Toter Fisch und toter Baum auf orangem Hintergrund Wien (OTS) - Chemikalien, die mögliche Gefahren für die Umwelt bergen, müssen ab 30. Juli mit einem eigenen Warnsymbol und dem Wort "umweltgefährlich" gekennzeichnet sein. Das Zeichen, ein toter Fisch und ein abgestorbener Baum auf orangem Hintergrund, wird auf den Verpackungen von Produkten angebracht sein, die umweltgefährliche Substanzen enthalten. Dazu zählen Chemikalien, die schädlich für Wasserorganismen, besonders schwer abbaubar oder ozonschichtzerstörend sind. Das Symbol ist EU-weit gültig.

Zu den Produkten, die gekennzeichnet werden müssen, zählen bestimmte
Lösemittel, Lacke, Treibstoffe und Holzschutzmittel. Ab nächstem
Jahr müssen auch bestimmte Schädlingsbekämpfungs- und
Desinfektionsmittel das Warnsymbol tragen, ab übernächstem Jahr
bestimmte Pflanzenschutzmittel.
Anderen Kennzeichnungspflichten unterliegen Chemikalien schon seit
rund 15 Jahren. Sie beziehen sich allerdings auf potenzielle
Gesundheitsrisken oder sonstige physikalische Gefahren. So steht der
Totenkopf auf orangem Untergrund für "giftig", die Flamme für
"leicht entzündlich". Insgesamt gibt es nun sieben Warnsymbole für
Chemikalien (Anm.: Die Symbole gibt es im Internet unter
www.ubavie.gv.at/umweltregister/stoffliste/rs.htm)
Die möglichen Umweltauswirkungen beim Umgang mit gefährlichen
chemischen Produkten, wie etwa Schädigung von Wasserorganismen oder
Zerstörung der Ozonschicht, waren für den Konsumenten bisher nicht
in Form eines Gefahrensymbols und aus eigenen Warnhinweisen
ersichtlich. Die auffällige Kennzeichnung von Chemikalien stellt
daher eine Grundlage für bewusste Kaufentscheidungen und den
sorgsamen Umgang mit solchen Produkten dar.
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