- 14.08.2002, 14:23:01
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Riess Passer: Hilfspaket für Hochwasseropfer im Ausmass von rund 1 Milliarde Euro
Wien (OTS) - Vizekanzlerin Dr.Susanne Riess Passer zeigte sich
heute im Pressefoyer nach dem Ministerrat besonders betroffen
angesichts des dramatischen Ausmasses der Hochwasserkatastrophe in
weiten Teilen Österreichs und brachte ihr tiefes Mitgefühl darüber
zum Ausdruck, dass sieben Todesopfer zu beklagen sind.
"Es ist erschütternd, wenn man vor Ort die Verzweiflung und die
dahinter stehenden Einzelschicksale der betroffenen Menschen
miterlebt, die zerstörten Häuser und verwüsteten Betriebe sieht",
sagte Riess Passer und stellte fest, dass nun alle Kräfte gebündelt
werden müssen, um rasch und unbürokratisch zu helfen. Dass Österreich
zusammenhält und zusammenstehe sei in den letzten Tagen bewiesen
worden, unterstrich die Vizekanzlerin und brachte ihren besonderen
Dank zum Ausdruck gegenüber allen freiwilligen Hilfskräften, all
jenen, die Nachbarschaftshilfe üben obwohl sie selbst alles verloren
haben, allen Feuerwehrleuten, den Tausenden Bundesheersoldaten, allen
Einsatzkräften der Exekutive, den vielen Spendern und allen, die
mithelfen, diese Katastrophe zu bewältigen.
Die Vizekanzlerin erklärte, dass im heutigen Sonderministerrat als
einem ersten Schritt 650 Mio. Euro als Sofortmassnahme zur Verfügung
gestellt worden sind. 250 Mio. Euro stehen dabei für individuelle
Notfälle zur Verfügung, 250 Mio. Euro für den Wiederaufbau der
Infrastruktur. 100 Mio. Euro gelten für betriebliche
Hochwasserhilfe, 50 Mio. Euro werden im Rahmen einer Sondertranche
aus dem Vermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds zur Verfügung
gestellt. Weiters werden Mittel aus dem Familienhärtenausgleichsfond
herangezogen, um unmittelbare Soforthilfe für Familienleisten zu
können. Riess Passer führte weiters aus, dass auch seitens des
Finanzministeriums alle zur Verfügung stehenden Massnahmen
steuerlicher Art ausgeschöpft worden seien und nannte die steuerliche
Geltendmachung der Geld- und sachspenden, die Unternehmen an
Katastrophengeschädigte leisten. Ebenso werden Spenden von der
Schenkungssteuer befreit und die Aufwendungen zur Beseitigung der
Hochwasserschäden sind im Privatbereich zur Gänze als
aussergewöhnlichen Belastung steuerlich absetzbar.
Die Vizekanzlerin bedankte sich bei ihren Ressortkollegen, dass
sichergestellt werden konnte, dass jenen Bundebediensteten, die von
Katastrophenhilfseinrichtungen zur freiwilligen Hilfeleistung
angefordert werden, Sonderurlaub gewährt werden konnte.
Die Vizekanzlerin betonte, dass es nun nichts gebe, was wichtiger
wäre, als den Betroffenen schnell, unbürokratisch und unmittelbar zu
helfen. "Wir werden alles daran setzen, um weitreichend zu helfen und
den Betroffenen die Gewissheit zu geben, dass sie auf unsere
Unterstützung vertrauen können", betonte die Vizekanzlerin.
Rückfragehinweis:
Dr.Andrea Krametter
Pressesprecherin
53 115/2132
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