- 14.08.2002, 10:47:29
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- OTS0048 OTW0048
Hochwasser rechtfertigt Feiertagsarbeit und offene Betriebe
Bartenstein: Versorgung der Bevölkerung gesichert
Wien (BMWA-OTS) - "In den vom Hochwasser geschädigten Gebieten
dürfen die Arbeitnehmer am morgigen Feiertag und auch am Wochenende
zur Beseitigung von Schäden oder zur Versorgung der Bevölkerung
beschäftigt werden und Gewerbetreibende ihre Betriebe offen halten",
stellt Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin
Bartenstein fest. Aufgrund einer Regelung im Paragraph 11 des
Arbeitsruhegesetzes ist dafür keine gesonderte Verordnung
erforderlich. ****
Das Gesetz sieht vor, dass während der Wochenend- und Feiertagsruhe
Arbeitnehmer in außergewöhnlichen Fällen mit vorübergehenden und
unaufschiebbaren Arbeiten beschäftigt werden können, soweit diese zur
Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für die Sicherheit des Lebens
oder der Gesundheit von Menschen oder bei Notstand sofort vorzunehmen
sind. Auch die Behebung einer Betriebsstörung oder die Verhütung des
Verderbens von Gütern oder eines sonstigen unverhältnismäßigen
wirtschaftlichen Schadens gestatten Arbeit an Feiertagen und
Wochenenden. Bereitschaftsdienste oder Rufbereitschaften können
eingerichtet werden. Selbstverständlich bedarf das Arbeiten am Sonn-
und Feiertag einer Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber
und kann nicht einseitig durch den Arbeitgeber angeordnet werden.
Daraus folgt, dass beispielsweise das freiwillige Offenhalten,
insbesondere von Lebensmittelgeschäften und Baumärkten am kommenden
Feiertag und am Wochenende, im Hinblick auf die Versorgung der
Bevölkerung zulässig ist. Selbstverständlich dürfen an diesen Tagen
Arbeitnehmer auch in Betrieben, die unmittelbar von Hochwasserschäden
betroffen sind, zur Beseitigung von Schäden, beschäftigt werden.
Binnen vier Tagen nach Beginn der Arbeiten sind diese dem
Arbeitsinspektorat schriftlich zu melden, wobei Bundesminister
Bartenstein in diesem Zusammenhang darauf hinweist, dass diese
Regelung so unbürokratisch wie möglich zur Anwendung kommen wird.
Rückfragehinweis: Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit
Ministerbüro: Mag. Alexander Mäder, Tel: (++43-1)
71100-2370
Referat Presse: Dr. Harald Hoyer, Tel: (++43-1)
71100-2058
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