- 06.08.2002, 11:53:36
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LH Haider: Restriktive Praxis im Fremdenrecht dringend notwendig
Bundesasylsenat als Höchstinstanz ausreichend, Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofes verantwortungslos - Mißbrauch abstellen, Verfahren verkürzen, Kosten senken - Handlungsbedarf für Regierung und Landeshauptleutekonferenz
Klagenfurt (LPD) - Die Probleme aus der tatsächlichen Praxis des
Fremdenrechts sind riesig, sowohl hinsichtlich der Kosten als auch
des Mißbrauchs. Entsprechend großen Handlungsbedarf mahnt Kärntens
Landeshauptmann Jörg Haider bei der Bundesregierung ein. Haider
fordert eine restriktive Handhabung und eine Rückkehr zum klassischen
Asylgrund im Sinne der Genfer Konvention, die den Schutz auf
politisch Verfolgte begrenzt. Unter den erhobenen Beweggründen der
Migration macht die politische Verfolgung nur mehr 9,7 Prozent aus,
wirtschaftliche Überlegungen etwa machen über 30 Prozent aus.
Die enormen Kosten müßten ebenfalls dringend gesenkt werden. In
Kärnten fielen im Jahr 2001 rund 2,1 Mio. Euro an Sach- und
Personalkosten an, auf Bundesebene belief sich der Betrag auf 42,7
Mio. Euro. Zusammen mit allen Bundesländern komme man auf einen
Betrag von rund 80 Mio. Euro. 1999 wurden 42.812 Illegale
aufgegriffen, 2001 waren es 48.700. Seit Inkrafttreten des
Asylgesetzes 1998 hat es 98.945 Verfahren gegeben. 70.000 bis 75.000
befinden sich - während oder nach negativem Abschluß des Verfahrens -
großteils in einer Grauzone, sie sind untergetaucht oder haben sich
neue Rechtstitel geholt. Diese Tatsache ist ein wachsendes
Sicherheitsproblem für die Bevölkerung.
Nicht zu akzeptieren sei die Asylverfahrenspraxis, in Einzelfällen
dauern diese bis zu 11 Jahren. Diese müßten künftig rasch
durchgezogen werden, unterstrich Haider. Die Möglichkeit der
Verheiratung bzw. Familienzusammenführung sollte erst ab 24 oder 25
Jahren möglich sein, hier gebe es enormen Mißbrauch. Die Zustellung
von negativen Asylbescheiden soll durch die Fremdenpolizei erfolgen,
um eine sofortige Abschiebung zu ermöglichen. Auch der Weg zum
Höchstgericht sollte nicht mehr möglich sein, weil ohnehin der
Bundesasylsenat als oberste Instanz fungiere. Die Spruchpraxis des
Verwaltungsgerichtshofes sei oftmals verantwortungslos, weil
"schweren Burschen" noch aufschiebende Wirkung zuerkannt werde, so
der Landeshauptmann.
Er kritisierte weiters, dass der Verwaltungsgerichtshof und der
Bundesasylsenat Österreichs Nachbarländer wie Ungarn, Tschechei und
Slowenien als "nicht sichere Drittländer" einstufen. Auch Italien
werde in dieser Richtung geprüft. Das mache die Rückfühung Illegaler
fast unmöglich.
Kärnten werde sich jedenfalls mit einem Dokument zu dieser
Problematik an die Bundesregierung wenden und die Beseitung der
Mißbräuche im Fremdenrecht auch zum Thema der
Landeshauptleutekonferenz machen. Österreich hat den zweithöchsten
Ausländeranteil in der EU, auch der Anteil an Straftaten von
illegalen Ausländern ist enorm. Andere europäische Staaten seien
längst viel restriktiver als Österreich.
Hier werde die strenge Einwanderungspolitik (mit dem Limit von
8000) durch die Praxis der Behörden massiv unterlaufen. Innenminister
Ernst Strasser sollte die "Reform", die der frühere Innenminister
Caspar Einem eingeführt habe, wieder zurücknehmen, bekräftigte Haider
eine restriktive Handhabung des Fremdenrechtes und die Beseitigung
der zahlreichen Mißbrauchsmöglichkeiten.(Schluss)
Rückfragehinweis: Kärntner Landesregierung
Landespressedienst
Tel.: (0463) 536-2852
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