• 09.08.2002, 12:11:48
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AK bleibt dabei: Allen BUWOG-Mietern soll ein neues Kaufangebot gemacht werden

AK droht mit neuerlichem Musterprozess, falls BUWOG Interessenten vom Vorjahr den Kauf zu "alten" Bedingungen verweigert

Wien (AK) - Als Konsequenz auf das OGH-Urteil verlangt die AK
erneut, dass die BUWOG und auch die anderen ehemals gemeinnützigen
Wohnbaugesellschaften des Bundes allen Mietern ein neues Kaufangebot
machen soll - ohne gesetzwidrige und nachteilige Bedingungen und
entsprechend den "alten" gesetzlichen Bestimmungen. Immerhin hat der
OGH die Verkaufsbedingungen für rechtswidrig erklärt, betont die AK.
Auf jeden Fall ist die BUWOG an ihre verbindlichen Kaufanbote aus dem
Vorjahr gebunden, die die Mieter bis 31. Dezember 2001 an die BUWOG
zurückgeschickt haben. Der OGH hat ja nicht die verbindlichen
Angebote als ganzes für nichtig erklärt, sondern nur die
gesetzwidrigen Bedingungen. Daher muss die BUWOG diese Wohnungen mit
dem beim Preisfestsetzungsverfahren ermittelten Preis verkaufen ohne
die ursprünglich enthaltenen gesetzwidrigen Bedingungen.
Finanzminister Grasser muss sich schnellstens darum kümmern, dass der
Verkauf glatt über die Bühne geht, fordert die AK. Sollte die BUWOG
den Interessenten den Kauf verweigern, wird die AK erneut einen
Musterprozess führen. Außerdem sind auch die angebotenen Kaufpreise
(etwa in Wien von 1.350 bis 1.650 Euro pro Quadratmeter) zu hoch:
Diese widersprechen der gesetzlichen Preisregelung und dem
Versprechen des Finanzministers, erinnert die AK.

Die AK beharrt darauf, dass den Mietern der BUWOG und der anderen
ehemals gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften des Bundes erneut ein
verbindliches Kaufangebot gelegt wird. Und zwar ohne gesetzwidrige
Bedingungen und entsprechend den "alten" vom Juni 2001 geltenden
gesetzlichen Bestimmungen. Für die AK ist es unverständlich, dass die
BUWOG trotz Entscheid des OGH nicht bereit ist, die Wohnungen erneut
den Mietern nach den alten Bestimmungen anzubieten. Der OGH stellte
fest, dass die BUWOG mit ihren an mehr als 16.000 Mietern gesandten
gesetzwidrigen Verkaufsbedingungen die Kaufnachfrage gedämpft hatte,
was sich auch nicht mit dem Gesetz eines vorrangigen Verkaufs an die
jeweiligen Mieter vereinbaren lässt.
Die AK vermutet, dass diese Bedingungen gewählt wurden, um möglichst
viele Mieter vom Kauf abzuhalten: "Die Verkaufsaktion ist eher ein
Kaufverhinderungsprogramm," so die AK.

Daher sollen alle Mieter entsprechend der früheren gesetzlichen
Bestimmungen nochmals Kaufangebote bekommen, verlangt die AK erneut.
Finanzminister Grasser muss schnell aktiv werden, und dafür sorgen,
dass diese Wohnungen nach dem günstigeren gerichtlichen
Preissetzungsverfahren an die interessierten Mieter verkauft werden.

Der Rechtsauffassung der BUWOG, dass sie den Wohnungsverkauf trotz
OGH-Urteil nicht neu aufrolle, kann die AK nichts abgewinnen.
Vielmehr hat der Oberste Gerichtshof ausgeführt, dass (ehemals)
gemeinnützige Bauvereinigungen, wenn sie - wie zB die BUWOG - ihren
Mietern ein verbindliches Kaufanbot stellen, sich in ihrer
Vertragserklärung an die zwingenden gesetzlichen Vorgaben zu halten
haben.

Daher muss auf jeden Fall jenen Mietern, die das Kaufangebot der
BUWOG bis 31.12.2001 mit dem Antrag auf Übertragung beantwortet
haben, in einem Preisfestsetzungsverfahren der Kaufpreis unter Abzug
eines Vermietungsabschlages ermittelt werden und die Wohnung auch zu
diesem Preis verkauft werden. Sollte die BUWOG nach dem
Preisfestsetzungsverfahren bei Gericht bzw einer Schlichtungsstelle
die Wohnungen an die betroffenen Mieter nur dann verkaufen, wenn
diese beim Kaufpreis auf den Abzug eines Vermietungsabschlages
verzichten, wäre das wiederum die Bedingung, die im Verfahren vom
Obersten Gerichtshof für eindeutig gesetzwidrig erklärt wurde.

Die AK wird erneut einen Musterprozess führen, wenn die BUWOG den
Kaufinteressenten den Kauf rechtswidrig verweigert.

Preise viel zu teuer
Außerdem kritisiert die AK die von der BUWOG angebotenen Preise - zB
in Wien von 1.350 bis 1.650 Euro pro Quadratmeter - als zu hoch. Die
BUWOG verlangt Preise ähnlich dem Verkehrswert von unbewohnten
Wohnungen, meint die AK. Das widerspricht nicht nur der gesetzlichen
Preisreglung, sondern auch klar dem Versprechen des Finanzministers,
dass Mieter die Wohnungen zu deutlich unter dem Verkehrswert
liegenden Preisen erwerben könnten.

Rückfragehinweis: Doris Strecker
AK Wien Kommunikation
Tel.: ( ++43-1) 501 65 2677
mailto:doris.strecker@akwien.at
http://www.akwien.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW/AK

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