• 07.08.2002, 10:19:13
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ARBEIT DER VOLKSANWALTSCHAFT NIMMT ZU 2001 wandten sich 9032 Bürger an die drei Volksanwälte

Wien (PK) - Die Arbeit der Volksanwaltschaft nimmt zu. Im
vergangenen Jahr wandten sich insgesamt 9032 BürgerInnen an die
drei VolksanwältInnen, die Zahl der eingeleiteten
Prüfungsverfahren stieg gegenüber dem Jahr 2000 um 14 % auf
4.431. Für das Jahr 2002 wird aufgrund von Hochrechnungen des
Arbeitsanfalles im ersten Quartal überhaupt mit einer
Verdoppelung der Beschwerdefälle gerechnet. Das geht aus dem
jährlichen Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und
den Bundesrat hervor. (III-152 d.B.)

Ursache für den gestiegenen Arbeitsanfall sind nicht zuletzt die
Bemühungen der Volksanwaltschaft, ihre Einrichtung stärker in der
Öffentlichkeit zu positionieren. Besonders die Sendung
"Volksanwalt - gleiches Recht für alle", die seit Anfang Jänner
im ORF ausgestrahlt wird, stößt, wie es im Bericht heißt, auf
breite Akzeptanz und hat den Bekanntheitsgrad der
Volksanwaltschaft deutlich erhöht.

Aber nicht allen, die sich an die Volksanwaltschaft wenden,
können die VolksanwältInnen helfen. Eine Aufschlüsselung der 9032
Beschwerdefälle des Jahres 2001 zeigt, dass davon lediglich 6.254
den Bereich der öffentlichen Verwaltung und damit den
Kompetenzbereich der Volksanwaltschaft betrafen, in 2.778 Fällen
erwies sich die Volksanwaltschaft als unzuständig. Bei weiteren
1.823 Fällen konnte kein Prüfungsverfahren eingeleitet werden,
weil die behördlichen Verfahren noch nicht abgeschlossen waren
oder den Beschwerdeführern noch ein Rechtsmittel offen stand.

Von den eingeleiteten 4.431 Prüfungsverfahren bezogen sich 2.973
auf die Bundesverwaltung, wobei die meisten Beschwerden das
Sozialministerium, das Bundesministerium für Wirtschaft und
Arbeit und das Justizministerium betrafen. 1.458 Beschwerden
richteten sich gegen eine Landes- oder eine Gemeindeverwaltung.
Gerechnet pro Einwohner gibt es die meisten Beschwerden in Wien
und im Burgenland, die wenigsten in Kärnten, der Steiermark und
Tirol. In 76 Fällen leiteten die VolksanwältInnen ein amtswegiges
Prüfungsverfahren ein, wurden also von sich aus tätig.

8 EMPFEHLUNGEN UND 4 MISSSTANDSFESTELLUNGEN

Abgeschlossen werden konnten im Jahr 2001 4.454
Prüfungsverfahren, wobei es in acht besonders schwer wiegenden
Fällen einer formellen Empfehlung und in vier Fällen einer
Missstandsfeststellung bedurfte. Fünf der Empfehlungen und drei
der Missstandsfeststellungen betrafen die Bundesverwaltung. So
hat nach Ansicht der VolksanwältInnen die besondere
Habilitationskommission an der Universität Innsbruck einen
Bescheid mangelhaft begründet und den Grundsatz des
Parteiengehörs verletzt, das Sozialministerium hat in einem Fall
ohne Bescheid rechtsgrundlos die Auszahlung von Familienbeihilfe
eingestellt. Weitere Empfehlungen gingen an das Außenministerium
wegen der Ablehnung eines Visums nach dem Fremdengesetz, an das
Bildungsministerium betreffend eine bundeseinheitliche Einhebung
der Kostenbeiträge für Schülerheime und an das Innenministerium
bezüglich der Rückzahlung eines Strafbetrags samt
Verfahrenskosten wegen Verjährung. Die Behörden haben den
Empfehlungen der Volksanwaltschaft, wie der Bericht zeigt, zum
Teil entsprochen. Alle drei Missstandsfeststellungen auf
Bundesebene betrafen das Justizministerium wegen zu langer
Verfahrensdauer.

Neben jenen insgesamt 12 Fällen, die zu Missstandsfeststellungen
und formellen Empfehlungen führten, waren nach Ansicht der
Volksanwaltschaft weitere 443 Beschwerden berechtigt. In immerhin
2.104 Fällen sahen die Volksanwälte hingegen keinen Anlass für
eine Beanstandung. Die übrigen im Jahr 2001 erledigten
Beschwerden wurden entweder zurückgezogen (273), erwiesen sich
als unzulässig (669) bzw. als nicht in Kompetenz der
Volksanwaltschaft fallend (905) oder waren zur
geschäftsordnungsmäßigen Behandlung nicht geeignet (48).

LEGISTISCHE ANREGUNGEN

Wie die früheren Berichte enthält auch der nunmehr 25. Bericht
der Volksanwaltschaft eine Reihe von legistischen Anregungen, die
sich aus der Tätigkeit der Volksanwaltschaft ergeben. So urgieren
die VolksanwältInnen u.a. die Angleichung der 10-jährigen
Verjährungsfrist nach dem Amtshaftungsgesetz an die 30-jährige
Verjährungsfrist nach dem bürgerlichen Recht, eine gesetzliche
Verankerung des Verbots parteipolitischer Werbung und des Verbots
der Werbung von und für Sekten in Schulen, die Verlängerung der
möglichen Schulbesuchszeit für Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf auf 13 Schuljahre, die Ausstellung von Heirats- und
Sterbeurkunden ohne Anführung des religiösen Bekenntnisses, die
Schaffung eines Heimvertragsgesetzes, eine flexiblere Gestaltung
der Voraussetzungen für die Rezeptgebührenbefreiung, einen
bundeseinheitlichen Pensionistenausweis, eine
Zutrittsberechtigung mit Blindenführhund zu allen öffentlichen
Gebäuden und Einrichtungen, bessere Hilfe für Verbrechensopfer,
die Wiedereinführung der Heimfahrtbeihilfe, mehr Nachbarrechte
bei der Errichtung von GSM-Sendeanlagen, die Herabsetzung der
Grenzwerte für Betriebsgeräusche von Kraftfahrzeugen und
Motorrädern und die Einführung einer Lenkberechtigung D1 (mehr
als 8 Sitzplätze) für kinderreiche Familien.

Kritik üben sie aber etwa auch an der 3:2-Zählregel für Kinder in
Autobussen und daran, dass in Ladungen von Gerichten oder
Benachrichtigungen von Staatsanwaltschaften von der Zurücklegung
von Strafanzeigen oftmals lediglich Gesetzesparagraphen ohne
textliche Erläuterung angeführt sind, aus denen für den Laien
nicht ersichtlich ist, um welchen Verfahrensgegenstand es sich
handelt.

Auch wenn viele dieser Forderungen, wie aus dem Bericht
hervorgeht, zumindest in absehbarer Zeit nicht umgesetzt werden
dürften, ist die Volksanwaltschaft mit ihren Vorschlägen doch
immer wieder erfolgreich. So hat eine kürzlich durchgeführte
Analyse ergeben, dass bisher 185 solcher Einzelanregungen
Rechnung getragen wurde. Zuletzt ist es beispielsweise gelungen,
Härten im Kriegsopferversorgungsgesetz und finanzielle
Benachteiligungen blinder Personen bei Vertragsabschlüssen zu
beseitigen und bei der pensionsversicherungsrechtlichen
Absicherung von Pflegepersonen eine Teillösung zu erreichen.

KRITIK AN VERGABE VON HEIZKOSTENZUSCHÜSSEN

Der Hauptteil des mehr als 250 Seiten umfassenden Berichts der
Volksanwaltschaft bildet eine detaillierte Aufschlüsselung des
Geschäftsanfalls der drei VolksanwältInnen. Geordnet nach
Bundesministerien dokumentieren Rosemarie Bauer, Peter Kostelka
und Ewald Stadler eine Reihe von Einzelfällen und machen auf
generelle Probleme aufmerksam, auf die sie im Rahmen ihrer
Tätigkeit stoßen.

Besondere Kritik der VolksanwältInnen haben dabei auch die
Umstände rund um die Vergabe von Heizkostenzuschüssen in der
Heizperiode 2000/2001 hervorgerufen. Die drei VolksanwältInnen
wollten dem Nationalrat darüber einen Sonderbericht vorlegen, der
aus formalen Gründen jedoch nicht angenommen wurde. Bauer,
Kostelka und Stadler klagen, dass viele bedürftige Menschen, die
die Fördervoraussetzungen erfüllt haben, aufgrund bürokratischer
Hindernisse sowie unzureichender Informationen nicht in den
Genuss der ihnen zugedachten Zuwendungen gekommen sind; nicht
einmal die Hälfte all jener Personen, welche die Voraussetzungen
für die Heizkostenzuschussvergabe sicher erfüllt hat, erhielt die
ihnen zugedachte finanzielle Unterstützung. Von den budgetierten
600 Mill. S des Bundes wurden bundesweit nur 19 % ausgeschöpft.
Kritisch beurteilten die VolksanwältInnen in diesem Zusammenhang
auch die unkoordinierte Vorgangsweise zwischen Bund und Ländern.

Eine Flut von Beschwerden hat auch die Einführung der
Ambulanzgebühr ausgelöst. Bis zum Stichtag Mai 2002 zählte die
Volksanwaltschaft ca. 60 Beschwerdefälle, wobei sich vor allem
Menschen mit chronischen oder seltenen Krankheiten, die gezielt
in Spezialambulanzen überwiesen werden, Patienten und
Unfallopfer, die außerhalb regulärer Ordinationszeiten bzw.
dringend ärztlicher Hilfe bedurften, sowie Personen, die in
ärztlich unterversorgten ländlichen Regionen wohnen, an die
Volksanwaltschaft wandten.

Ungewöhnlich ist ein "Minderheitsbericht" von Volksanwalt Peter
Kostelka zu einem durch Medienberichte veranlassten
Erhebungsbericht seines Kollegen Ewald Stadler über fünf
Todesfälle in der Justizanstalt Stein in den Monaten Mai bis Juli
2001. Stadler empfahl in Folge eines Lokalaugenscheins zwar eine
Nachbesetzung der freien Arbeitsplätze beim Psychologischen bzw.
Sozialen Dienst und eine Aufstockung des Justizwachepersonals in
der Justizanstalt Stein, kam aber insgesamt zum Schluss, dass die
Schuldzuweisungen an das Aufsichtspersonal durch die Medien im
Zusammenhang mit den Todesfällen nicht gerechtfertigt waren und
etwa der Verdacht nicht bestätigt werden konnte, dass
selbstmordgefährdete Häftlinge keine ausreichende Betreuung
erhielten. Auch die von den Medien kolportierten Foltervorwürfe
hätten sich durchwegs als unberechtigt erwiesen, Verdachtsmomente
hinsichtlich der Verletzung der Menschenwürde seien, so Stadler,
nicht verifizierbar.

Nach Meinung Kostelkas waren Stadlers Erhebungen allerdings bei
weitem nicht hinreichend, um umfassende Feststellungen treffen zu
können. Der Erhebungsbericht sei Resultat eines - inkl.
Mittagessen - ca. fünfeinhalb Stunden dauernden
Lokalaugenscheins, wobei die Feststellungen, Anregungen und
Empfehlungen nahezu ausschließlich auf Informationen, die von der
Justizanstalt Stein bzw. Vertretern des Justizministeriums
erteilt wurden, beruhten, kritisierte er. Ob Missstände vorliegen
oder nicht, kann Kostelka zufolge daher nicht beurteilt werden.

VOLKSANWÄLTiNNEN MAHNEN EINHALTUNG DER GRUNDRECHTE EIN

Eine Neuerung im Bericht der Volksanwaltschaft ist, dass dem
Berichtsteil über die Ressorts ein eigener Grundrechtsteil
beigefügt ist, der die Wahrnehmungen der Volksanwaltschaft auf
dem Gebiet der Gesetzgebung und Vollziehung im Bereich
ausgewählter Grundrechtsmaterien enthält. Die VolksanwältInnen
wollen damit das Bewusstsein um den Bedeutungsgehalt von
Grundrechten schärfen und von den geprüften Behörden stärker
entsprechendes Handeln einfordern, da ihrer Auffassung nach das
Grundrechtsverständnis in der Verwaltung unterentwickelt ist. In
diesem Sinn werden explizit jene Fälle und Fallgruppen skizziert,
mit denen die Volksanwaltschaft im vergangenen Jahr im Bereich
der Bundesverwaltung konfrontiert war und in denen ihrer
Auffassung nach aus grundrechtlicher Perspektive Handlungsbedarf
besteht, weil die Verwaltungspraxis - und in Einzelfällen auch
die zu vollziehenden gesetzlichen Vorschriften - mit
grundrechtlichen Vorgaben nicht in Einklang stehen.

Kritisiert wird konkret u.a., dass es im Bereich der
Arbeitslosenversicherung noch vor dem Abschluss eines
Ermittlungsverfahrens immer wieder zu "vorläufigen"
Leistungseinstellungen kommt, wenn sich Verdachtsmomente ergeben,
die auf die Möglichkeit eines Anspruchsverlustes hindeuten,
ebenso die Verwaltungspraxis der Finanzbehörden, die Auszahlung
von Familienbeihilfe ohne Bescheid einzustellen. Auch dass
Vertragsbedienstete des Bundes vom Bezug des Weiterbildungsgeldes
ausgeschlossen sind, obwohl sie der gesetzlichen
Arbeitslosenversicherung unterliegen, und dass Taxilenkern, denen
wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung der Führerschein
entzogen wurde, erst frühestens ein Jahr nach Wiederausfolgung
des Führerscheines ein neuer Taxilenkerausweis ausgestellt wird,
halten die VolksanwältInnen für bedenklich.

Weitere Fälle betreffen z.B. die Aufnahme eines Hinweises auf
eine bestehende Sektenzugehörigkeit in den elektronischen
Betreuungsakt eines Arbeitslosen durch das Arbeitsmarktservice
oder die Weigerung der Pensionsversicherungsanstalt der
Angestellten, einen Bescheid in slowenischer Sprache
auszustellen. Wiederholt rufen überlange Verfahrensdauern Kritik
der VolksanwältInnen hervor.

WEITERENTWICKLUNG DER VOLKSANWALTSCHAFT

Der Bericht der Volksanwaltschaft zeigt aber nicht nur konkrete
Missstände in der Verwaltung und Lösungsmöglichkeiten auf,
sondern enthält auch Vorschläge der VolksanwältInnen zur
Weiterentwicklung der Volksanwaltschaft selbst. So sprechen sich
die drei VolksanwältInnen dafür aus, ihre Prüfungsbefugnis auf
ausgegliederte Rechtsträger auszudehnen und damit eine
Gleichstellung der Prüfzuständigkeit der Volksanwaltschaft mit
jener des Rechnungshofs herbeizuführen. Zudem drängen sie auf
eine Ermächtigung, die es ihnen erlauben würde, sowohl Bundes-
als auch Landesgesetze wegen Verfassungswidrigkeit anzufechten,
wobei ihrem Wunsch gemäß solche Anträge auch zu nicht mehr in
Geltung stehenden Gesetzen und Verordnungen eingebracht werden
können sollen.

Eine Hemmung von Verjährungsfristen würde es, so die
VolksanwältInnen, BeschwerdeführerInnen ermöglichen, das Ergebnis
des Prüfungsverfahrens der Volksanwaltschaft abzuwarten, ohne
dass damit ein Verlust des Rechtsanspruchs wegen Verjährung
eintritt. Außerdem sprechen sie sich dafür aus, gesetzlich eine
Frist von fünf Wochen zur Abgabe von Stellungnahmen bzw. zur
Übermittlung von Akten durch die geprüften Stellen zu verankern.

Was die Zusammenarbeit mit dem Nationalrat betrifft, regt die
Volksanwaltschaft an, ihre Berichte im Petitionsausschuss und in
den Fachausschüssen zu beraten sowie Voraussetzungen dafür zu
schaffen, dass Sonderberichte der Volksanwaltschaft einer
parlamentarischen Behandlung zugeführt werden können. Nicht mehr
unter den Vorschlägen findet sich hingegen die langjährige alte
Forderung der Volksanwaltschaft, selbst Gesetze initiieren zu
können.

Ein dringendes Anliegen ist es den VolksanwältInnen, wie es im
Bericht heißt, schließlich, bestehende Barrieren und
Wissensdefizite in der Bevölkerung über die Volksanwaltschaft
durch eine verstärkte Medienoffensive abzubauen und damit
verstärkt auch Menschen zu erreichen, die bislang wegen
gravierender Informationsmängel Vorbehalte und unberechtigte
Scheu haben, die Volksanwaltschaft im Bedarfsfall zu kontaktieren
und ihre Tätigkeit kostenlos in Anspruch zu nehmen. Eine
Repräsentivbefragung hat nämlich ergeben, dass das Image der
Volksanwaltschaft zwar grundsätzlich von Sympathie und Vertrauen
getragen ist, die Bekanntheit der Einrichtung in den vergangenen
Jahren - vor Wiedereinführung der Volksanwalt-Sendung im ORF -
jedoch signifikant zurückging und bei den BürgerInnen große
Wissensdefizite bestehen.

Die Volksanwaltschaft hält regelmäßig Sprechtage ab - 2001 waren
es 229 - und bietet auch via Internet (http://www.volksanw.gv.at)
ein Online-Beschwerdeformular an. Für Rat- und Hilfesuchende
steht außerdem täglich zwischen 8 Uhr und 16 Uhr ein
telefonischer Auskunftsdienst (Tel. 01/51505-100) bzw. eine
kostenlose Service-Nummer (0800/223 223) zur Verfügung. (Schluss)

Eine Aussendung der Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272, Fax. +43 1 40110/2640
mailto:pk@parlament.gv.at, http://www.parlament.gv.at

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NPA/PK

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