• 31.07.2002, 09:46:26
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GEFAHR EISENBAHNKREUZUNG

Wie verhält man sich vor Bahnübergängen? Zahlreiche Unfälle im letzten Monat forderten Schwerverletzte und ein Todesopfer. KfV warnt: Augen und Ohren auf - Gefahr nicht unterschätzen

Wien (OTS) - Das Sprichwort "Da fährt der Zug drüber" kommt nicht
von ungefähr - die Eisenbahn hat nämlich immer Vorrang und sie ist in
jedem Fall die Stärkere unter den Verkehrsteilnehmern. Von Menschen
mit motorisiertem Untersatz, aber auch von Fußgängern und Radfahrern
wird leider die Gefahr oft falsch eingeschätzt. Im letzten Monat gab
es allein fünf Zusammenstöße zwischen Schienenfahrzeug und Pkw. In
allen Fällen wurde der Bahnübergang ganz einfach übersehen bzw.
Schranken oder Lichtanlagen nicht ernst genommen. Die tragische
Abfolge: Zug riss Pkw 150 Meter mit, für den 42-jährigen kam jede
Hilfe zu spät; Pkw von Zug erfasst, Zehnjährige schwer verletzt; Pkw
von Güterzug erfasst, der 23-jährige Lenker wurde schwer verletzt;
Pkw von Lok erfasst und zur Seite geschleudert, 30-jährige wird
verletzt; Auto von Zug mitgeschleift, 18-jähriger erlitt schwere
Verletzungen. Diese tragischen Unfälle machen deutlich, dass das
richtige Verhalten bei Eisenbahnkreuzungen für viele offenbar ein
Rätsel ist. Neben den erwähnten Gründen, sind es vielfach die
Wartezeiten, die als zu lang empfunden werden oder weil man den
Fahrplan ohnehin (scheinbar) in und auswendig kennt.

Wie es ausgehen kann wenn man den Zug missachtet, zeigen die
Unfallzahlen: Im Jahr 2001 gab es 84 Unfälle zwischen
Straßenverkehrsteilnehmern und Zügen auf Eisenbahnkreuzungen. 114
Menschen wurden dabei zum Teil schwer verletzt, 22 wurden getötet.
Zwei Drittel (53) der Unfälle passierten auf technisch nicht
gesicherten Bahnübergängen.

Hinhören nicht vergessen!

Eisenbahnkreuzungen können zum Problem für ungeschützte
Verkehrsteilnehmer und Kfz werden. Verlaufen die Gleise schräg über
die Fahrbahn kann es auch für Radfahrer, Inline Skater oder
Mopedfahrer gefährlich werden, da sich diese in den Schienen
verfangen könnten. "Vielfach wird von den Verkehrsteilnehmern nicht
beachtet, dass ein herannahender Zug nicht nur gesehen, sondern auch
gehört werden muss. Die Pfeifsignale des Zuges ersetzen mangelnde
Sichtweiten. Grundsätzlich gilt - und das betrifft den gesamten
Straßenverkehr - Augen und Ohren offen halten! Es muss den
Straßenverkehrsteilnehmern immer wieder bewusst gemacht werden, wie
gefährlich eine Missachtung der Sicherungsanlagen bzw. zu wenig
Vorsicht beim Queren der Schienen sein kann", rät Dr. Othmar Thann,
Direktor des Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) zu mehr
Vorsicht.

Vorsicht: Schranken schließen unterschiedlich

Die zeitliche Dauer der Schrankenschließzeiten ist nicht bei jeder
Eisenbahnkreuzung gleich. Während an manchen Bahnübergängen der Zug
erst nach ein paar Minuten nach Sicherung der Kreuzung einfährt,
fährt eine Garnitur an einer anderen Stelle unmittelbar danach ein.
"Vor allem bei Halbschranken oder Lichtzeichenanlagen fühlen sich
manche Verkehrsteilnehmer verleitet noch schnell die Kreuzung zu
queren, weil sie mit einer längeren Wartezeit rechnen. Das ist nicht
nur strengstens verboten, sondern kann dramatisch enden", warnt
Thann.

Keine freie Fahrt an Eisenbahnkreuzungen!

Laut KfV-Rechtsabteilung muss vor einem Bahnübergang auf jeden
Fall gewährleistet sein, dass eine gefahrlose Überquerung möglich
ist. Eine Querung ist nur möglich, wenn kein Licht aufleuchtet, die
Schranken vollständig geöffnet sind und sich kein Schienenfahrzeug
nähert. Für alle Eisenbahnkreuzungen, gleich ob gesichert oder nicht
gesichert, gilt: Es gibt keine freie Fahrt! In jedem Fall muss man
sich selbst davon überzeugen, dass sich kein Zug nähert - am besten
durch genaues Schauen und Hören! Grundsätzlich muss die
Geschwindigkeit bei der Annäherung an eine Eisenbahnkreuzung so
gewählt werden, dass jederzeit angehalten werden kann. In einem
Bereich von 80 Meter vor bis unmittelbar nach dem Bahnübergang und
auf dem Übergang selbst gilt ein absolutes Überholverbot. Auch das
Parken, Halten und Umkehren ist - verständlicherweise - verboten.
Wenn ein gefahrloses Überqueren der Eisenbahnkreuzung möglich und
erlaubt ist, muss eine Überquerung ohne Verzögerung und so rasch wie
möglich erfolgen.

Rückfragehinweis: Kuratorium für Verkehrssicherheit
Mag. Gabriele Hinterkörner
Pressestelle
Tel.: (++43-1) 71 770/161
http://www.kfv.at

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