- 26.07.2002, 09:39:06
- /
- OTS0043 OTW0043
Besserer Zugang zu deutschen Pflanzenschutzmitteln für österreichische Bauern
Produkte aus Deutschland nun jenen aus Österreich gesetzlich gleichgestellt
Wien (OTS) - Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland zugelassen
sind, gelten nun auch in Österreich als zugelassen. Sie müssen
original verpackt und - einschließlich der Gebrauchsanweisung - in
deutscher Sprache gekennzeichnet sein. Das ermöglicht das neue
Agrarrechtsänderungsgesetz, das seit 20. Juli in Kraft ist.
Ausgenommen sind Pflanzenschutzmittel, die in Österreich verbotene
Wirkstoffe enthalten. Sie können auch weiterhin hier nicht auf den
Markt kommen.
Österreich behält sich weiterhin vor, einzelne Wirkstoffe in
Pflanzenschutzmitteln aus Gesundheits- oder Umweltgründen generell
zu verbieten. Auch Produkten aus Deutschland, die diese Wirkstoffe
enthalten, bleibt damit der Zugang zum österreichischen Markt
verwehrt.
Gemäß dem neuen Agrarrechtsänderungsgesetz müssen
Pflanzenschutzmittel, die in einem EU-Staat mit ähnlich hohem
Schutzniveau in Verkehr sind, in Österreich kein eigenes
Zulassungsverfahren durchlaufen. Im Landwirtschaftsministerium
schätzt man, dass damit zusätzlich rund 700 in Deutschland
zugelassene Präparate in Österreich auf den Markt kommen können.
Durch die größere Vielfalt können auch positive Effekte für die
Umwelt erzielt werden.
Der eingeschlagene Weg Österreichs, die Zulassung von
Pflanzenschutzmitteln zu entbürokratisieren, wird damit fortgesetzt.
Die neue Regelung findet auf jene EU-Länder Anwendung, die seit
mindestens zwei Jahren in einer innerösterreichischen
Gleichstellungsverordnung angeführt sind. Dies ist bis dato nur für
Deutschland der Fall. Daneben können aus dem EWR-Raum importierte
Produkte einem vereinfachten Verfahren beim Bundesamt für
Ernährungssicherheit unterzogen werden, wenn sie mit einem
Referenzprodukt identisch sind, also gleiche Formel, gleichen
Wirkstoff und eine vergleichbare Zusammensetzung aufweisen.
Durch die vereinfachten und beschleunigten Zulassungsmöglichkeiten
ist zu erwarten, dass sich das Angebot an qualitativ hochwertigen
Pflanzenschutzmitteln für die heimische Landwirtschaft erhöhen wird.
Eine Reihe von Produkten wurde wegen des aufwändigen
Zulassungsverfahrens bisher nicht angeboten. Die Neuregelung ist
jedenfalls ein wichtiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einer
europäischen Zulassungsregelung. Ziel muss sein, analog zum
Binnenmarkt auch europaweit geltende Zulassungs- und
Registrierungsregeln zu schaffen.
(Schluss)
Rückfragehinweis: BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft
Pressestelle
Tel.: (++43-1) 71100 - 6703
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | MLA/OTS