• 17.07.2002, 12:24:01
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ÖAMTC: Neue Gruppenfreistellungsverordnung - Monti setzt sich durch

Mehr Wettbewerb bringt größere Auswahl und günstigere Ersatzteile für die Konsumenten

Wien (ÖAMTC-Presse) - Die heute von der EU-Kommission beschlossene
Neuregelung des Autovertriebes beschert dem Markt mehr Wettbewerb.
"Von der neuen Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) erhofft der
ÖAMTC, dass Reparatur- und Servicekosten in Zukunft günstiger
werden", umreißt Club-Juristen Ursula Zelenka die Wettbewerbsvorteile
für den Endverbraucher.

Die neue GVO bringt eine Liberalisierung des Kfz-Vertriebes in
Europa und bedeutet mehr Unabhängigkeit der Kfz-Händler gegenüber den
Herstellern. Was die Änderungen nach den Vorstellungen der
EU-Wettbewerbskommission für die Autokäufer bringen sollen, hat die
ÖAMTC-Juristin zusammengefasst:

* Autokauf in der gesamten EU ungehindert möglich
* Verstärkter Preiswettbewerb
* Vergleichsmöglichkeit mehrerer Automarken beim selben Händler
* Wahl zwischen Originalbau- und Nachbau-Ersatzteilen
* Größere Werkstätten-Auswahl
* Kauf bei einem Vermittler, der das günstigste Angebot ausfindig
macht
* Öffnung neuer Vertriebswege, zum Beispiel Internet
* Sicherstellung eines europaweiten, reibungslosen Reparatur- und
Pannendienst-Betriebes

"Der verstärkte Wettbewerb in Neuwagen-Vertrieb und
Ersatzteil-Verkauf und bei den Kfz-Reparaturen ermöglicht mehr
Auswahl, bessere Qualität und kundenfreundlichere Preise", sagt
Zelenka. "Davon werden die Autokäufer in ganz Europa profitieren."

Die neue GVO wird mit 1. Oktober 2003 in Kraft treten. Für die
Übergangsfrist ab 30. September 2002 bis Oktober nächsten Jahres
gelten aber die Bestimmungen der alten GVO für die bestehenden
Vertriebsvereinbarungen. Der derzeit bestehende Händlergebietsschutz
bleibt bis zum 30. September 2004 aufrecht, damit sich die Händler
auf die neuen Gegebenheiten einstellen können.

(Schluss)
ÖAMTC-Pressestelle/Sabine Fichtinger

Rückfragehinweis: ÖAMTC Pressestelle
Tel.: (01) 711 99-1218

OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | OCP/ÖAMTC-Presse

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