- 17.07.2002, 10:58:04
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Zwischenbilanz der AK-Aktion "Diskriminierungsfall des Monats"
Linz (AKO) Die Arbeiterkammer Oberösterreich hat es sich im "Jahr der
Chancengleichheit" zum Ziel gesetzt, mit dem "Diskriminierungsfall
des Monats" den Blick der Öffentlichkeit auf die alltäglichen
Diskriminierungen zu lenken, denen Frauen im Berufsleben ausgesetzt
sind.
Eine von vielen Ursachen für die scheinbare Toleranz von
Ungleichbehandlung ortet die AK in der gesellschaftlich tief
verwurzelten Überzeugung, dass Männer mehr verdienen müssen, weil sie
Familienerhalter sind. Tatsächlich sind in Oberösterreich rund 15
Prozent der unselbstständig erwerbstätigen Frauen mit Kindern allein
erziehend, bei fast zwei Dritteln der Ehepaare mit Kindern ist die
Frau erwerbstätig.
Der Arbeiterkammer ist es wichtig, dass Diskriminierungen von
vornherein verhindert werden. Daher unterstützt sie Unternehmen bei
der Installierung von betrieblichen Frauenförderungsprojekten.
Betriebsräte/-rätinnen bietet sie im Herbst ein Seminar zur
Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Diskriminierungen an.
Für berufstätige Frauen ist ein Training zum Aushandeln von
Arbeitsbedingungen geplant. Die AK-Broschüre "Gleichbehandlung im
Betrieb" zeigt Betroffenen, wie sie sich zur Wehr setzen können. Und
für Fragen zur sexuellen Belästigung steht eine eigene
Rechtsberaterin zur Verfügung.
Im Zusammenhang mit sexueller Belästigung fordert die
Arbeiterkammer übrigens einen Kündigungsschutz für die Dauer des
Beschwerdeverfahrens. Dieser soll verhindern, dass Betriebe das
Problem durch den Hinauswurf des Opfers "lösen".
Diskriminierungsfall des Monats Juli: Gebügelt wird nur für Männer
Der Jahreszeit entsprechend wurde für den Diskriminierungsfall des
Monats Juli ein heißes Eisen gewählt: nämlich das Bügeleisen, dessen
Verwendung Männern im Gastgewerbe offenbar nicht zugemutet werden
kann.
Eine Arbeitsrechts-Expertin der AK-Bezirksstelle Steyr stolperte bei
der Beratung eines Arbeitnehmers über folgende Passage in dessen
Dienstvertrag mit einem Tiroler Hotel: "Das Bügeln der Wäsche
übernehmen wir nur für männliche Mitarbeiter und dafür verrechnen wir
pro Monat S 350,--. Bei Paaren hoffen wir sehr, dass die Frau das
Bügeln übernimmt."
Bei der Anfrage des Arbeitnehmers ging es übrigens nicht um diesen
Passus, sondern um eine Kündigung im Krankenstand.
Schlussfolgerung:
Solange keine Betroffene gegen diese Art der Diskriminierung
Einspruch erhebt, solange wird sich nichts ändern. Aber welche
weibliche Saisonkraft, die nur kurz im betreffenden Betrieb arbeitet,
wird dieses heiße Eisen wohl anfassen?
Rückfragehinweis: Arbeiterkammer Oberösterreich
Kommunikation
Tel.: (0732) 6906-2198
mailto:[email protected]
http://www.arbeiterkammer.com
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