Bei fehlender Verkehrszuverlässigkeit ist Schein auch in Österreich weg
Wien (ÖAMTC-Presse) - Alkohol am Steuer, zu schnell unterwegs -
das kann auch im Ausland den Führerschein kosten. Immer wieder wird
an die ÖAMTC-Juristen die Frage herangetragen, welche Konsequenzen
ein im Ausland abgenommener Führerschein in Österreich hat. Viele
Führerscheinabnahmen an Ort und Stelle - z.B. durch die italienischen
Carabinieri - werden von den Lenkern oft als schikanös empfunden.
Mühsam ist der Weg, bis man das Dokument zurückbekommt.
Trotz Führerscheinabnahme im Ausland ist man in Österreich und im
übrigen Ausland berechtigt, ein Fahrzeug zu lenken - nur der Schein
als Nachweis dazu fehlt. "Wer den Führerschein nicht mithat, riskiert
allerdings eine Geldstrafe zwischen 36 und 2.180 Euro", erläutert
ÖAMTC-Rechtsexperte Fritz Tippel. Wieder daheim angekommen, führt der
erste Weg zu Polizei oder Gendarmerie, um eine Verlustanzeige zu
machen. Es kommt nun darauf an, ob das im Ausland begangene Delikt
auch in Österreich den Führerschein gekostet hätte. "So etwa bei
Alkoholisierung, einem Verkehrsverstoß mit besonderer
Rücksichtslosigkeit oder unter besonders gefährlichen Verhältnissen.
Auch bei einer Tempoüberschreitung im Ortsgebiet um mehr als 40 km/h
oder außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 50 km/h ist der
Führerschein weg", führt Tippel Beispiele an.
* Fall Nummer eins: Aus der ausländischen Bestätigung über die
Führerscheinabnahme geht kein Verhalten hervor, das in Österreich die
Lenkberechtigung kostet. Mit der Bestätigung der Verlustanzeige darf
man in diesem Fall bis zur Ausstellung eines neuen Führerscheins,
längstens aber vier Wochen ab Verlust (Abnahme im Ausland) fahren. So
rasch wie möglich sollte man ein Führerschein-Duplikat beantragen.
Ausgestellt wird es von den Bundespolizeidirektionen (in Wien beim
Verkehrsamt) und von den Bezirkshauptmannschaften. Die Kosten dafür
betragen 45 Euro.
* Fall Nummer zwei: Die im Ausland begangene Verkehrsübertretung,
dokumentiert durch die Bestätigung der Führerschein-Abnahme, weist
auf "fehlende Verkehrszuverlässigkeit" hin. Dann stellt die
österreichische Polizei- oder Gendarmeriedienststelle keine
Verlustbestätigung aus, es darf also auch nicht gefahren werden. Die
österreichische Behörde wird ein Führerschein-Entziehungsverfahren
einleiten, und der "rosa Schein" ist gegebenenfalls auch nach den in
Österreich geltenden Bestimmungen weg. Wer trotz Entziehung der
Lenkberechtigung am Steuer erwischt wird, muss unter anderem -
abgesehen von versicherungsrechtlichen Konsequenzen nach einem Unfall
etwa - mit einer Mindeststrafe von 726 Euro rechnen.
"Bei der Ausreise aus Österreich erhält man also keinen
'Freibrief' für Verkehrsübertretungen", resümiert Fritz Tippel.
Verkehrsregeln beachten und vor allem im Ausland defensiv fahren,
lautet daher die Devise. Nicht nur, um sich Unannehmlichkeiten zu
ersparen, sondern auch im Sinne der eigenen Sicherheit.
ÖAMTC-Service: Bei sämtlichen Rechtsfragen ist rund um die Uhr
ein erfahrener Jurist des Clubs unter der Rufnummer der
ÖAMTC-Schutzbrief-Nothilfe +43/1/25 120 00 erreichbar.
(Schluss)
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