- 05.08.2002, 13:06:19
- /
- OTS0081 OTW0081
ARBÖ: Tarifbereinigung bei der ASFINAG
ARBÖ protestiert gegen weitere Belastungen der Autofahrer
Wien (ARBÖ) - Die ASFINAG hat im Zuge einer sogenannten
"Tarifbereinigung" eine massive Belastung für Autofahrer per 1.
September 2002 beschlossen.
In Zukunft soll es für PKW bis zu 3,5 t höchstzulässiges
Gesamtgewicht (inkl. einspurigen Kfz) lediglich Einzel-, Pendler- und
Jahreskarten geben, erklärte man seitens der ASFINAG gegenüber dem
ARBÖ. Auch Urlauber können Wertkarten nicht mehr erwerben. Wertkarten
wurden als eine praktische Einrichtung noch dazu ermäßigt angeboten.
Ebenso stehen die sogenannten "100-Tagesfahrten" vor dem Aus. Sie
sollen noch bis zum 31. August 2002 erworben werden können und für 12
Monate gültig sein. Für LKW können ab 1. September nur noch
Einzelkarten gelöst werden.
"Abgesehen, dass die Punktekarten bei den Autofahrern sehr gut
angekommen sind, haben wir durch diese unerwarteten Änderungen
Verluste hinnehmen müssen", beklagt der Leiter des
ARBÖ-Informationsdienstes Günther Schweizer. Schließlich sind diese
Wertkarten um teures Geld angeschafft worden, ohne dass es Anzeichen
hinsichtlich einer geänderten Tarifpolitik gegeben hätte. Die
Autofahrer hätten rechtzeitig informiert werden müssen.
Informationen zufolge sei dies alles auf einen entsprechenden
politischen Willen zurückzuführen, abgesehen, dass die Neuerungen
auch Vorteile für die Autofahrer bewirken.
Künftig werden Pkw bis zu 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht
einheitlich in einer Kategorie zusammengefasst. In diese Gruppe
sollen auch die einspurigen Kraftfahrzeuge fallen. Kraftfahrzeuge mit
einem über 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht und zwei Achsen
bilden die 2. Kategorie, mit drei Achsen die 3. Kategorie und vier
bzw. mehr Achsen die 4. Kategorie, wobei in der 2. und 3. Kategorie
die Achsen eines Anhängers nicht mitgerechnet werden sollen.
Obwohl man offiziell seitens der ASFINAG betont, es gäbe keine
Mehr- oder Minderkosten, stellten die Wertkarten bisher eine
besondere Kostenersparnis dar. Außerdem sei man gezwungen gewesen,
ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes, welches die Streichung von
Begünstigungen für Autofahrer vorsieht, umzusetzen.
Der ARBÖ informiert, dass Wertkarten zwar bis zum 1.September zur
Bezahlung herangezogen werden, allerdings danach die bisherige
Ermäßigung fällt!
Rückfragehinweis: ARBÖ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: (01) 89121-244
e-mail:[email protected]
Internet: http://www.arboe.at
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NAR/ARBÖ






