Wien (OTS) - Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die
eisenbahnrechtliche Baugenehmigung für einen 12,9 km langen
Teilabschnitt zwischen Althofen a.d. Drau und Klagenfurt der ca. 130
km langen Koralbahn "wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes"
aufgehoben.
In der Begründung führt der VwGH aus, daß sich die belangte
Behörde (das BMVIT) mit der Frage, ob es sich bei dem
verfahrensgegenständlichen Eisenbahnvorhaben um den Bau einer
Eisenbahn-Fernverkehrsstrecke handelt, nicht auseinandergesetzt
hätte. Der Umstand, daß eine bestehende Eisenbahnstrecke ausgebaut
wird, ließe nur dann eine (den Tatbestand Bau ausschließende)
Änderung annehmen, wenn diese Strecke bereits eine
Eisenbahn-Fernverkehrsstrecke war; auch dazu wurden laut VwGH keine
Feststellungen getroffen. Der VwGH konnte daher die Erteilung der
Bewilligung nicht abschließend beurteilen.
Somit enthält das Erkenntnis des VwGH keine Aussage darüber, ob im
Abschnitt Althofen/D. - Klagenfurt eine Umweltverträglichkeitsprüfung
(UVP) durchzuführen sei - dies zu prüfen, sei nun Aufgabe der Behörde
(BMVIT).
Die Aufhebung des Bescheides betrifft einen Teilabschnitt, auf dem
bereits seit März 2001 Bauarbeiten durchgeführt wurden. Die Vergabe
der nächsten Baulose dieses Abschnittes kann daher erst bei Vorliegen
eines neuen Bescheides erfolgen.
Das Projekt Koralmbahn wurde bereits 1995 vom Verkehrsminister der
HL-AG zur Planung übertragen. Für die Neubauabschnitte zwischen
Feldkirchen und Althofen wurden im Winter 2001/2002 die
Umweltverträglichkeitserklärungen abgegeben.
Für den Bereich Graz - Werndorf liegt der eisenbahnrechtliche
Baugenehmigungsbescheid vor. In diesem wurde die Frage der
UVP-Pflichtigkeit ausführlich erörtert. Unzweifelhaft handelt es sich
bei der Südbahn von Graz nach Marburg von Beginn an um eine
internationale Fernverkehrsverbindung, daher ist unter diesem
Gesichtspunkt eine UVP-Pflicht nicht gegeben.
Der Teilabschnitt Althofen/D. - Klagenfurt wurde 1997 vom
Verkehrsminister der HL-AG zum Bau übertragen, 1999 wurde die
Bauverhandlung abgewickelt; 2000 der Baubescheid erlassen, so daß
2001 der Spatenstich erfolgen konnte. Die erste Verkehrswirksamkeit
war für 2004 vorgesehen. Auf diesem Abschnitt sollen unter anderem
auch Zu- und Abtransporte für die späteren Bauphasen der Koralmbahn
abgewickelt werden.
Die Inbetriebnahme des ersten durchgehenden Zuges auf der
Koralmbahn ist bei entsprechender Finanzierung für 2015 geplant und
wird durch dieses VwGH-Erkenntnis nicht gefährdet.
Durch die Verbindung Graz - Klagenfurt durch die Koralmbahn wird
die Fahrzeit Graz - Klagenfurt von derzeit 3 Stunden auf künftig 1
Stunde verkürzt.
Derzeit können Züge von Wien kommend nur entweder nach Graz oder
nach Klagenfurt verkehren; mit der Koralmbahn werden die Züge über
Graz nach Klagenfurt fahren.
Auf der bestehenden Südbahn gibt es über dem Semmering
Lademaßbegrenzungen, über den Neumarkter Sattel Achslastbegrenzungen
und auf beiden Abschnitten können nur leichte Züge verkehren. Mit dem
Semmering-Basistunnel und der Koralmbahn können dann - so wie bereits
jetzt auf der Westbahn - künftig auch 2000-Tonnen-Züge fahren.
Gemäß einer Untersuchung von Professor Bökemann der TU Wien wird
durch Erreichbarkeitsverbesserungen und entsprechende
Wertschöpfungseffekte ein regionalwirtschaftlicher Nutzen von ca. 167
Mio. EURO gestiftet.
Noch wesentlich größer ist der Nutzen, der durch zusätzliche
Staatseinnahmen infolge der wirtschaftsbelebenden Effekte dieses
Vorhabens erzielt werden kann: Er ist gemäß Berechnungen des
Instituts für Höhere Studien (IHS) Wien ca. 7 bis 8 mal so groß, wie
die Investitionssumme.
Gemäß einer Untersuchung von Basler & Partner ist auch die
Betriebswirtschaftlichkeit des Projektes für den ÖBB-Absatz gegeben,
wenn die ÖBB nur das dem SCHIG-Gesetz
(Schieneninfrastrukturfinzanzierungsgesetz) entsprechend erhöhte
Benutzungsentgelt zu leisten hätte; lediglich, wenn durch
Benutzungsengelte der ÖBB alle Investitionen zu refinanzieren wären
und die Öffentliche Hand gleichzeitig alle durch das Projekt
generierten Staatseinnahmen für andere Zwecke verwenden würde,
rechnet sich das Projekt betriebswirtschaftlich nicht mehr.
Das Projekt belebt den Arbeitsmarkt nicht nur während der
Bauphase; vielmehr werden auch nach Inbetriebnahme durch die bessere
Infrastruktur und die davon ausgehenden Impulse für die Wirtschaft
nachhaltig etwa 40.000 zusätzliche Arbeitsplätze gesichert (Schätzung
des IHS: Verringerung der Arbeitslosenrate in Österreich um ca. 0,8
Prozentpunkte; ein Prozentpunkt entspricht ca. 52.800
Arbeitsplätzen), wobei diese Effekte weit über die Region
hinausgehen.
Rückfragehinweis:
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