- 01.08.2002, 14:23:54
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Bures: Lösungsunfähigkeit der Regierung im Gesundheitsbereich bestätigt
Verfassungsklage der SPÖ zur Kassenfinanzierung wird Ende August eingebracht
Wien (SK) "Wieder bestätigt sich die Lösungsunfähigkeit und
Planlosigkeit dieser Regierung im Gesundheitsbereich", reagierte
SPÖ-Bundesgeschäftsführerin Doris Bures auf die jüngsten Aussagen des
Verfassungsrechtlers Öhlinger, wonach das "Zwangsdarlehen" finanziell
gesunder Kassen an marode gegen das Prinzip der Selbstverwaltung
verstoße und seiner Einschätzung nach vom VfGH gekippt wird.
Blau-Schwarz habe nicht einmal ansatzweise ein Konzept zur
Finanzierung der Krankenkassen und rette sich mit der 60.
ASVG-Novelle gerade einmal von einem Tag über den nächsten - "und
jetzt stellt sich heraus, dass sogar diese Notlösung aller
Voraussicht nach verfassungswidrig ist". Für Bures sind die Aussagen
des Verfassungsrechtlers Öhlinger nicht überraschend: "Auch die SPÖ
sieht den Regierungsplan zur Sanierung der Krankenkassen als
verfassungswidrig an. Eine entsprechende Verfassungsklage befindet
sich bereits in Fertigstellung und wird Ende August eingebracht."
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Bures erinnerte daran, dass der VfGH derzeit auch die
Ambulanzgebühren prüfe. Diese verstoßen nach Ansicht der SPÖ gegen
den Gleichheitsgrundsatz. Weiters seien die Unfallrenten beim VfGH
anhängig, ebenso das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Nachdem die
erste Zivildienstregelung aufgehoben wurde, sei nun die zweite
dahingehend entschieden worden, dass die Erhöhung des
Verpflegungsgeldes nicht nur "pro Futuro" gilt und Zivildiener, die
viel weniger Geld bekommen haben, Anspruch darauf haben, das Geld
rückwirkend einzufordern. "Dass der VfGH ständig die
Regierungspolitik korrigieren muss, ist ein Armutszeugnis und sollte
Blau-Schwarz langsam zu Denken geben", so Bures abschließend.
(Schluss) se
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