §§ 2 ff UmwG verschmelzend
umzuwandeln.

Am 21.8.2002 hat das Landesgericht St. Pölten die verschmelzende
Umwandlung der IFE Industrie-Einrichtungen
Fertigungs-Aktiengesellschaft auf die Knorr-Bremse Gesellschaft mit
beschränkter Haftung im Firmenbuch eingetragen, wodurch die IFE
Industrie-Einrichtungen Fertigungs-Aktiengesellschaft gemäß § 2 Abs 2
Z 2 UmwG erloschen ist.

Die umwandlungsbedingt ausscheidenden Aktionäre werden hiemit
ersucht und aufgefordert, ihre Aktien bzw. Zwischenscheine nach
Ablauf von 2 Monaten nach dem Tag, an dem die firmenbücherliche
Eintragung der Umwandlung gemäß § 10 HGB als bekanntgemacht gilt
(Veröffentlichung der firmenbücherlichen Eintragung im Amtsblatt zur
"Wiener Zeitung"), bei dem gemäß § 2 Abs 3 UmwG iVm § 225a AktG
bestellten Treuhänder öff. Notar Dr. Nikolaus Michalek, 1080 Wien,
Josefstädter Straße 34, zum Zwecke der Auszahlung einer Barabfindung
von Euro 16,-- je Aktie (bzw. Aktiennennwert von ATS 100,--),
einzureichen.

Der Anspruch der ausscheidenden Aktionäre auf Auszahlung der
Barabfindung verjährt gemäß § 2 Abs 2 Z 4 UmwG innerhalb von 3 Jahren
nach Eintritt der Fälligkeit.

Rückfragehinweis:
Knorr Bremse GesmbH
Tel: 02243/409/0

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF/OTS

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