• 29.07.2002, 14:53:11
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KUKACKA: VWGH-ERKENNTNIS BEDAUERLICH, MUSS ABER ZUR KENNTNIS GENOMMEN WERDEN

Wien, 29. Juli 2002 (ÖVP-PK) Das Erkenntnis des
Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) zum Ausbau der Koralmbahn sei zwar
bedauerlich, es sei aber aus rechtsstaatlichen Gründen zur Kenntnis
zu nehmen, erklärte heute, Montag, ÖVP-Verkehrssprecher Abg. Mag.
Helmut Kukacka. ****

Es sei ihm aber unverständlich, warum mit dem Bau bereits seit
dem Vorjahr begonnen wurde beziehungsweise die Freigabe durch das
Verkehrsministerium für den Endausbau im März dieses Jahres mit der
10. Übertragungsverordnung der HLAG erfolgt sei. Eine
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sei zwar nach innerstaatlichem
Recht nicht notwendig gewesen, sehr wohl hätte das Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) aber prüfen müssen,
ob eine UVP nach einer entsprechenden EU-Richtlinie notwendig gewesen
wäre. Diese Prüfung sei durch das bescheiderlassende BMVIT aber
versäumt worden und müsse nun nachgeholt werden.

Er hoffe, dass dies rasch geschehen und ein neuer Bescheid noch
innerhalb dieses Jahres erlassen sein werde, schloss Kukacka.
(Schuss)

Rückfragehinweis: Pressestelle des ÖVP-Parlamentsklubs
Tel. 01/40110/4432
http://www.parlament.gv.at/v-klub/default.htm

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | VPK/ÖVP-PK

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