• 05.08.2002, 14:32:26
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Zum PRESSE-Artikel "Millionenteure Fehlleistung bei Kulturforum New York"

Richtigstellung durch das Außenministerium

Wien (OTS) - Das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten
teilt zu dem in der Tageszeitung DIE PRESSE vom 3./4. August 2002
unter dem Titel "Millionenteure Fehlleistung bei Kulturforum New
York" mit, dass der Nationalrat im Jahre 1996 einstimmig die
Durchführung des Neubaues des Kulturforums New York beschlossen hat
und das Projekt aus budgetären Gründen zur Durchführung an die
Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) übertragen wurde, welche die
Projekt- und Kostenverantwortung trägt.

Aufgrund eines Architektenwettbewerbes wurde Prof. Abraham vom
Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten mit den
Generalplanerleistungen beauftragt. Die BIG hat diesen Vertrag in der
Folge ohne Änderungen übernommen.

Der Vertrag mit Architekt Prof. Abraham ist ein branchenüblicher
Generalplanervertrag, der in Absprache mit der Finanzprokuratur und
dem Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten
abgeschlossen wurde und alle Einsparmöglichkeiten ausschöpfte.

Der verrechnete Generalplaner-Prozentsatz von 11 % lag unter der
vom Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten hiefür
festgesetzten Richtgröße von 12 bis 14 %.

Entgegen dem Bericht in der Tageszeitung DIE PRESSE sieht auch der
Vertrag mit Prof. Abraham " so wie jeder vom Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten abgeschlossene Generalplanervertrag -
einen sogenannten Degressionsabzug bei genehmigten Kostensteigerungen
vor

Was die vom Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten in
Auftrag gegebenen Zusatzwünsche anbelangt, so beziehen sich diese im
wesentlichen auf zusätzliche Sicherheitseinrichtungen sowie die
audio- visuelle Ausstattung. Eine detaillierte Abrechnung hat die BIG
bislang noch nicht vorgelegt.

Die für die private Nutzung durch den Direktor des Kulturforums
und dessen Familie vorgesehenen Räumlichkeiten umfassen rund ein
Zehntel der Gesamtfläche des Gebäudes und sind über mehrere Etagen
verteilt. Der Rechnungshof hat gegenüber dem Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten die Größe der Dienstwohnung nicht
kritisiert. Die durchgeführten Adaptierungen waren notwendig, um
diesen funktionellen Nachteil auszugleichen.

Rückfragehinweis:
Außenministerium
Presseabteilung
Tel.: (++43-1) 53 115-3262
Fax: (++43-1) 53666-213
mailto:[email protected]

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