- 31.07.2002, 10:28:12
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OeNB - Anknüpfung der Verzugszinsen im Geschäftsverkehr an den Basiszinssatz
OeNB informiert über Zinssätze und Zinsklauseln
Das Zinsenrechts-Änderungsgesetz sieht ab 1. August 2002 bei
Verzug im Geschäftsverkehr vor, dass sich die Höhe der
gesetzlichen Zinsen am Basiszinssatz orientiert. Dabei ist der
Basiszinssatz, der am letzten Tag eines Kalender-Halbjahres
gilt, für das jeweils unmittelbar anschließende Halbjahr
maßgebend.
Der gesetzliche Zinssatz bei Geldforderungen im
Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern beträgt acht
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und somit ab
1. August 2002, dem Tag des Inkrafttretens des Gesetzes, bis
31. Dezember 2002
10,75 Prozent.
Ab sofort weist die OeNB den für die Verzugszinsen im
Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern maßgeblichen
Basiszinssatz, sowie den marginalen Zinssatz der jeweils
jüngsten Hauptrefinanzierungsoperation auf ihrer Homepage
(http://www.oenb.at) aus.
Weiters soll durch eine Änderung der Basis- und
Referenzzinssatzverordnung die Berechnung des Basiszinssatzes
selbst modifiziert werden. Aufgrund der neuen Regelung ist die
Entwicklung dieses Zinssatzes ab 1. August 2002 nicht mehr an
den Zinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) für die so
genannte Einlagefazilität geknüpft, sondern an den Zinssatz für
Hauptrefinanzierungsgeschäfte der EZB (beim Festsatztender-
verfahren der Fixzinssatz und beim - derzeit aktuellen -
variablen Tenderverfahren der marginale Zinssatz).
Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) bietet dazu unter
http://zinsklauseln.oenb.at alle Informationen rund um das Thema
Zinssätze und Zinsklauseln übersichtlich und leicht verständlich
an. Man kann sich auch für das kostenlose Benachrichtigungs-
service der OeNB anmelden und bekommt dann laufend die aktuelle
Zinssatzentwicklung per E-Mail zugesandt. Für Kreditnehmer mit
einer Zinsgleitklausel ist die Zinssatzentwicklung natürlich
besonders interessant, da diese als Grundlage für die Berechnung
der aktuellen Kreditzinsen herangezogen wird.
Neben der Zinssatzentwicklung informiert
http://zinsklauseln.oenb.at über die neue Regelung zur
Verzugszinsenberechnung im Geschäftsverkehr, die Änderungen der
Basis- und Referenzzinssatzverordnung, die Verbraucherschutz-
bestimmungen im Bankwesengesetz (BWG) und im
Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sowie die Hintergründe zum
Zustandekommen der verschiedenen Zinssätze. Zur Abrundung finden
User ein Glossar zur Erklärung finanztechnischer Begriffe.
Rückfragehinweis: Oesterreichische Nationalbank
Sekretariat des Direktoriums/
Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +43-1-404 20-6666
http://www.oenb.at
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