- 19.07.2002, 13:51:48
- /
- OTS0141 OTW0141
Ö3 Werbespots im Fernsehen vom Handelsgericht Wien untersagt
Einstweilige Verfügung gegen Crosspromotion TV Spots erlassen
Wien (OTS) - Der ORF hat im gebührenfinanzierten Fernsehen seine
Radioprogramme in Widerspruch zum ORF-Gesetz (ORF-G) beworben. Das
hat das Handelsgericht Wien in einer einstweiligen Verfügung
festgestellt.
Anlass der Klage, die von der Donauwelle Radio Privat
Niederösterreich GmbH eingebracht wurde, waren Fernsehwerbespots, die
in den ORF Programmen ORF 1 und ORF 2 geschalten wurden, um die
Programme "Hitradio Ö3" sowie Radio Wien zu bewerben.
Konkret geht es um die Spots "Maria", "Toni, der Lehrbub des
Osterhasen" und "Radio Wien Konzerthits". Bei allen drei Spots hat
das Handelsgericht einen Verstoß des ORF gegen das ORF-G
festgestellt.
Die einschlägige Bestimmung des § 13 Abs 9 ORG-G lautet "Die
Bewerbung von Hörfunkprogrammen in Fernsehprogrammen des
Österreichischen Rundfunks und umgekehrt ist, sofern es sich nicht um
Hinweise auf einzelne Sendungsinhalte handelt, unzulässig."
Zwar hat der ORF in den drei Spots auch Hinweise gesendet -
allerdings, in einer Art und Weise, die nur als Versuch der Umgehung
des Werbeverbots angesehen werden kann, wie das Handelsgericht Wien
feststellt.
Zitat: "Angesichts des auch dem ORF klaren Gesetzeszwecks von 13 Abs
9 ORF-G, nämlich Wettbewerbsverzerrungen hintanzuhalten, können die
Spots nur als ein (verbotener) Versuch der Umgehung des Werbeverbots
der Bestimmung angesehen werden." (Zitat Ende)
Der ORF darf damit ab heute die Rundfunkprogramme "Hitradio Ö3"
sowie die Regionalprogramme, insbesondere Radio Wien, nicht mehr in
TV Werbespots bewerben, sofern dabei nicht ausschließlich neutral
gehaltene Sendungsinhalte von einzelnen Hörfunksendungen präsentiert
werden.
Darüber hinaus dürfen auch die Logos der Hörfunkprogramme
"Hitradio Ö3" und der Regionalprogramme nur mehr im Rahmen von
neutralen Hinweisen auf einzelne Sendungsinhalte verwendet werden.
Krone Hit R@dio Geschäftsführer Mag. Bernhard Weiss in einer
ersten Reaktion: Es musste mehr als vier Jahre dauern, dass ein
erster Schritt zu den Bedingungen zu fairem Wettbewerb zwischen ORF
und Privatradios gesetzt wurde.
Der Vorsitzende des Verbandes österreichischer Privatradios (VÖP)
Oliver Pokorny:
"Die Kette der Verfehlungen des ORF wird immer länger. Nach den
Überschreitungen der Werbezeiten durch Radio Wien und Radio Tirol
wird immer deutlicher, wie sehr der ORF das neue ORF-Gesetz ausreizt.
Die einstweilige Verfügung ist ein wichtiger Schritt im Kampf der
Privatrundfunkveranstalter gegen den ungleichen Wettbewerb mit dem
öffentlich-rechtlichen Rundfunk."
Rückfragehinweis:
Krone Hit R@dio
Ruth Heitzer
Büro der Programmgeschäftsführung
Tel.:01 - 600 6100 101
mailto:[email protected]
OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF/OTS






